Vorratsschutz und Lagerreinigung für Biobetriebe
Der wichtigste und vor allem günstigste Vorratsschutz ist eine fachgerechte, ordentliche Reinigung des Lagers. Zuerst müssen leere Säcke, Schachteln, Schnüre und was sich übers Jahr sonst noch so alles ansammelt, entsorgt werden. Gerade diese Dinge bieten Schadnagern ideale Verstecke! Haben diese unliebsamen Mitbewohner schon überhandgenommen, so können sie im Biolandbau entweder mit mechanischen Fallen oder mit Giftköderblöcken, die in Köderboxen fixiert werden, bekämpft werden.
Der Aufstellungsort dieser Köderboxen muss dokumentiert werden.
Dann helfen Industriesauger und Druckluft, um in alle Ecken und Ritzen zu gelangen. Eine weitere Möglichkeit Schädlingen (v.a. Kornkäfer) vorzubeugen, ist der Einsatz von natürlichem Silikatstaub (Kieselgur) zur Behandlung des Lagers. Hier muss jedoch unbedingt auf eine ausreichende persönliche Schutzausrüstung (Schutzkleidung und Mundschutz) geachtet werden, damit der feinst vermahlene Staub nicht in die Lunge gelangt. Auch das eingelagerte Getreide kann mit Silikatstaub behandelt werden, es ist für Säugetiere unbedenklich. Wird das Getreide jedoch vermarktet, muss man dies unbedingt mit dem Aufkäufer abklären. Silikatstaub darf nicht zusammen mit Nützlingen angewendet werden.
Nützlinge sind im bereits wieder gefüllten Lager eine sehr gute Möglichkeit, um Lagerschädlinge wie Getreidemotten zu eliminieren. Hier bietet z.B. die Firma biohelp auch Abos mit Nützlingen an, damit man die ganze warme Jahreszeit über geschützt ist. Wichtig: werden Betriebsmittel mit einer Pflanzenschutzmittelregisternummer angewendet, ist der Sachkundenachweis Pflanzenschutz erforderlich!
Bio-Getreide im Lager sollte auch vor Vögeln durch Vogelnetze oder einen abgeschossenen Bereich geschützt werden, da die Kontamination mit Vogelkot ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier birgt.
Der Einsatz aller Betriebsmittel muss für die jährliche Bio-Kontrolle und eine eventuelle AMA-Vor-Ort-Kontrolle genau dokumentiert werden. Im Zuge der neuen nationalen Richtlinie zu den Vorsorgemaßnahmen im Biolandbau (RL_0007) müssen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um die Kontamination von Bioprodukten mit im Biolandbau nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen zu vermeiden.
Hier einige Beispiele:
Vor der Ernte müssen Transportgeräte wie Kipper rückstandslos gereinigt werden, vor allem, wenn Kipper überbetrieblich genutzt werden und damit auch Stallmist, konventionelle Futtermittel (z.B. Sojaextraktionsschrot) oder Mineraldünger transportiert wurden.
Erfolgt die Getreideernte durch einen Lohndrescher, muss darauf hingewiesen werden, dass der Mähdrescher vor dem Mähdrusch von Bioflächen ordnungsgemäß gereinigt werden muss. Die Checkliste über die Vorsorgemaßnahmen kann auf lk-online unter folgendem Link: Vorsorgemaßnahmen am Bio-Betrieb umsetzen | Landwirtschaftskammer Österreich (lko.at) heruntergeladen werden!
Aber auch betriebseigene Mähdrescher müssen sorgfältig gereinigt werden, um eine Verunreinigung des Erntegutes mit Staub und Schädlingen zu vermeiden. Eine dauerhafte Lagerung von Getreide ist mit einer Feuchtigkeit von 14%, bei Ölfrüchten mit 8% möglich. Hier empfiehlt sich der Einsatz eines Getreidefeuchtemessgerätes. Liegen die Werte des Erntegutes darüber, ist eine Trocknung unumgänglich. Gerade Biogetreide kann durch den unter Umständen vermehrten Besatz mit Unkrautsamen Feuchtigkeit anziehen, daher muss möglichst zeitnah nach dem Mähdrusch die Reinigung des Erntegutes erfolgen. Je sauberer das Erntegut eingelagert wird, desto weniger Probleme mit Schädlingsbefall treten auf.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Bioberatung unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1450 bzw. per E-Mail biolandbau@lk-ooe.at zur Verfügung.
