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30.08.2023 | von Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflege in der Familie ist unverzichtbar und pflegende Angehörige leisten Großartiges. Mit dem neuen Angehörigenbonus gibt es nun eine weitere Unterstützung für alle jene, die sich überwiegend der Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern annehmen.

Pflege von Angehörigen
© AdobeStock_601740329
Für pflegebedürftige Menschen ist es besonders wertvoll, im Alter oder bei schwerer Krankheit in der vertrauten Umgebung bleiben zu können. Für diejenigen, die die Pflege von Eltern, Schwiegereltern oder anderen Familienangehörigen zu Hause übernehmen, ist diese Aufgabe - so erfüllend sie auch sein kann - oftmals eine große Herausforderung. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet für ihre Kunden soziale Sicherheit aus einer Hand und unterstützt sie auch mit Angeboten und Leistungen im Falle notwendiger Pflege.

Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld gibt es in Österreich eine Leistung, die der pflegebedürftigen Person als Beitrag zur pauschalierten Abgeltung pflegebedingter Aufwendungen gebührt. Das Pflegegeld ist also für den Zukauf von Leistungen gedacht, aber genauso für die Weitergabe an die betreuende Person, auch wenn diese aus dem Familienkreis kommt.

Angehörigenbonus

Seit 1. Juli 2023 gibt es für pflegende Angehörige mit dem Angehörigenbonus eine zusätzliche Unterstützung. Der Bonus beträgt monatlich 125 Euro. Die erstmalige Auszahlung wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.
  • Automatische Auszahlung: Der Angehörigenbonus wird Personen automatisch ausgezahlt, wenn sie in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert sind, weil sie einen nahen Angehörigen oder ein behindertes Kind mit Pflegegeld ab der Stufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen.
  • Auf Antrag: Pflegende Angehörige, die keine Selbst- oder Weiterversicherung abgeschlossen haben, erhalten auf Antrag den Angehörigenbonus - und zwar dann, wenn das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1.500 Euro ausmacht und die Person den nahen Angehörigen mit Pflegegeld ab Stufe 4 bereits seit mindestens einem Jahr in häuslicher Umgebung überwiegend pflegt. Der Antrag ist bei dem Pensionsversicherungsträger zu stellen, der das Pflegegeld auszahlt.

Soziale Absicherung

Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund der Pflege von nahen Angehörigen reduziert oder aufgegeben haben, können sich in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichern lassen. Bei einem Pflegegeldbezug ab der Stufe 3 ist diese freiwillige Versicherung kostenfrei, die Beitragszahlungen übernimmt der Bund. Somit erhalten pflegende Angehörige auch für die Zeit der Pflege wertvolle Gutschriften auf ihr Pensionskonto. Auch über ihren Krankenversicherungsschutz müssen sich pflegende Angehörige nicht sorgen - hier besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Mitversicherung beim Bezieher von Pflegegeld (mindestens der Stufe 3).

Beratung anfordern

Für Beratung und Informationen rund um die Pflegetätigkeit kommt eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson auch direkt zum Pflegegeldbezieher nach Hause. Darüber hinaus stehen pflegenden Angehörigen auch Psychologen für ein vertrauliches Angehörigengespräch zur Verfügung.

Selbst Kraft tanken

Zur gesundheitlichen Unterstützung und zeitweisen Arbeitsentlastung können pflegende Angehörige aus einer Reihe von SVS-Gesundheitsangeboten wählen. Eine Auszeit zu nehmen, um neue Kraft zu tanken, ist wichtig, denn niemandem ist geholfen, wenn die eigenen Bedürfnisse zulasten der Gesundheit vernachlässigt werden. Speziell für die Zielgruppe ausgerichtete Programme gibt es bei der SVS-Gesundheitswoche "Mental Fit & G‘sund" oder beim Gesundheitsangebot "Gemeinsame Pflegeauszeit", an welchem Eltern mit ihrem pflegebedürftigen Kind teilnehmen können.

Alle Infos unter svs.at/pflege.
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