Stickstoffbilanz für 2025 schon erstellt?
Tipp
Als Hilfsmittel zur Erstellung der Stickstoffbilanz werden der kostenfreie LK-Düngerrechner oder andere EDV-Lösungen empfohlen.
Die Nitrataktionsprogramm-Verordnung unterscheidet Gebiete ohne wesentlicher Nitratgefährdung („Weiße Gebiete“) und Gebiete mit Nitratgefährdung („Grüne Gebiete“). Entscheidend ist der Betriebssitz.
Aufzeichnungsverpflichtungen in Regionen ohne wesentlicher Nitratgefährdung
Eine betriebsbezogene N-Bilanz für das Jahr 2025 ist bis spätestens 31. Jänner 2026 zu erstellen.
Ausgenommen davon sind Betriebe
Ausgenommen davon sind Betriebe
- deren LN (ohne Almen und Gemeinschaftsweiden) höchstens 15 Hektar beträgt, sofern auf weniger als 2 Hektar Gemüse angebaut wird, oder
- bei denen mehr als 90 Prozent der LN (ohne Almen und Gemeinschaftsweiden) als Dauergrünland oder Ackerfutter (Futtergräser, Wechselwiesen, Kleegras, Klee, Luzerne, sonstiges Feldfutter mit mehrjährigen Kulturpflanzen) genutzt wird.
- Für Almflächen und Gemeinschaftsweiden sind keine Aufzeichnungen zu führen.
In Regionen mit Nitratgefährdung sind betriebsbezogene Aufzeichnungen (N-Bilanz) zur Stickstoffdüngung 2025 bis 31. Jänner 2026 von Betrieben
- mit mehr als 2 ha Gemüse oder
- mit mehr als 5 ha Ackerfläche zu führen.