Tierwohlstandards werden weiter erhöht
“Österreich gehört bereits zu den Ländern mit den höchsten Tierwohl-Standards. Aber wir wollen noch besser werden, darum bauen wir sie weiter aus. Entscheidend ist, dass wir diesen Weg nicht gegen, sondern gemeinsam mit unseren Bäuerinnen und Bauern gehen und sie dabei unterstützen. Dafür stehen jährlich 120 Mio. Euro Investitionsförderungen für Tierwohl-freundliche Ställe zur Verfügung. In der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik sind ab 2023 zudem 20 Mio. Euro pro Jahr mehr für Tierwohlmaßnahmen als Anreize vorgesehen“, erklärt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. “Rahmenbedingungen zu verbessern ist wichtig. Ebenso wichtig ist es, Bewusstseinsbildung zu schaffen, damit die Konsumenten zum regionalen Qualitätsprodukt greifen und damit unsere bäuerlichen Familienbetriebe unterstützen.“
Folgende Maßnahmen werden dazu beitragen, die hohen Standards in Österreich weiter zu verbessern:
Tierschutzgesetz
Tierhaltungsverordnung
o Erhöhtes Platzangebot, planbefestigter Liegebereich, Beschäftigungsmaterial
o Beibehalt der Planungssicherheit für bestehende Betriebe
Tiertransportgesetz
- Verbot des Schredderns von lebendigen Küken und des Tötens lebensfähiger Küken - außer diese dienen nachweislich der Futtergewinnung
- Verbot des Verbringens von Säugetieren zur Schlachtung, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden (außer bei tierärztlicher Indikation geboten)
- Abschaffung der bestehenden Ausnahmetatbestände für die dauernde Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist bis 01. Jänner 2030
- Bis 31. Dezember 2026 Projekt des BMSGPK und BMLRT zur Evaluierung der Haltungssysteme im Bereich der Buchten und Bodengestaltung bei der Haltung von Schweinen, für faktenbasierte Politik
- Gesondertes Kapitel im Grünen Bericht über den Fortschritt hinsichtlich der Weiterentwicklung der Stallbausysteme und der Fördermaßnahmen im Schweinebereich, für mehr Transparenz
Tierhaltungsverordnung
- Kupieren des Schwanzes bei Schweinen nur dann, wenn Eingriff nicht routinemäßig und wenn erforderlich, auch um EU-rechtliche Vorgaben zu erfüllen
- Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens und deren Dokumentation - verpflichtende Risikoanalyse; Haltung von unkupierten Schweinen bei weniger als 2% Schwanz- und Ohrenverletzungen; weitere Maßnahmen, wenn mehr als drei Jahre über 4%, Teilnahme an Tiergesundheitsdienst
- Tierhaltererklärung zur nachweislichen Unerlässlichkeit des Kupierens, Vorgaben für Weiterbildung
- Neuer gesetzlicher Mindeststandard für neu gebaute, umgebaute oder erstmals in Betrieb genommene Gruppenhaltungen von Absetzferkeln, Mastschweinen und Zuchtläufern ab 01. Jänner 2023
o Erhöhtes Platzangebot, planbefestigter Liegebereich, Beschäftigungsmaterial
o Beibehalt der Planungssicherheit für bestehende Betriebe
- Einführung einer neuen Form der Biodiversitäts-Weide - macht die Nutzung der Auslauffläche durch das Geflügel attraktiver und effizienter
Tiertransportgesetz
- Übermittlung der Daten aus den Retrospektivkontrollen von Langstreckentransporten Drittstaaten
- Transportfähigkeit von Kälbern frühestens ab drei Wochen und bei guter Gesundheit
- Verbot von Schlacht- und Masttiertransporten in Drittstaaten
Unterstützungsmaßnahmen für Landwirtinnen und Landwirte
- Jährlich 120 Mio. Euro Investitionsförderungen für Tierwohl-freundliche Ställe und teilweise Abgeltung der Mehrkosten über die ÖPUL Maßnahmen
- In der neuen GAP stocken wir die Mittel dafür deutlich auf: ab 2023 werden 20 Mio. Euro pro Jahr mehr für Tierwohlmaßnahmen zur Verfügung stehen. Wir bieten also klare finanzielle Anreize für die Umstellung auf mehr Tierwohl
- Umsetzung der Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln und in Großkantinen, damit Konsumentinnen und Konsumenten bewusst zu heimischer Qualität greifen können - hier sind wir alle gefragt