Zwischenfruchtbestände jetzt checken!
Manche Praktiker stellen schon Überlegungen an, welche Maßnahmen im kommenden Frühjahr ihre Zwischenfruchtbestände vor dem Anbau der Hauptkultur erfordern. Grundsätzlich ist Abwarten angesagt. Manche Zwischenfrüchte (z.B. Sommerwicke) sind noch nicht vollständig abgefrostet, obwohl die letzten kalten Nächte bereits deutliche Wirkung zeigen. Schwach entwickelte Zwischenfrüchte frosten grundsätzlich wesentlich schlechter ab.
Alle anderen Versuchsvarianten bzw. Komponenten sind schon gut abgefrostet, wie z.B. die preisgünstige Versuchsvariante "ÖPUL 2023 - Variante 4“, bestehend aus Ramtillkraut, Gelbsenf und Alexandrinerklee. Ausfallgetreide ist in manchen Versuchsvarianten vorhanden.
ÖPUL-Bestimmungen beachten!
Wichtig: Zwischenfrüchte im Frühjahr müssen „mechanisch“ beseitigt werden. Als "mechanische" Beseitigung gilt:
- Nach dem Begrünungszeitraum erfolgt die Einsaat einer Folgekultur mittels Direkt‐ oder Mulchsaat bzw. Saat im Strip‐Till‐Verfahren.
- Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug, Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge, Rotoregge, Fräse, Tiefenlockerer oder Messerwalze werden nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum eingesetzt.
- Die Begrünung wird nach dem Abfrosten oder nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum bodennah gehäckselt, anders zerkleinert oder gemäht.
- Die abgefrorenen Begrünungspflanzen werden niedergewalzt. Ein frühzeitiges Walzen im Winter kann aber auch als Pflegemaßnahme gesehen werden und muss nicht eine mechanische Beseitigung darstellen.
- Die Begrünungspflanzen sind vollständig abgefrostet und niedergebrochen.
- Striegeln der Begrünung
- Einkürzen der Begrünung im Herbst zur Masseverringerung
Wann ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz im Frühjahr möglich?
Sobald die Zwischenfrüchte vollständig abgefrostet und niedergebrochen sind bzw. durch zulässige Methoden „mechanisch“ beseitigt wurden, dürfen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich erst nach dem Ende des Begrünungszeitraumes verwendet werden. Das ist z.B. bei den Varianten 2 und 4 frühestens am 15. Februar und bei der Variante 5 frühestens am 1. März.
Erfolgt keine "mechanische“ Beseitigung der Zwischenfrucht, ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz erst nach der Saat der Folgekultur zulässig. Bei Anbau der Folgekultur in Direktsaat ohne vorhergehende Beseitigung der Begrünung mit "mechanischen“ Methoden darf unmittelbar nach der Saat ein dafür zugelassenes Herbizid eingesetzt werden, da sich dieser Herbizideinsatz bereits auf die Hauptfrucht bezieht.
Erfolgt keine "mechanische“ Beseitigung der Zwischenfrucht, ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz erst nach der Saat der Folgekultur zulässig. Bei Anbau der Folgekultur in Direktsaat ohne vorhergehende Beseitigung der Begrünung mit "mechanischen“ Methoden darf unmittelbar nach der Saat ein dafür zugelassenes Herbizid eingesetzt werden, da sich dieser Herbizideinsatz bereits auf die Hauptfrucht bezieht.
Fazit
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um die Zwischenfrüchte zu begutachten bzw. zu beurteilen, um gute Schlüsse bzw. Optimierungsmöglichen für den nächsten Zwischenfruchtanbau zu bekommen. Es heißt abzuwarten, inwieweit die niedrigen Temperaturen die Zwischenfrüchte weiter vollständig abfrosten lassen. Erst dann kann die weitere Vorgehensweise betreffend Bearbeitung der Zwischenfrüchte festgelegt werden. Es gibt viele unterschiedliche Zwischenfruchtbestände - jeder Bestand, jeder Schlag hat seine Eigenheiten. Wichtig wird im Frühjahr sein, die Bodenbearbeitung möglichst bodenschonend (EROSIONSPROBLEMATIK BEACHTEN!) und wassersparend - sprich möglichst seicht - durchzuführen, um für die mittlerweile nahezu jährlich wiederkehrende Frühjahrstrockenheit im April/Mai bestens gerüstet zu sein.
Weitere Eindrücke zum Zwischenfruchtversuch in St. Florian erhalten Sie unter Mediathek | bwsb - Mediathek