Artikelserie Maschinenkauf: Erlaubte Abmessung und Lasten
Generelle Regelungen - Höhe, Gewicht, Bereifung
- größte Höhe: 4,00 m
- Gesamtgewicht (Zugfahrzeug + Anhänger): max. 40 t
- Bereifung muss im Typenschein eingetragen sein
Traktor - Breiten
Maximale Traktorbreite 2,55 m
Ausnahme bis max. 3,0 m möglich
Geschwindigkeit ab 2,55 m Breite max. 25 km/h:
Ausnahme bis max. 3,0 m möglich
Geschwindigkeit ab 2,55 m Breite max. 25 km/h:
- im Ortsgebiet,
- bei Dunkelheit und schlechter Sicht,
- bei engen, kurvenreichen Strecken.
Anhänger - Breiten
max. Anhängerbreite: 2,55 m
Bei zum Verkehr "zugelassenen“ Anhägern gilt: Die Breite von 2,55 m darf durch eine Niederdruckbereifung (maximal 1,5 bar Betriebsdruck) überschritten werden. Diese muss im Typenschein eingetragen sein.
Bei zum Verkehr "zugelassenen“ Anhägern gilt: Die Breite von 2,55 m darf durch eine Niederdruckbereifung (maximal 1,5 bar Betriebsdruck) überschritten werden. Diese muss im Typenschein eingetragen sein.
Anhänger bzw. Zugmaschine - Länge
Länge jeweils maximal 12 m
Kraftwagenzug mit 1 oder 2 Anhängern
Länge insgesamt maximal 18,75 m
Zugmaschine mit Anbaugerät
Länge insgesamt maximal 16 m
Starrdeichselanhänger - Gesamtgewichte
- Einachsanhänger bis zu 10.000 kg
- Tandem bis zu 18.000 kg
- Tridem bis zu 24.000 kg
Höchstzulässiges Gesamtgewicht bzw. höchstzulässige Achslasten laut Herstellerschild beachten.
Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit 25 km/h: max. 18.000 kg Gesamtgewicht!
Anhängewagen - Gesamtgewichte
- 2 Achsen bis zu 18.000 kg
- 3 Achsen bis zu 24.000 kg
- 4 Achsen bis zu 32.000 kg
Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit 25 km/h: max. 18.000 kg Gesamtgewicht!
Anbaugeräte - Breiten
Fahren ab Breite von 3,01 bis 3,30 m:
- Geschwindigkeit max. 25 km/h,
- nur bei Tageslicht und ausreichender Sicht,
- Begleitfahrzeug auf engen, kurvenreichen Straßen.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen - Lasten
Max Achslast
Höchstzulässiges Gesamtgewicht
- 1 Achse 10.000 kg
- Starre Antriebsachse 11.500 kg
Höchstzulässiges Gesamtgewicht
- 2 Achsen: 18.000 kg
- 3 Achsen: 25.000 kg
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 2,55 m bis 3,0 m
Ab Breite von 2,55 m max. 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen breiter als 3,0 m bis 3,30 m
max. 25 km/h
zusätzlich:
zusätzlich:
- Fahrten nur bei Tageslicht und guter Sicht,
- Begleitfahrzeug bei engen und kurvenreichen Strecken.