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03.02.2022

Worauf ist bei der Abrechnung einer COVID-19 Investitionsprämie zu achten?

aktualisiert am 3. Februar 2022

Die Fördermittel der COVID-19 Investitionsprämie werden erst nach erfolgreicher Abrechnung der Investitionen über den aws-Fördermanager ausbezahlt. Die Beantragung dazu ist ausschließlich über ein online-Tool möglich. Besonders zu beachten ist, dass pro Antrag nur einmal ein Antrag auf Abrechnung eingebracht werden kann.
Bauer und Bäuerin bei Büroarbeiten
Achten Sie bei der Einreichung der Abrechnung besonders darauf, dass Ihre Angaben korrekt sind und sich keine Fehler eingeschlichen haben. Denn wenn Sie Ihren Antrag abgesendet haben, können keine Korrekturen mehr vorgenommen werden. © agrarfoto.com
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass sich die Erwartung an eine einfache Abwicklung leider oft nicht erfüllt. Viele Förderwerber wurden nach Einbringen der Abrechnungsunterlagen zu Nachforderungen aufgefordert, bei einigen wurden Mittel gekürzt oder sogar die Förderung gestrichen. Um diesen Fall zu vermeiden, informieren wir über aktuelle Herausforderungen und wie Sie dennoch zu Fördermittel kommen können.

Einreichfristen beim Abrechnungsantrag

Um eine Investition im Zuge der Covid-19 Investitionsprämie gefördert zu bekommen, musste bis zum 28. Februar 2021 für das Investitionsvorhaben ein Förderantrag eingereicht werden. Zudem war es nötig, bis längstens 31. Mai 2021 eine erste Maßnahme zu setzen. Dazu zählen unter anderem eine rechtsverbindliche Bestellung oder eine Lieferung.

Wurde ein aufrechter Vertrag ausgestellt, galt dies als Genehmigung und es kann eine Abrechnung nach Realisierung der Investition eingebracht werden. Diese unterliegt einer Frist und ist nunmehr innerhalb von drei Monaten ab letzter Inbetriebnahme und Bezahlung vorzulegen.

Frist für Inbetrieb­nahme der Investition

Eine weitere Frist betrifft die Inbetriebnahme der Investition. Hier muss zwischen Gebäuden und Maschinen unterschieden werden. Bauliche Vorhaben werden als in Betrieb genommen betrachtet, sobald diese vollständig nutzbar sind. Eine Fertigstellungsanzeige ist nicht erforderlich. Bei Maschinen gilt die Frist der Inbetriebnahme zu laufen, sobald die Lieferung erfolgt ist.

Bei Betriebsübergaben besonders aufpassen

Viele Unternehmen haben einen Antrag gestellt und stehen jetzt vor einer Betriebsübergabe. Ganz wesentlich ist nun, wie und in welcher Form die Übergabe geplant wird. Laut Richtlinie wird die Meldung des Bewirtschaftungswechsels vorgegeben.
Die aws prüft danach, ob einer der folgenden Übergabeformen eintritt, das heißt, ob Unternehmen oder Teile davon
  • veräußert wurden,
  • aus- oder umgründet wurden,
  • im Wege einer Schenkung oder als Erbe übergeben wurden.
Diese Übergabeformen sind laut Richtlinie möglich, sofern der Rechtsnachfolger die Fördervoraussetzungen weiterhin erfüllt und von der aws geprüft wurde. In diesen Fällen muss ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter eine derartige Umgründung mittels Formular bestätigen. Danach wird der bestehende Fördervertrag angepasst und der neue Bewirtschafter kann die Abrechnung einreichen.

Worauf bei Verpachtungen achten?

