Weitere Informationen zum Stromkostenzuschuss Stufe 2
Die AMA übermittelt derzeit einzelnen Betrieben, welche im Rahmen des MFA 2022 den Stromkostenzuschuss Stufe 2 beantragt haben, eine Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen. Dies ist notwendig, um beurteilen zu können, ob auch tatsächlich eine energieintensive Tätigkeit vorliegt und somit ein Anspruch auf den Zuschuss besteht.
Bei folgenden Sachverhalten erfolgt eine Aufforderung zur Unterlagennachreichung:
Die Aufforderung ergeht als Brief elektronisch via "meinPostkorb" oder postalisch. Elektronisch ist der Brief bei allen betroffenen Betrieben unmittelbar nach der Zustellung im eArchiv unter www.eama.at abrufbar. Die betroffenen Betreibe haben ab der Zustellung rund drei Wochen Zeit, um die Nachweis-Unterlagen im eAMA unter "Eingaben -> Nachreichung zu Eingaben" hochzuladen. Die Auszahlung des Stromkostenzuschusses Stufe 2 ist für alle Betriebe mit Dezember 2023 geplant.
Bei folgenden Sachverhalten erfolgt eine Aufforderung zur Unterlagennachreichung:
- MFA-Stammdaten und Stromrechnung sind in Bezug auf Adresse/Person unstimmig
- Bei Antragstellung übermittelte Nachweise sind nicht aussagekräftig genug
- Bei Antragstellung wurde kein bzw. ein unzureichender Nachweis hochgeladen #Bei Antragstellung übermitteltes Foto ist nicht geolokalisiert
- Erklärung über gewerblich genutzten Strom notwendig, da Antragsteller:in laut Gewerbeinformationssystem ein Gewerbe betreibt
Die Aufforderung ergeht als Brief elektronisch via "meinPostkorb" oder postalisch. Elektronisch ist der Brief bei allen betroffenen Betrieben unmittelbar nach der Zustellung im eArchiv unter www.eama.at abrufbar. Die betroffenen Betreibe haben ab der Zustellung rund drei Wochen Zeit, um die Nachweis-Unterlagen im eAMA unter "Eingaben -> Nachreichung zu Eingaben" hochzuladen. Die Auszahlung des Stromkostenzuschusses Stufe 2 ist für alle Betriebe mit Dezember 2023 geplant.