Pferdehaltung am Biobetrieb
Drei Möglichkeiten der Pferdehaltung am Biobetrieb
- Fütterung biologisch
- Haltung (Auslauf/Weide), Tierzukauf und Tierbehandlung nach Bio-Richtlinien
- Vermarktung von Bio-Produkten (z.B. Stutenmilch, Fleisch)
- Fütterung biologisch (es dürfen keine unerlaubten Betriebsmittel auf der Biobetriebsstätte gelagert bzw. eingesetzt werden)
- Haltung nach Biorichtlinien (z.B. Auslauf/Weide)
- Tierzukauf ist nicht relevant
- GVE werden bei der Einstufung als "Tierhalter“ in der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“ berücksichtigt
- Keine Bedeutung für die Bio-Kontrollstelle, da keine Bioprodukte vermarktet werden
Teilbetrieb "Konventionelle Pferdehaltung"
- Pferdestall und Pferdefutterlager stellen eine eigene Betriebsstätte dar
- konventionelle Fütterung und Haltung sowie Zukauf konventioneller Tiere möglich (wenn andere Biotere am Betrieb gehalten werden, ist ein getrenntes Futterlager für Biofutter und konventionelles Futter erforderlich)
- GVE werden nicht bei der Einstufung als "Tierhalter" in der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" berücksichtigt
- BIO AUSTRIA-Betrieb: Ein Teilbetrieb „konventionelle Pferdehaltung“ ist nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und mit einzelbetrieblicher Genehmigung möglich.
- Berücksichtigung im AMA-Mehrfachantrag: "Teilbetrieb konventionelle Pferdehaltung"
Was ist bei der Haltung zu beachten?
Zugang zur Weide sicherstellen
Bei der Gestaltung des Auslaufs sind insbesondere die wasserrechtlichen Vorgaben bzw. die Nitratrichtlinie zu beachten und einzuhalten. Ständig begehbare Ausläufe sollten befestigt werden (Nitrateintrag!).
Vorsicht bei der überdachten Fläche
Ist Freilandhaltung möglich?
Umzäunung und Weidezeiten
Die Umzäunung von Pferdekoppeln und Pferdeausläufen ist so zu gestalten, dass spitze Winkel vermieden werden. Die Verwendung von Stacheldraht oder weitmaschigen Knotengitterzäunen ist bei Pferdekoppeln und bei Pferdeausläufen verboten.
Die Weidezeiten von Pferden müssen dokumentiert werden, sie sind tagesaktuell und lückenlos zu führen und müssen bei einer Kontrolle Aufschluss über die Einhaltung der Weidevorgabe geben. Für die Dokumentation gibt es keine Formvorschriften.
Stallklima und Stallfläche
Größe der Einzelboxen: Werte für die Pferdehaltung auf Biobetrieben
Größe der Tiere | Boxenfläche* | Kürzeste Seite |
STM bis 120 cm | 6,00 m²/Tier | 180,00 cm/Tier |
STM bis 135 cm | 7,50 m²/Tier | 200,00 cm/Tier |
STM bis 150 cm | 8,50 m²/Tier | 220,00 cm/Tier |
STM bis 165 cm | 10,00 m²/Tier | 250,00 cm/Tier |
STM bis 175 cm | 11,00 m²/Tier | 260,00 cm/Tier |
STM bis 185 cm | 12,00 m²/Tier | 270,00 cm/Tier |
STM über 185 cm | 14,00 m²/Tier | 290,00 cm/Tier |
Mindestmaße für Pferde-Gruppenhaltung am Biobetrieb
Größe der Tiere (Durchschnitt der Gruppe) | Boxenfläche | Boxenfläche für jedes weitere Tier* |
STM bis 120 cm | 6,00 m²/Tier | 4,00 m²/Tier |
STM bis 135 cm | 7,50 m²/Tier | 5,00 m²/Tier |
STM bis 150 cm | 8,50 m²/Tier | 6,00 m²/Tier |
STM bis 165 cm | 10,00 m²/Tier | 7,00 m²/Tier |
STM bis 175 cm | 11,00 m²/Tier | 7,50 m²/Tier |
STM bis 185 cm | 12,00 m²/Tier | 8,00 m²/Tier |
STM über 185 cm | 14,00 m²/Tier | 9,00 m²/Tier |
Auslauffläche für Zucht- und Mastpferde laut EU Bio-Verordnung
Mindestlebendgewicht in kg | m² pro Tier |
bis zu 100 | 1,1 |
bis zu 200 | 1,9 |
bis zu 350 | 3 |
über 350 | 3,7; mind. 0,75 m² pro 100 kg |
Worauf bei der Fütterung achten?