Wird der Betrieb verpachtet oder jemandem zur (un-)entgeltlichen Nutzung überlassen, so verliert der Antragsteller die Unternehmereigenschaft an den Pächter und erfüllt somit nicht mehr die Richtlinienvorgaben. Da diese Form der Übertragung in der Richtlinie nicht geregelt ist, kann demnach der neue Bewirtschafter oder Pächter nicht die Rechte und Pflichten des Fördervertrages übernehmen. Eine Förderung ist nur mehr dann möglich, wenn der Verpächter weiterhin unternehmerisch tätig bleibt.

Die Verpachtung oder (un-)entgeltliche Nutzungsüberlassung ist auch innerhalb der dreijährigen Sperrfrist relevant und führt auch hier zur verzinsten Rückzahlung der bereits ausbezahlten Fördermittel. Diese Situation wird wohl mehrere Betriebe betreffen.  Hoffnung auf eine praktikable Lösung zeichnet sich derzeit leider nicht ab.

Kalkulieren Sie daher, ob Verpachtungen/Nutzungsüberlassungen mit einhergehenden Förderverlusten einen größeren finanziellen Schaden auslösen, als steuerliche, sozial- oder auch pensionsversicherungstechnische Nachteile, die im Zuge einer vorgezogenen Übergabe oder Schenkung eintreten können.

Keine nachträglichen Korrekturen möglich

Achten Sie beim Einreichen der Abrechnung besonders darauf, dass Ihre Angaben korrekt sind und sich keine Fehler eingeschlichen haben. Denn wenn Sie Ihren Antrag abgesendet haben, können keine Korrekturen mehr vorgenommen werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind hinsichtlich der Abgasstufe korrekt anzugeben.

Gibt man versehentlich eine falsche Abgasstufe an, wie zum Beispiel IV, wird der Antrag abgelehnt.
Bei Geräten, die unter der Rubrik „maschinell“ beantragt wurden und über keinen eigenen Antrieb verfügen, muss bei der Abfrage der Antriebsart jedenfalls „Sonstiges“ angegeben werden.

Wurde die Finanzierungsart „Ratenkauf oder Kredit“ gewählt und ist das Gerät noch nicht ganz ausfinanziert, so können trotzdem die Gesamtkosten abgerechnet werden. Eine Reduktion auf die bereits getilgten Raten ist nicht notwendig.

Keine Erhöhung im Nachhinein

Es ist möglich, den Fördersatz im Zuge der Abrechnung selbst zu reduzieren. Wurde eine sogenannte Vertragsanpassung von 14 Prozent zu 7 Prozent vorgenommen und der Antrag abgesendet, so ist auch im Nachhinein keine Erhöhung mehr möglich.

Zudem kommt es in der Praxis häufig vor, dass die aws die abgerechneten Investitionen anders oder falsch beurteilt. Dies führt oft zu Reduktionen des Fördersatzes von 14 Prozent auf 7 Prozent oder zum gänzlichen Förderverlust. Sollte Ihre Abrechnung davon betroffen sein und werden jedoch alle Richtlinienpunkte erfüllt, so müssen Sie nach Bekanntwerden ungehend schriftlich intervenieren.

Falsche Kostenkategorien & Verschiebungen

Es gibt mittlerweile unzählige Fälle, bei denen Investitionen unter einer falschen Kostenkategorie beantragt wurden. Vor allem bei Schwerpunktbereichen wie Ökologisierung und Digitalisierung ist dies von großem Nachteil.

Wird beispielsweise ein elektrisch angetriebener Futtermischwagen als Digitalisierungsinvestition beantragt, so kann keine Auszahlung der Fördermittel erfolgen, weil die Investition dem Schwerpunkt Ökologisierung oder dem Unterpunkt Forcierung der Elektromobilität zugeordnet werden muss. In diesem Fall ist nur eine Reduktion auf sieben Prozent möglich. Man verliert somit nicht die komplette Förderzusage.

Oftmals wurden mehrere verschiedene Kategorien beantragt und Kosten für diese Investitionen haben sich verändert. Diese Änderungen können dann berücksichtigt werden, wenn die genehmigten Zuschussmittel nicht überschritten werden und alle Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt werden.

