Besondere Sorgfalt bei Umsetzung von ÖPUL-Auflagen

Da im Rahmen der Invekos-Qualitätskontrolle für das Antragsjahr 2024 gehäuft inhaltliche Verstöße festgestellt wurden, ist ab dem Antragsjahr 2025 besondere Sorgfalt in der Umsetzung der Auflagen folgender ÖPUL-Maßnahmen erforderlich:
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation: Im Mehrfachantrag darf nur jene Güllemenge angegeben werden, die auch tatsächlich bodennah ausgebracht werden wird. Im Frühjahr sollte daher noch nicht die erwartete Gesamtgüllemenge angegeben werden, wenn diese noch nicht genau abgeschätzt werden kann. Eine etwaige Reduktion der beantragten Güllemengen ist nach einer angekündigten Vor-Ort-Kontrolle nicht mehr möglich! Wird die im Mehrfachantrag angegebene erwartete Güllemenge nicht bis Ende November bodennah ausgebracht, kann es zu Prämienkürzungen kommen. Es besteht die Möglichkeit zur prämienfähigen Nachbeantragung von ausgebrachten Mengen bis 30. November, die für die Erhöhung auf die tatsächlich bodennah ausgebrachte Gesamtgüllemenge genutzt werden soll.
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau: Auf allen Schlägen, die im Mehrfachantrag mit dem Code “NUE“ gekennzeichnet wurden, müssen Organismen in zumindest einem Gewächshaus oder Folientunnel eingesetzt werden. Die Anwendungen müssen den Aufwandsmengen im Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit entsprechen und einen Pflanzenschutzmitteleinsatz ersetzen. Zudem sind schlagbezogene Aufzeichnungen über Art und Menge der eingesetzten Organismen, Grund, Ziel und Datum des Einsatzes zu führen und Belege über den Zukauf aufzubewahren. Werden im Antragsjahr keine Organismen im entsprechenden Ausmaß auf dem jeweilig codier en Schlag ausgebracht, ist der Code “NUE“ im Mehrfachantrag für das betroffene Antragsjahr zu streichen.
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland: Bei Beantragung der Maßnahme muss sichergestellt werden, dass es sich bei den im Mehrfachantrag beantragten Flächen auch tatsächlich um Grünlandflächen handelt. Ins besondere ist auf die korrekte Digitalisierung der Außengrenzen der Grünlandfläche zu achten, wie sie in der Natur vorzufinden sind. Weiters sind angrenzende, sich ausbreitende Gehölzbestände oder sonstige Flächenveränderungen, die am Luftbild noch nicht erkennbar sind, sowie unter schiedliche Bewirtschaftungsauflagen von angrenzenden Schlägen zu berücksichtigen.