Totschnig: 120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft
Die aktuell wirtschaftlich herausfordernden Zeiten bringen bäuerliche Familienbetriebe teilweise schwer unter Druck. Aufgrund der sehr hohen Preise für Energie werden landwirtschaftliche Betriebe in Österreich in Form eines Stromkostenzuschusses weiter entlastet. "Mit einem Volumen von 120 Mio. Euro setzen wir damit eine weitere gezielte und unbürokratische Unterstützung um, die nicht nur die Kostenbelastung abfedert, sondern auch die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sichert", betonte heute, Montag, Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und skizzierte die Details der entsprechenden Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML).
Konkret basiert die Abwicklung auf einem 2-Stufen-Modell: In der ersten Stufe handelt es sich um einen pauschalen Zuschuss, bei dem nach den flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten Hektar und/oder Großvieheinheiten berechnet wird. Für Landwirtinnen und Landwirte, die einen Mehrfachantrag abgeben, erfolgt die Antragstellung automatisch. Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent/kWh gewährt, zumindest werden jedoch 100 Euro pro Betrieb ausbezahlt. Landwirtschaftliche Betriebe, die bisher keinen Mehrfachantrag abgegeben haben, können dies bis 31. Dezember 2022 nachholen, um in den Genuss des Stromkostenzuschusses zu kommen. Die Auszahlung für Stufe 1 erfolgt im zweiten Quartal 2023.
In der zweiten Stufe kann ein verbrauchsabhängiger Zuschuss beantragt werden. Diese Form kommt in erster Linie für stromintensive Betriebszweige und Tätigkeitsfelder zu tragen, wie etwa für elektrisch betriebene Beregnung, Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Produktion im geschützten Anbau, Aquakultur, Weinproduktion, Buschenschank oder auch Vermietung von Privatzimmern, Ferienwohnungen etc. Ein Antrag wird in dieser Stufe auf Basis des tatsächlichen Stromverbrauchs gestellt. Als Nachweis für die Berechnung der Bemessungsgrundlage wird der Durchschnitt aus den zwei letzten Jahresabrechnungen zu Grunde gelegt. Die Auszahlung ist hier für das zweite Halbjahr 2023 anberaumt.
Konkret basiert die Abwicklung auf einem 2-Stufen-Modell: In der ersten Stufe handelt es sich um einen pauschalen Zuschuss, bei dem nach den flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten Hektar und/oder Großvieheinheiten berechnet wird. Für Landwirtinnen und Landwirte, die einen Mehrfachantrag abgeben, erfolgt die Antragstellung automatisch. Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent/kWh gewährt, zumindest werden jedoch 100 Euro pro Betrieb ausbezahlt. Landwirtschaftliche Betriebe, die bisher keinen Mehrfachantrag abgegeben haben, können dies bis 31. Dezember 2022 nachholen, um in den Genuss des Stromkostenzuschusses zu kommen. Die Auszahlung für Stufe 1 erfolgt im zweiten Quartal 2023.
In der zweiten Stufe kann ein verbrauchsabhängiger Zuschuss beantragt werden. Diese Form kommt in erster Linie für stromintensive Betriebszweige und Tätigkeitsfelder zu tragen, wie etwa für elektrisch betriebene Beregnung, Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Produktion im geschützten Anbau, Aquakultur, Weinproduktion, Buschenschank oder auch Vermietung von Privatzimmern, Ferienwohnungen etc. Ein Antrag wird in dieser Stufe auf Basis des tatsächlichen Stromverbrauchs gestellt. Als Nachweis für die Berechnung der Bemessungsgrundlage wird der Durchschnitt aus den zwei letzten Jahresabrechnungen zu Grunde gelegt. Die Auszahlung ist hier für das zweite Halbjahr 2023 anberaumt.
Berechnungs-Beispiele
- Ein mittlerer Ackerbaubetrieb mit 40 ha und einem Strom-Jahresverbrauch von 2.400 kWh erhält somit 248 Euro Entlastung.
- Für einen Veredelungsbetrieb mit 30 ha und 50 Maststieren sowie einem Jahresverbrauch an Strom von 9.300 kWh ergibt sich eine Entlastung von 966 Euro.
- Ein Direktvermarktungs-Betrieb mit 15 Milchkühen und fünf Jungrindern sowie 12 ha intensiv geführtem Dauergrünland und einer Heutrocknungsanlage bei einem Strom-Jahresverbrauch von 50.000 kWh kann eine Entlastung von 4.420 Euro abholen.
Die Abwicklung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA). Das Modell wurde vom BML gemeinsam mit der Interessensvertretung und der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen erarbeitet.