Nachforderungen zeitnah erledigen

Gerade bei komplexen Förderabrechnungen kann es passieren, dass Nachreichungen eingefordert werden. Grundsätzlich hat der Antragsteller sechs Wochen Zeit, diese Unterlagen zu erbringen, andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Geben Sie vor allem bei Investitionen im Bereich Digitalisierung und Ökologisierung Acht, dass die geforderten Abrechnungsdokumente laut Richtlinie vorliegen. Ein Blick in die Richtlinie lohnt sich hier.  Sie erhalten bei der Eingabe einen Hinweis im Fördermanager, wo und welche Beilagen notwendig sind. Für das Absenden des Antrages müssen diese Beilagen ausgefüllt und unterschrieben wieder hochgeladen werden.

Förderabrechnungen mit einem Zuschuss von mehr als 12.000 Euro muss ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter hinsichtlich der Einhaltung der Fördervoraussetzungen und Aktivierungsfähigkeit der Investitionen bestätigen. Die Unterschrift erfolgt am Abrechnungsformular, das am Ende der Dateneingabe im Fördermanager generiert wird.
Fördermittel werden nur auf inländische Konten ausbezahlt. Außerdem müssen  Förderwerber und Kontoinhaber ident sein. Bitte vergewissern Sie sich deshalb, ob Ihr Betriebskonto mit dem Betriebsführer zusammenpasst.
Fördermittel werden nur auf inländische Konten ausbezahlt. Außerdem müssen Förderwerber und Kontoinhaber ident sein. Bitte vergewissern Sie sich deshalb, ob Ihr Betriebskonto mit dem Betriebsführer zusammenpasst. © v_poth/stock.adobe.com

Richtigen Kontoinhaber angeben

Die aws verkündete auf Nachfrage, dass Fördermittel nur auf inländische Konten ausbezahlt werden, wenn Förderwerber und Kontoinhaber ident sind. Leider kommt es bei bäuerlichen Familienbetrieben immer wieder vor, dass beispielsweise ein Ehepartner den Betrieb führt, beide Ehepartner aber als Kontoinhaber aufscheinen. Bei diesem Konstrukt wird der Antrag abgeleht.

Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Betriebskonto mit dem Betriebsführer zusammenpasst. Andernfalls müssen Sie überlegen, ein neues Konto zu gründen oder das bestehende an die aktuelle Bewirtschaftungssituation anzupassen. Zugriffsberechtigungen von Partnern sollten in diesen Fällen kein Problem sein.
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Abrechnung durch Personengemeinschaften oder Ehegemeinschaften (GesbR)

Wie bei der Antragstellung, müssen auch bei der Abrechnung Investitionen auf die Gesellschafter entsprechend der Höhe ihrer Beteiligung aufgeteilt werden. Bei Ehegemeinschaften müssten zum Beispiel zwei Abrechnungen mit je 50 Prozent der Kosten eingereicht werden.

Neben der regulären Antragstellung mit Unterschrift aller Gesellschafter benötigt man nun aber zusätzlich Unterlagen, die man per Mail an die aws übermitteln muss:
  • die Antragsformulare, mit denen man die Fördermittel beantragt, müssen alle Gesellschafter nachträglich unterschreiben – hier ist nicht der Abrechnungsantrag gemeint
  • Lichtbildausweise aller Gesellschafter
  • Rechnungen zu den abgerechneten Investitionen
  • Namen aller Gesellschafter auf jeder Rechnung
  • die zugehörigen Projektnummern
  • eine primäre Ansprechperson mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse
  • Beteiligungshöhe an den abgerechneten Investitionen mit Unterschrift aller Gesellschafter
Nachdem man die Abrechnung erfolgreich eingebracht hat, wird sie durch die aws bearbeitet und geprüft. Im Zuge dieser Prüfung werden von der Bewilligenden Stelle die oben genannten Dokumente eingefordert. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen müssen diese sodann über den aws-Fördermanager hochgeladen werden.
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