Blauzungenkrankheit: Aktuelle Informationen über die Situation in Österreich
Es gibt unterschiedliche Serotypen der BT - in Österreich wurde am 12. September letzten Jahres der Serotyp 3 in Vorarlberg und der Serotyp 4 in der Steiermark nachgewiesen. Kürzlich (8. August) wurden die ersten Fälle des Serotyps 8 in Kärnten und der Steiermark bestätigt. Damit kommen nun drei verschiedene BTV-Serotypen in Österreich vor.
Seit dem letzten Jahr hat sich die Blauzungenkrankheit in Österreich verbreitet: Mit Mitte August wurden im Jahr 2025 insgesamt über 220 Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Österreich nachgewiesen. Davon wurden 155 Ausbrüche durch den Serotyp 3 verursacht, 58 Ausbrüche durch den Serotyp 4 und zwei Fälle durch Serotyp 8 in Kärnten und der Steiermark verursacht (Stand: August 2025).
Die Krankheit wird von kleinen Stechmücken, den sogenannten Gnitzen, übertragen - aufgrund der wärmeren Temperaturen im Frühjahr wird mit einer rasanten Weiterverbreitung im Laufe des nächsten Jahres gerechnet.
Seit dem letzten Jahr hat sich die Blauzungenkrankheit in Österreich verbreitet: Mit Mitte August wurden im Jahr 2025 insgesamt über 220 Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Österreich nachgewiesen. Davon wurden 155 Ausbrüche durch den Serotyp 3 verursacht, 58 Ausbrüche durch den Serotyp 4 und zwei Fälle durch Serotyp 8 in Kärnten und der Steiermark verursacht (Stand: August 2025).
Die Krankheit wird von kleinen Stechmücken, den sogenannten Gnitzen, übertragen - aufgrund der wärmeren Temperaturen im Frühjahr wird mit einer rasanten Weiterverbreitung im Laufe des nächsten Jahres gerechnet.
Krankheitssymptome: Schafe erkranken besonders schwer
Laut Erfahrungsberichten aus Deutschland kann Serotyp 3 zu schweren Krankheitssymptomen führen, vor allem bei Schafen.
Diese Symptome umfassen:
- hohes Fieber
- reduziertes Allgemeinbefinden (Mattigkeit, Fressunlust)
- starker Rückgang der Milchleistung
- Lahmheiten
- Aborte
- Vereinzelte Todesfälle
- Entzündungen im Bereich der Zitzen, Schleimhäute und Klauen
- Speichelfluss, Nasenausfluss
Betroffene Tiere können nur symptomatisch behandelt werden. Erfahrungsberichte zweier Tierärzte aus Deutschland zur Behandlung den Folgen der BT-Erkrankung stehen in Form zweier Webinare, von der Tiergesundheit Österreich veranstaltet, zur Verfügung -> siehe Videos am Artikelende.
Schutz durch Impfung und Prävention
Die Impfung gegen BT ist derzeit die einzige Möglichkeit, die Tiere vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen und wird vom Gesundheitsministerium und vielen Zuchtverbänden dringend empfohlen. Zwar verhindern die Impfstoffe keine Ansteckung, sie sind aber derzeit die einzige Möglichkeit den Tierbestand vor schweren Krankheitsverläufen und dem Tod zu schützen. In Bezug auf Fleisch oder Milch gibt es keine Wartezeiten nach der Impfung. Wer den eigenen Bestand impfen möchte, sollte die Informationen der Veterinärbehörde, des TGD und der LK verfolgen, bzw. sich mit dem/der Betreuungstierarzt/-tierärztin abstimmen.
Zwei der BTV-Impfstoffe haben seit März eine temporäre Marktzulassung auf EU-Ebene für Schafe bzw. Rinder erhalten. Für die praktische Durchführung der Impfung ändert das vorerst noch nichts. Es dürfen weiterhin alle drei Impfstoffe angewendet werden. Solange es noch keine weiteren Daten der Hersteller insbesondere zur Dauer des Impfschutzes (Immunitätszeitraum) gibt, kann die Impfung bislang auch noch nicht für eine Handelserleichterung herangezogen werden. Das bedeutet, dass derzeit (Stand: August 2025) für geimpfte Tiere bei Verbringungen dieselben Bedingungen gelten wie für nicht-geimpfte Tiere.
