Vorbereitung auf eine mögliche Kontrolle

Der überwiegende Großteil der Kontrollen wird in den Monaten Mai bis Oktober durchgeführt, da in diesem Zeitraum der größtmögliche Anteil an Auflagen mit einem Prüfbesuch abzudecken ist. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch vom AMA-Prüfer bekommt, wenn derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren enthalten ist. Außerdem können mehrere Kontrollbesuche erforderlich sein, wenn nicht alle Auflagen zum selben Zeitpunkt kontrollierbar sind oder eine Nachkontrolle im Herbst erforderlich ist.
Auch im 3. Jahr der Corona-Pandemie sind die Kontrollorgane angehalten, die Vor-Ort-Kontrollen so weit wie möglich kontaktlos und geschützt sowie schützend durchzuführen - dies bedeutet, dass Innenräume nur möglichst kurz betreten werden sollen, den Kontrollorganen empfohlen wird, eine Maske zu tragen und besonders sensibel darauf geachtet wird, im Kontakt mit vulnerablen Personen jegliche Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.
Auch im 3. Jahr der Corona-Pandemie sind die Kontrollorgane angehalten, die Vor-Ort-Kontrollen so weit wie möglich kontaktlos und geschützt sowie schützend durchzuführen - dies bedeutet, dass Innenräume nur möglichst kurz betreten werden sollen, den Kontrollorganen empfohlen wird, eine Maske zu tragen und besonders sensibel darauf geachtet wird, im Kontakt mit vulnerablen Personen jegliche Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.
Prüfungsumfang
Die Vor-Ort-Kontrolle umfasst die Überprüfung der Flächen, der betrieblichen Unterlagen sowie die Prüfung der betrieblichen Auflagen. Die Flächen werden entweder satellitenunterstützt mittels “GPS“ oder “Laser unter Zuhilfenahme der Hofkarte“ vermessen.
Für den Erhalt der Direktzahlungen besteht die Verpflichtung, zu Stichtag 09. Juni des jeweiligen Antragsjahres verfügungsberechtigt über die beantragte Fläche zu sein. Die auskunftserteilende Person wird bei der Vor-Ort-Kontrolle befragt, ob die für Direktzahlungen beihilfefähige Fläche der antragstellenden Person zum Stichtag 09. Juni zur Verfügung stand. Bestehen Zweifel an dieser Auskunft so sind entsprechende Unterlagen (Pachtverträge, Eigentumsnachweise etc.) vorzulegen.
Für den Erhalt der Direktzahlungen besteht die Verpflichtung, zu Stichtag 09. Juni des jeweiligen Antragsjahres verfügungsberechtigt über die beantragte Fläche zu sein. Die auskunftserteilende Person wird bei der Vor-Ort-Kontrolle befragt, ob die für Direktzahlungen beihilfefähige Fläche der antragstellenden Person zum Stichtag 09. Juni zur Verfügung stand. Bestehen Zweifel an dieser Auskunft so sind entsprechende Unterlagen (Pachtverträge, Eigentumsnachweise etc.) vorzulegen.
Stellungnahme zur Kontrolle
Nach Abschluss der Kontrolle wird der Kurzbericht am Betrieb hinterlassen. Festgestellte Auffälligkeiten werden umfangreich und detailliert am Kontrollbericht dargelegt, der bis max. zwei bis drei Monate nach Durchführung der Kontrolle versandt wird.
Ab der Kontrollsaison 2022 wird der Kontrollbericht für registrierte Personen über das elektronische Postfach versendet
Das elektronische Postfach Mein Postkorb ist das zentrale und sichere Postfach für die behördlichen Nachrichten. Nach der einmaligen Registrierung, können Schriftstücke von Behörden (z.B. AMA-Schreiben usw.) sicher über das kostenlose elektronische Postfach empfangen werden. Versendet eine Behörde Schreiben, werden diese im kostenlosen elektronischen Postfach Mein Postkorb zugestellt und über jedes neue eingelangte Schreiben wird man unverzüglich per E-Mail benachrichtigt.
Seit Juli 2019 werden Unternehmen, die FinanzOnline-Teilnehmer sind und nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet haben, automatisch in das neue Teilnehmerverzeichnis der elektronischen Zustellung übermittelt und zur elektronischen Zustellung registriert.
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Mein Postkorb - aktuelle E-Mail-Adresse
Achten Sie stets darauf, dass Ihre in “Mein Postkorb“ hinterlegten E-Mail-Adressen aktuell und gültig sind. Unter “Mein Postkorb“ können alle online zugestellten AMA-Schreiben rund um die Uhr eingesehen und abgeholt werden. Sie können jederzeit über den Menüpunkt "Einstellungen" geändert, gelöscht oder neu angelegt werden. Eine Adresse muss für Verständigungen immer aktiviert sein. Alle Informationen zu “Mein Postkorb“ unter: https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.html.