Teuerung: Regierung beschließt Entlastungspaket für die Landwirtschaft
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rekordinflation hat die heimische Agrarspitze gemeinsam mit dem Finanzministerium eine Anhebung der Pauschalierungsgrenze von 400.000 auf 600.000 Euro durchgesetzt. Es handle sich um die erste Erhöhung seit der Einführung des Euros im Jahr 2002. Gleichzeitig wurde die Einheitswert-Grenze für die Teilpauschalierung von 130.000 Euro auf 165.000 Euro erhöht sowie die Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 Euro auf 45.000 Euro angepasst. Damit soll der Verwaltungsaufwand für die Landwirtinnen und Landwirte reduziert, eine Anpassung an die Inflationsentwicklung bei Nebentätigkeiten erfolgen und die gesicherte Versorgung mit heimischen Lebensmittel aufrechterhalten werden. Die Regierung hat dem Entlastungspaket für die Landwirtschaft am Freitag vergangener Woche zugestimmt.
"In Zeiten multipler Krisen schaffen wir so eine dringend notwendige bürokratische Entlastung für unsere Familienbetriebe. Durch die Preissteigerungen aufgrund der Teuerung überschreiten viele Höfe die aktuellen Umsatzgrenzen und haben ohne Einkommens-Zuwachs plötzlich einen enormen bürokratischen Mehraufwand. Unsere Bauernfamilien sollen ihre Zeit aber für das einsetzen können, was derzeit am wichtigsten ist: Uns weiterhin verlässlich mit regionalen Lebensmitteln versorgen", erklärte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
„Mit der Teuerung steigen die Umsätze unserer Bauernfamilien - nicht aber deren Einkommen, da die Kosten für Dünger, Futtermittel und Energie die Gewinne auffressen. Der Umsatzanstieg drängt viele Betriebe nun aus der steuerlichen Pauschalierung. Eine Erhöhung ist deshalb eine längst überfällige bürokratische Entlastung", betonte ÖVP-Landwirtschaftssprecher Georg Strasser.
"Dieses Verhandlungsergebnis trägt den Kostensteigerungen, sowohl in der Pflanzenproduktion als auch in der tierischen Veredelung, Rechnung. Es verhindert zusätzliche bürokratische Lasten, die allein den allgemeinen Preissteigerungen und nicht einer verbesserten Einkommenssituation geschuldet wären. „In Zeiten durchbrochener Lieferketten bekommt die bäuerliche Direktvermarktung einen noch höheren Stellenwert bei der Versorgung der Bevölkerung. Mit der Anhebung der Umsatzgrenze auch bei Nebentätigkeiten wird auch hier die Teuerung entsprechend berücksichtigt", sagte Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.
"Mit der Teuerung sind die Umsätze der bäuerlichen Betriebe massiv gestiegen. Durch die höheren Betriebsmittelkosten, sei es bei Energie, Dünger oder Futtermittel, konnten die Einkommen nicht gesteigert werden. Viele Betriebe wären daher mit Jahresende aus der steuerlichen Pauschalierung herausgefallen", erklärte OÖ Bauernbund-Landesobfrau Michaela Langer-Weninger. Doch nicht nur der bürokratische Aufwand wäre dadurch erheblich angewachsen. Für so manchen landwirtschaftlichen Betrieb hätte das auch ein endgültiges Schließen seiner Hoftore bedeutet.
"In Zeiten multipler Krisen schaffen wir so eine dringend notwendige bürokratische Entlastung für unsere Familienbetriebe. Durch die Preissteigerungen aufgrund der Teuerung überschreiten viele Höfe die aktuellen Umsatzgrenzen und haben ohne Einkommens-Zuwachs plötzlich einen enormen bürokratischen Mehraufwand. Unsere Bauernfamilien sollen ihre Zeit aber für das einsetzen können, was derzeit am wichtigsten ist: Uns weiterhin verlässlich mit regionalen Lebensmitteln versorgen", erklärte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
„Mit der Teuerung steigen die Umsätze unserer Bauernfamilien - nicht aber deren Einkommen, da die Kosten für Dünger, Futtermittel und Energie die Gewinne auffressen. Der Umsatzanstieg drängt viele Betriebe nun aus der steuerlichen Pauschalierung. Eine Erhöhung ist deshalb eine längst überfällige bürokratische Entlastung", betonte ÖVP-Landwirtschaftssprecher Georg Strasser.
"Dieses Verhandlungsergebnis trägt den Kostensteigerungen, sowohl in der Pflanzenproduktion als auch in der tierischen Veredelung, Rechnung. Es verhindert zusätzliche bürokratische Lasten, die allein den allgemeinen Preissteigerungen und nicht einer verbesserten Einkommenssituation geschuldet wären. „In Zeiten durchbrochener Lieferketten bekommt die bäuerliche Direktvermarktung einen noch höheren Stellenwert bei der Versorgung der Bevölkerung. Mit der Anhebung der Umsatzgrenze auch bei Nebentätigkeiten wird auch hier die Teuerung entsprechend berücksichtigt", sagte Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.
"Mit der Teuerung sind die Umsätze der bäuerlichen Betriebe massiv gestiegen. Durch die höheren Betriebsmittelkosten, sei es bei Energie, Dünger oder Futtermittel, konnten die Einkommen nicht gesteigert werden. Viele Betriebe wären daher mit Jahresende aus der steuerlichen Pauschalierung herausgefallen", erklärte OÖ Bauernbund-Landesobfrau Michaela Langer-Weninger. Doch nicht nur der bürokratische Aufwand wäre dadurch erheblich angewachsen. Für so manchen landwirtschaftlichen Betrieb hätte das auch ein endgültiges Schließen seiner Hoftore bedeutet.