Der Aufstellungsort dieser Köderboxen muss dokumentiert werden.
Dann helfen Industriesauger und Druckluft, um in alle Ecken und Ritzen zu gelangen. Eine weitere Möglichkeit Schädlingen (v.a. Kornkäfer) vorzubeugen, ist der Einsatz von natürlichem Silikatstaub (Kieselgur) zur Behandlung des Lagers. Hier muss jedoch unbedingt auf eine ausreichende persönliche Schutzausrüstung (Schutzkleidung und Mundschutz) geachtet werden, damit der feinst vermahlene Staub nicht in die Lunge gelangt. Auch das eingelagerte Getreide kann mit Silikatstaub behandelt werden, es ist für Säugetiere unbedenklich. Wird das Getreide jedoch vermarktet, muss man dies unbedingt mit dem Aufkäufer abklären. Silikatstaub darf nicht zusammen mit Nützlingen angewendet werden.
Nützlinge sind im bereits wieder gefüllten Lager eine sehr gute Möglichkeit, um Lagerschädlinge wie Getreidemotten zu eliminieren. Hier bietet z.B. die Firma biohelp auch Abos mit Nützlingen an, damit man die ganze warme Jahreszeit über geschützt ist. Wichtig: werden Betriebsmittel mit einer Pflanzenschutzmittelregisternummer angewendet, ist der Sachkundenachweis Pflanzenschutz erforderlich!
Bio-Getreide im Lager sollte auch vor Vögeln durch Vogelnetze oder einen abgeschossenen Bereich geschützt werden, da die Kontamination mit Vogelkot ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier birgt.
Der Einsatz aller Betriebsmittel muss für die jährliche Bio-Kontrolle und eine eventuelle AMA-Vor-Ort-Kontrolle genau dokumentiert werden. Im Zuge der neuen nationalen Richtlinie zu den Vorsorgemaßnahmen im Biolandbau (RL_0007) müssen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um die Kontamination von Bioprodukten mit im Biolandbau nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen zu vermeiden.
Hier einige Beispiele:
Vor der Ernte müssen Transportgeräte wie Kipper rückstandslos gereinigt werden, vor allem, wenn Kipper überbetrieblich genutzt werden und damit auch Stallmist, konventionelle Futtermittel (z.B. Sojaextraktionsschrot) oder Mineraldünger transportiert wurden.
Erfolgt die Getreideernte durch einen Lohndrescher, muss darauf hingewiesen werden, dass der Mähdrescher vor dem Mähdrusch von Bioflächen ordnungsgemäß gereinigt werden muss. Die Checkliste über die Vorsorgemaßnahmen kann auf lk-online unter folgendem Link: Vorsorgemaßnahmen am Bio-Betrieb umsetzen | Landwirtschaftskammer Österreich (lko.at) heruntergeladen werden!
Aber auch betriebseigene Mähdrescher müssen sorgfältig gereinigt werden, um eine Verunreinigung des Erntegutes mit Staub und Schädlingen zu vermeiden. Eine dauerhafte Lagerung von Getreide ist mit einer Feuchtigkeit von 14%, bei Ölfrüchten mit 8% möglich. Hier empfiehlt sich der Einsatz eines Getreidefeuchtemessgerätes. Liegen die Werte des Erntegutes darüber, ist eine Trocknung unumgänglich. Gerade Biogetreide kann durch den unter Umständen vermehrten Besatz mit Unkrautsamen Feuchtigkeit anziehen, daher muss möglichst zeitnah nach dem Mähdrusch die Reinigung des Erntegutes erfolgen. Je sauberer das Erntegut eingelagert wird, desto weniger Probleme mit Schädlingsbefall treten auf.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Bioberatung unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1450 bzw. per E-Mail biolandbau@lk-ooe.at zur Verfügung.