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13.10.2022 | von DI Joachim Mandl

Vom richtigen Zeitpunkt des Bio-Einstiegs

Die Gründe, die für einen Einstieg in die biologische Landwirtschaft sprechen, können vielfältiger nicht sein. Ob betriebswirtschaftliche Aspekte oder das Bemühen um eine möglichst nachhaltige Landwirtschaft oder das Streben nach möglichst großer Unabhängigkeit von externen Betriebsmitteln, die Umstellung auf „Bio“ beginnt jedoch im Kopf. Ohne entsprechende Überzeugung und Informationen im Vorfeld, führt „Bio“ wahrscheinlich nur bedingt zum gewünschten Erfolg.

KW 43 44 Vom richtigen Zeitpunkt des Bio-Einstiegs Bild 1 Striegeln Getreide LK OÖ.jpg
Ab Umstellungsbeginn, d.h. ab Bio-Kontrollvertragsunterzeichnung sind die Bio-Richtlinien einzuhalten. © Landwirtschaftskammer Oberösterreich

ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“

Mit 2023 startet das neue ÖPUL und es besteht wieder die Möglichkeit, neu in die mehrjährige Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ einzusteigen. Die Voraussetzungen dafür sind der Abschluss eines Bio-Kontrollvertrags mit spätestens 1. Jänner 2023, die Einhaltung der Bio-Richtlinien ab Kontrollvertragsunterzeichnung und das entsprechende Kreuzerl bzw. der entsprechende Klick im Mehrfachantrag.

Umstellungszeit

Aus ökonomischer Sicht ist es sinnvoll, die Umstellungszeit möglich kurz zu halten. Aus diesem Grund sollte man sich früh genug Gedanken machen, wann für den eigenen Betrieb ein idealer Zeitpunkt für den Kontrollvertragsabschluss wäre. Dazu ist es wichtig zu wissen, wie bei einer gesamtbetrieblichen Bio-Umstellung die Umstellungszeit abläuft:
  • Ernten innerhalb der ersten 12 Monate nach Kontrollvertragsunterzeichnung gelten noch als konventionell.
  • Ernten nach Ablauf der ersten 12 Monate Umstellungszeit, haben bereits den Status „Umstellung“. Umstellungs-Futter ist fast genauso „wertvoll“ wie bereits anerkannte Bio- Ware, da es im Ausmaß von 25 % der Jahresfutterration an Bio-Tiere verfüttert werden darf.
  • 24 Monate nach Kontrollvertragsunterzeichnung gilt der erste Anbau am Acker bzw. die erste Nutzung auf Grünland- und Feldfutterflächen als anerkannte Bio-Ware, bei Dauerkulturen ist es die erste Nutzung 36 Monate nach Umstellungsbeginn.
  • Tiere (und deren Nachkommen) gelten, sofern alle notwendigen Anpassungen für eine Bio-Tierhaltung abgeschlossen sind, 24 Monate nach Kontrollvertragsabschluss als Bio-Tiere. Tierische Produkte können ab diesem Zeitpunkt hergestellt und verkauft werden. Ein Umstellungshinweis für tierische Produkte ist jedoch NICHT möglich.
Der ideale Umstellungszeitpunkt ist somit sehr stark von der betrieblichen Ausrichtung, der Marktlage aber auch von der aktuellen Förderlandschaft abhängig. Beispielsweise wäre für einen Betrieb mit Schwerpunkt Ackerbau eine Kontrollvertragsunterzeichnung vor der bevorstehenden Getreideernte ideal, d.h. Anfang/Mitte Juni, denn dann würde im Jahr darauf bereits Umstellungsware geerntet werden. Jetzt mit Ende Oktober stehen wir vor der Mehrfachantragsabgabe, d.h. mit Kontrollvertragsunterzeichnung bis spätestens 1. Jänner 2023 und Teilnahme an der ÖPUL-Bio-Maßnahme kann bereits die Bio-Prämie für 2023 lukriert werden. Die Ernte 2023 ist dann jedoch noch konventionelle Ware.

Fazit

Ein Bio-Kontrollvertrag kann jederzeit im Jahr unterzeichnet werden und dafür gibt es keinen richtigen oder falschen Zeitpunkt! Es gibt lediglich ideale und weniger ideale Zeitpunkte dafür.

Mit der seit 2022 geltenden „neuen“ Bio-Verordnung, dem neuen ÖPUL ab 2023 und der Möglichkeit neu in die Bio-Maßnahme einzusteigen, sind die zukünftigen Rahmenbedingungen im Biolandbau klar definiert und man kann sich entsprechend orientieren. Aus unserer Sicht sollte man bei einem Bio-Einstieg langfristig denken und sich gut darauf vorbereiten. Vor allem ist es wichtig, offene Fragen zur Vermarktung von Bio- Produkten, zu möglicherweise notwendigen Investitionen, zu relevanten Richtlinien und Aufzeichnungen, notwenigen Genehmigungen, etc. früh genug abzuklären. Chancen zur betrieblichen Weiterentwicklung bietet die biologische Wirtschaftsweise allemal.

Ausführliche Informationen zum Bio-Einstieg und zu einer möglichen verkürzten Umstellungszeit finden Sie im lk-online unter „Bio“ bzw. können bei Fragen zur biologischen Wirtschaftsweise gerne die Beraterinnen und Berater vom Bio-Referat der LK OÖ kontaktiert werden (Tel. (050) 6902-1450, Mail biolandbau@lk-ooe.at).
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Zukauf konventioneller Küken ab 2023 genehmigungspflichtig

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Ab Umstellungsbeginn, d.h. ab Bio-Kontrollvertragsunterzeichnung sind die Bio-Richtlinien einzuhalten. © Landwirtschaftskammer Oberösterreich