Österreichs Fahrplan für die GAP 2023-2027
Das rund 1.300 Seiten starke Dokument wird nun von der EU-Kommission geprüft und steht auf der Website des BMLRT als Download zur Verfügung. Innerhalb von drei Monaten wird die EU-Kommission ihre ersten Anmerkungen und Kommentare zu den Inhalten des Strategieplans abgeben. Dies kann noch zu Änderungen und Überarbeitungen einzelner Auflagen und Maßnahmen führen, wodurch die derzeit vorliegenden sowie nachfolgend dargestellten Inhalte und Prämiensatze noch nicht als final angesehen werden können. Mit der tatsächlichen Genehmigung durch die EU-Kommission ist zwischen September und Dezember 2022 zu rechnen, bevor er mit 1. Jänner 2023 in Kraft tritt.
Der eingereichte nationale GAP-Strategieplan für die Periode 2023-2027 umfasst rund 100 Interventionen (bisher als Maßnahmen bezeichnet) sowie ein Mittelvolumen von rund 1.860 Mio. Euro pro Jahr. Mit 1.582,4 Mio. Euro sollen der heimischen Landwirtschaft ab 2023 pro Jahr 73 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Direktzahlungen der GAP 2023-2027
Die 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, welche wie bisher zu 100% mit EU-Mitteln finanziert wird, setzt sich künftig aus 12 Interventionen (bisher als Maßnahmen bezeichnet) zusammen. Mit 677,6 Mio. Euro pro Jahr stehen dafür 14,7 Mio. Euro weniger zur Verfügung als in der aktuellen GAP-Periode. Trotz hoher gesellschaftlicher Forderungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz – Stichwort neue verstärkte Konditionalität als Weiterentwicklung von Cross Compliance - bleibt die Basiszahlung für Heimgutflächen mit einem Anteil von 68% als zentrale einkommenswirksame Zahlung der 1. Säule in einem hohen Ausmaß erhalten.
Die mit 2023 neu hinzukommende Öko-Regelung, an welcher ein Betrieb freiwillig teilnehmen kann, wird rund 15% der Mittel umfassen und setzt sich aus den folgenden ÖPUL-Maßnahmen zusammen:
- Begrünung– Zwischenfruchtanbau
- Begrünung – System Immergrün
- Tierwohl – Weide
- Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen
Zusätzlich kommt ab 2023 eine vollständige Kürzung der Basiszahlung ab einer Höhe von 100.000 Euro pro Betrieb zur Anwendung, wovon rund 45 Betriebe in Österreich betroffen sein werden. Die Zuteilung für das sogenannte Junglandwirte-Top-up werden mit 2% der Mittel fortgeführt. Für die Almwirtschaft sind knapp 5% der Mittel mit einem künftig noch stärkeren Fokus auf das aufgetriebene Tier vorgesehen. Die Prämiensätze der Einzelnen Interventionen sind aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Prämiensätze der einzelnen Interventionen
Intervention der 1. Säule | Prämiensatz | |
Basiszahlung Heimgutflächen | 208 | Euro/ha |
Umverteilungszahlung 0 bis 20 ha | 47 | Euro/ha |
Umverteilungszahlung 20 bis 40 ha | 23 | Euro/ha |
Junglandwirte-Top-up (bis 40 ha) | 66 | Euro/ha |
Basiszahlung Almweidefläche | 41 | Euro/ha |
Almauftriebsprämie Kühe | 100 | Euro/RGVE |
Almauftriebsprämie Mutterschafe/-ziegen | 100 | Euro/RGVE |
Almauftriebsprämie sonstige Rinder | 50 | Euro/RGVE |
Ländliche Entwicklung der GAP 2023-2027
Die 2. Säule der der Gemeinsamen Agrarpolitik, welche wie bisher zu 50% mit EU-Mitteln und zu 50% aus nationalen Mitteln (Bund und Länder) finanziert wird, setzt sich künftig aus rund 50 Interventionen zusammen. Für die 21 flächen- unter tierbezogenen Interventionen der Agrar-Umweltmaßnahmen sind 40% der Mittel vorgesehen, was ein Plus von 28,5 Mio. Euro pro Jahr bedeutet. Sie stellen im Wesentlichen eine Weiterentwicklung des ÖPUL 2015 dar und bilden gemeinsam mit den vier Interventionen der Öko-Regelung der 1. Säule das ÖPUL 2023.
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Betriebe wird mit leichten Anpassungen fortgeführt und mit einem Fünftel der Mittel der 2. Säule ausgestattet. Weiter zentrale Interventionen für die Landwirtschaft stellen die landwirtschaftliche Investitionsförderung, die Niederlassungsprämie für Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie der Bereich Lebensmittelqualitätsregelungen und Diversifizierung dar. Somit sind mehr als 75% der Mittel der 2. Säule ab 2023 weiterhin direkt für die Landwirtschaft bestimmt, während ein Großteil der übrigen knapp 25% ebenfalls indirekt der Landwirtschaft zugutekommt.