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21.12.2022 | von Redaktion

Verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Kantinen startet 2023

Gilt für Fleisch, Milch und Eier.

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© LK Österreich
Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Eier und Milch soll bis Mitte 2023 in Kraft treten. Sie gilt in einem ersten Schritt für die Gemeinschaftsverpflegung - beispielsweise für Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen oder Betriebe. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ging gestern, Dienstag, in Begutachtung. Auch eine freiwillige Kennzeichnung in der Gastronomie muss künftig nachgewiesen werden. “Unser gemeinsames Ziel ist mehr Transparenz am Teller“, betonen Gesundheitsminister Johannes Rauch und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. “Damit setzen wir einen wichtigen Punkt des Regierungsprogramms um.“

Etwa 3,5 Mio. Speisen werden täglich außer Haus konsumiert. Davon entfallen 2,2 Mio. auf Speisen in Großküchen und Kantinen - etwa in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen, Betriebskantinen sowie privat geführten Kantinen in Unternehmen. Sie müssen künftig ausweisen, woher Milch, Fleisch und Eier in ihren Speisen kommen. Welche Speisen das betrifft, ergibt sich aus einem eigenen Speisenkatalog, der per Verordnung vorgegeben wird.

“Konsument:innen können sich künftig einfacher entscheiden, welche Lebensmittel sie bevorzugen. Mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung tragen wir dem Wunsch vieler Menschen nach regionalen Produkten Rechnung. Viele Kantinen werden ihr Einkaufsverhalten ändern und mehr auf Herkunft, Tierwohl und Qualität achten“, so Rauch. Totschnig ergänzt: “86% der Österreicherinnen und Österreicher legen großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln. Derzeit ist es aber oft nicht möglich, die Herkunft von Grundzutaten in Speisen zu erkennen. Das ändern wir jetzt! Wenn man sich in der Kantine ein Rindsgulasch oder einen Kaiserschmarren bestellt, werden die Gäste künftig wissen, woher das Fleisch oder die Eier kommen. Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung als erster Schritt ist ein wirksamer Hebel, da in diesem Bereich täglich eine große Menge an Speisen über die Theken geht. In einem zweiten Schritt wird die Kennzeichnung auf verarbeiteten Lebensmitteln folgen. So erreichen wir nicht nur mehr Transparenz für die Konsumenten, sondern unterstützen auch unsere bäuerlichen Familienbetriebe.“

Josef Moosbrugger, Präsident Landwirtschaftskammer Österreich: “Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um die höheren Produktionsstandards der österreichischen Landwirtschaft abzusichern. Aus Umfragen wissen wir, dass österreichische Konsumentinnen und Konsumenten gezielt Produkte aus regionaler Produktion verlangen. Wir müssen ihnen dazu die Möglichkeit geben. Ohne Kennzeichnung der Herkunft laufen wir Gefahr, auch bei Lebensmitteln von Importen abhängig zu werden und die Versorgungssicherheit aus heimischer Produktion zu verlieren. Eine Krise, wie wir sie derzeit bei Energie erleben, muss im Nahrungsmittelbereich verhindert werden. Die verpflichtende Kennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung ist Teil des Regierungsprogramms und ein erster wichtiger Schritt und Voraussetzung für echte Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Transparenz und Fairness müssen gerade im Lebensmittelbereich gelten. Die verpflichte Herkunftskennzeichnung bringt Wahrheit auf den Teller.“

Manfred Ronge, Präsident des Dachverbands der Österreichischen Gemeinschaftsverpfleger:innen: “Die österreichischen Gemeinschaftsverpfleger stehen der Herkunftskennzeichnung sehr positiv gegenüber. Durch den intensiven Dialog mit den verantwortlichen Ministerien wurde eine Verordnung geschaffen, die für Großküchen machbar ist und eindrucksvoll unsere Pionierarbeit zum Thema österreichische Wertschöpfung und regionale Lebensmittel unter Beweis stellen wird. Letztendlich freuen wir uns aber weiterhin, die KonsumentInnen aller Alters- und Bevölkerungsschichten mit gutem, regionalem Essen verantwortungsvoll versorgen zu dürfen.“

Duale Möglichkeit der Kennzeichnung garantiert Vollziehbarkeit

Ein besonderes Augenmerk wurde auf praktikable Lösungen bei der Herkunftsbezeichnung gelegt. Großküchen können die Auslobung nach “EU“ oder “Nicht-EU“ oder “Herkunftsland“ bzw. “Region“ durchführen. Diese Form der Kennzeichnung praktizieren österreichweit schon jetzt 450 Betriebe, etwa im Rahmen des Projekts “Gut zu wissen“. Es besteht aber auch die Möglichkeit der prozentualen Herkunftsbezeichnung über den Betrachtungszeitraum eines Jahres, zum Beispiel: “Unser Rindfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 50% aus Österreich, zu 30% aus der EU und zu 20% aus Nicht-EU-Ländern". Eine ähnliche Regelung für Großküchen gibt es auch im Bio-Bereich.

Verpflichtende Standards bei Kennzeichnung auch in Gastronomie

Ein wichtiger Schritt ist auch in der Gastronomie gelungen. Jede freiwillige Angabe, auch abseits von Milch, Fleisch und Eiern muss nun nachgewiesen werden. Dabei geht es vor allem um Schutz von Konsument:innen vor Täuschung, (z.B. Werbung mit regionalen Eierschwammerln, in Wahrheit Einkauf von Ware aus Litauen). Die bisherigen Regelungen zum Schutz vor Täuschung, etwa das Wettbewerbsrecht, haben sich in der Praxis oft als unzureichend erwiesen. Mit der neuen Regelung schafft die Bundesregierung Rechtssicherheit sowohl für Lebensmittelbehörden als auch für Gastronom:innen.
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