Der Impfstoff gegen Serotyp 4 ist ein Kombinationsimpfstoff, der auch gegen Serotyp 8 schützt. Rinderhalter:innen, die bereits gegen Serotyp 4 impfen, müssen daher keine zusätzliche Impfung gegen den Serotyp 8 veranlassen.
Weitere Informationen zur Impfung finden sich hier.
Der Impfstoff gegen Serotyp 4 ist ein Kombinationsimpfstoff, der auch gegen Serotyp 8 schützt. Rinderhalter:innen, die bereits gegen Serotyp 4 impfen, müssen daher keine zusätzliche Impfung gegen den Serotyp 8 veranlassen.
Weitere Informationen zur Impfung finden sich hier.
Weitere Präventionsmaßnahmen betreffen den Schutz des Tierbestands vor dem Überträger: den Gnitzen. Da Gnitzen ihre Eier an feuchten Stellen ablegen, sollten diese (z. B. Wasserlacken, feuchtes Laub, Gülle, Regentonne, etc.) beseitigt oder abgedeckt werden. Auch die Stallhaltung in der Nacht bzw. in der Dämmerung und der Einsatz von Repellentien (Insektenabwehrmitteln) kann das Infektionsrisiko reduzieren.
Tierverkehr und Handel teilweise stark beeinträchtigt
Innerhalb Österreichs können BT-freie Bestände weiterhin frei handeln, sofern der Betrieb bestätigt, dass die Tiere am Tag der Verbringung augenscheinlich gesund sind (siehe Downloads zum Thema: Informationsschreiben des Gesundheitsministeriums).
Verbringungen in andere EU-Mitgliedstaaten sind vorerst nur sehr eingeschränkt mit Auflagen (Insektizidbehandlung, PCR-Untersuchungen, ggf. weitere Vorgaben des Empfängerlandes - vor Verbringen abzuklären) möglich. Die Auflagen der jeweiligen Mitgliedsstaaten finden sich gesammelt auf einer Seite der EU-Kommission (siehe Links zum Thema: Handelsvoraussetzungen EU-Mitgliedstaaten).
Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch und Fleisch dürfen weiter in Verkehr gebracht werden, da es sich um keine Zoonose handelt und sie damit für den Konsumenten keine Gefahr darstellt. Auf die Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung (Wartezeit!) im Falle einer medizinischen Tierbehandlung wird verwiesen.
Verbringungen in andere EU-Mitgliedstaaten sind vorerst nur sehr eingeschränkt mit Auflagen (Insektizidbehandlung, PCR-Untersuchungen, ggf. weitere Vorgaben des Empfängerlandes - vor Verbringen abzuklären) möglich. Die Auflagen der jeweiligen Mitgliedsstaaten finden sich gesammelt auf einer Seite der EU-Kommission (siehe Links zum Thema: Handelsvoraussetzungen EU-Mitgliedstaaten).
Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch und Fleisch dürfen weiter in Verkehr gebracht werden, da es sich um keine Zoonose handelt und sie damit für den Konsumenten keine Gefahr darstellt. Auf die Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung (Wartezeit!) im Falle einer medizinischen Tierbehandlung wird verwiesen.
Weitere Hintergrundinformationen: FAQs zur Blauzungenkrankheit
Um bestmöglich über die Blauzungenkrankheit aufzuklären, wurde auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Österreich unter https://www.lko.at/blauzungenkrankheit eine eigene Infoseite eingerichtet. Darin werden im Frage- und Antwort-Format allgemeine Aspekte beschrieben, Maßnahmen aufgezeigt, um den eigenen Tierbestand BTV-frei zu halten, und über die Vermarktung von Milch, Milchprodukten und Fleisch bei einem möglichen Seuchenausbruch aufgeklärt. Ebenso finden sich auf der Seite Hinweise zu Entschädigungen und Versicherungsmöglichkeiten.
Webinare geben umfangreichen Überblick über die Situation
Der Österreichische Tiergesundheitsdienst (TGÖ) hat in mehreren Webinaren umfassend über die Blauzungenkrankheit informiert. Im Fokus standen neben den allgemeinen Informationen vor allem Erfahrungsberichte aus der Praxis - aus Deutschland und Österreich. Die Blauzungenkrankheit war auch bei der 52. Viehwirtschaftlichen Tagung Anfang April in Raumberg Gumpenstein ein wichtiges Thema. Alle Webinare und Vorträge können hier nachgesehen werden.