Bei Raufutterverzehrern dürfen ausschließlich biologische Futtermittel zum Einsatz kommen (100% Biofütterung). Umstellungsfuttermittel dürfen zu 25% in der Fütterung verwendet werden. Stammen die Umstellungsfuttermittel vom eigenen Betrieb, dürfen diese zu 100% eingesetzt werden.
Unter folgendem Link können biotaugliche Futtermittel für Pferde abgerufen werden: Bio-Betriebsmittel | EASY-CERT services (betriebsmittelbewertung.at)
Den Pferden ist mindestens dreimal täglich Raufutter zur Verfügung zu stellen, sofern keine Möglichkeit zur freien Aufnahme besteht. Dabei muss für jedes Tier ein Fressplatz vorhanden sein. Bei ganztägiger Futtervorlage und ständigem Zugang zum Futter darf ein Tier-Fressplatz-Verhältnis von 1,5:1 nicht überschritten werden.
Auch bei Einstellpferden gelten die Bio-Richtlinien
Muss der Tierzukauf den biologischen Richtlinien entsprechen?
Pferde sind üblicherweise nicht zertifizierte Tiere in der biologischen Tierhaltung. Beim Zukauf solcher konventionellen Tiere kann das Alter der Zukaufstiere unberücksichtigt bleiben. Haltung und Fütterung müssen jedoch den Bio-Richtlinien entsprechen.
Werden die Pferde der Zertifizierung unterzogen und gelangen sie in die menschliche Nahrungskette (Milch, Fleisch), müssen auch die Tierzukäufe den biologischen Richtlinien entsprechen, d.h. es müssen zertifizierte Biotiere zugekauft werden.
Konventionelle Equiden dürfen zwar am Betrieb gehalten werden, eine gleichzeitige Haltung von konventionellen und biologischen Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) auf dem Biobetrieb ist jedoch nicht zulässig. Für die Haltung von konventionellen Equiden am Biobetrieb gibt es zwei Möglichkeiten: nicht zertifizierte Pferde am Biobetrieb oder Teilbetrieb "Konventionelle Pferdehaltung".
Wichtig: Konventionelle Equiden werden für die Einstufung als tierhaltender Betrieb (RGVE) im ÖPUL nicht berücksichtigt.
Eine konventionelle Pferdehaltung am Biobetrieb ist nur dann möglich, wenn…
- ... die Tierhaltung räumlich getrennt ist.
- ... die Lagerung von Futter- und Betriebsmitteln in getrennten Gebäuden/Räumen stattfindet und auch die Düngerlagerstätten getrennt sind.
- ... für die Ausbringung des anfallenden Düngers entsprechende Aufzeichnungen geführt werden; dieser ist als Zugang von konventionellem Festmist am Biobetrieb zu berücksichtigen.
Tierbehandlungen
Die Verwendung von Arzneimitteln im Bedarfsfall (bei Verschreibung durch den Tierarzt) ist entsprechend den Richtlinien für Bio aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen umfassen das behandelte Tier, die Art des Mittels, die Diagnose, die Dosierung, die Art der Verabreichung, die Dauer der Behandlung und die Wartezeit.
Hinsichtlich der zugelassenen Arzneimittel macht es keinen Unterschied, ob die Pferde am Betrieb biozertifiziert oder konventionell sind. Handelt es sich jedoch um biozertifizierte Pferde, so ist für den Erhalt des Biostatus der Tiere die Einhaltung folgender Grenzen bei Tierbehandlungen erforderlich:
- Tiere, die weniger als ein Jahr alt werden: maximal eine Tierbehandlung pro Jahr
- Tiere, die über ein Jahr alt werden/sind: maximal drei Tierbehandlungen pro Jahr
Werden Tiere öfter behandelt, geht deren Biostatus verloren und sie gelten als konventionell. Parasitenbehandlungen und Impfungen zählen nicht zu Tierbehandlungen, muss ein Pferd aufgrund ein- und derselben Verletzung öfter behandelt werden, so zählt dies als nur eine Tierbehandlung. Kranke und verletzte Tiere müssen geschützt und gesondert untergebracht werden können.