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01.06.2016 | von DI DI Leo Kirchmaier
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Teichwirtschaft Flächenprämie: Achten Sie auf die Förderverpflichtung

Die Teichwirte haben im November 2015 die Förderanträge für die Teichflächenprämie eingereicht. Während der fünfjährigen Vertragsperiode müssen sie darauf achten, die Förderungsverpflichtungen und die Dokumentation dazu einzuhalten. Leo Kirchmaier informiert über Auflagen und gibt dazu Tipps aus der Praxis.

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Für Teichwirtschaftsbetriebe stehen für den Verpflichtungs- und Vertragszeitraum von 1. Jänner 2016 bis zum 31. Dezember 2020 300 Euro Prämie pro Hektar förderfähiger Teichfläche zur Verfügung.

Ziel der Flächenprämien ist der Ausgleich der Kosten und Einkommensverluste, die durch die Einhaltung der Auflagen für die extensive und naturnahe Bewirtschaftung der Teiche entstehen.

Dokumentation der Bewirtschaftung mittels Teichbuch
Für Teichwirte besteht der wesentliche Teil der Förderungsverpflichtung in einer umfangreichen Dokumentation der Teichbewirtschaftung. Das Aufzeichnen der Abläufe in einer Teichwirtschaft ermöglicht es den Teichwirten, jederzeit die Einhaltung der Auflagen nachzuweisen.
Die Aufzeichnungen sind aber auch zentraler Bestandteil einer guten teichwirtschaftlichen Praxis und erleichtern neben der Dokumentationspflicht aus fördertechnischer Sicht auch das Erkennen und Beheben von Problemen und Fehlern. Ein solches Teichbuch kann aus verschiedenen Formblättern und Dokumentationen bestehen. Diese kann man zum Beispiel im Internet herunterladen und in einer Mappe abheften. Auch die Übertragung der am Teich erhobenen Daten in ein Computerprogramm, das anschließend automatisch diverse Kennzahlen, wie zum Beispiel Futtermittelquotient oder Zuwachs berechnet, ist dadurch möglich.
In der Praxis am Teich hat sich bei der Dokumentation der Bleistift bewährt, da die Schrift selbst noch erkennbar ist, wenn die Unterlagen nass werden.

Zwei Vorlagen für ein Teichbuch
Fachstellen haben zwei Vorlagen eines Teichbuches ausgearbeitet. Eine Version stammt vom Bundesministerium für Gesundheit und die zweite Version vom Bundesamt für Wasserwirtschaft – Ökologische Station Waldviertel.

Je nach Belieben kann man davon Formblätter für eine Dokumentation verwenden. Auf der Homepage des Niederösterreichischen Teichwirteverbandes findet man in der Rubrik „Service und Downloads“ einen Link zu den beiden Online-Teichbüchern.

Änderungen melden
Änderungen bei den angegebenen förderfähigen Teichflächen und Bewirtschaftungsverhältnissen sind bei der Förderstelle unverzüglich zu melden. In Niederösterreich ist die Abteilung Landwirtschaftsförderung die zuständige Förderstelle.

Vor-Ort-Kontrollen
Ab diesem Jahr finden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen der Förderungsverpflichtungen durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Wasserwirtschaft – Ökologische Station Waldviertel statt. Das ordnungsgemäße Führen eines Teichbuches wird dabei zentraler Bestandteil der Überprüfung sein.
Folder zum Förderprogramm
Einen Informationsfolder zum Thema Flächenprämien inklusive Förderverpflichtungen findet man auf der Webseite des NÖ Teichwirteverbandes in der Rubrik Förderungen unter www.teichwirteverband-noe.at zum Download.

Förderungsverpflichtungen

  • Ein Mindestbesatz von 50 Kilogramm Karpfen pro Hektar Teichfläche zumindest in jedem zweiten Jahr; ein ausschließlicher Besatz mit Karpfen ist nicht zulässig; Ausnahme: Brutvorstreck- und Brutstreckteiche.
  • Eine Abfischung muss zumindest in jedem zweiten Jahr erfolgen.
  • Die Intensitätsstufe 1 (Jahresproduktion von 1.500 Kilogramm je Hektar Teichfläche) AEV Aquakultur darf man nicht überschreiten.
  • Die Düngung ist nur mit organischen Düngemitteln zulässig.
  • Die Fütterung ist nur mit Getreide, Mais oder Leguminosen zulässig; Mischfutter (Alleinfutter) ist innerhalb des Kalenderjahres ausschließlich bis 31. Mai und ab 1. September, sowie zur Aufzucht der Karpfenbrut zulässig.
  • Unbeschadet der Einhaltung naturschutzrechtlicher Auflagen und Verpflichtungen darf die Verlandungszone einer Teichanlage nur bis auf ein Mindestausmaß von fünf Prozent der förderfähigen Teichfläche der Teichanlage entfernt werden.
  • Der Schnitt von Röhricht ist nur abschnittsweise und nur zwischen dem 1. September und dem 15. Februar des Folgejahres zulässig.
  • Die Gehölzpflege ist nur zwischen dem 1. September und dem 15. Februar des Folgejahres zulässig.
  • Die Ausbringung von Brannt- oder Hydratkalk zur Teichbodendesinfektion ist bei unbespannten Teichen – mit Ausnahme zur Desinfektion in der Fischgrube und Restwasser – nicht zulässig.
  • Die Ausbringungsmenge von Brannt- oder Hydratkalk darf bei bespannten Teichen in der Zeit vom 31. Mai bis zum darauf folgenden 1. September insgesamt maximal 300 Kilogramm je Hektar Teichfläche und Jahr betragen, davon maximal 100 Kilogramm je Hektar Teichfläche je Gabe.
  • Das Aussetzen, Halten und Füttern von Mastgeflügel ist verboten.
  • Jede öffentliche Nebennutzung des Teiches oder des Teichufers ist – mit Ausnahme der Duldung einer traditionell bestehenden nachweislich nicht kommerziellen Nebennutzung geringen Ausmaßes zu Badezwecken – verboten; Angeln ist nur für den Eigenbedarf und zur Probeabfischung zulässig.
  • Grabungen, Baggerungen oder die Errichtung von baulichen Anlagen sind nur nach Zustimmung durch die zuständige Naturschutzbehörde des Landes zulässig; davon ausgenommen ist die Entfernung von Schlamm aus der Fischgrube zur Schlammaustragsverringerung in den Vorfluter und behördlich vorgeschriebene Maßnahmen.
  • Der Einsatz von Medikamenten ist nur nach tierärztlicher Verschreibung zulässig; von einer Tierärztin oder einem Tierarzt angeordnete Maßnahmen im Krankheits- oder Seuchenfall, aus Tierschutzgründen oder anderen besonderen Fällen, sind von den aufgeführten Einschränkungen und Auflagen nicht berührt, sind aber zu dokumentieren.
  • Ein Teichbuch mit Aufzeichnungen über Datum, Art und Menge der eingesetzten Fische, der Abfischtermine und -ergebnisse, Datum, Art und Menge der eingesetzten Futtermittel, Düngemittel und Medikamente sowie Datum und Umfang des Röhrichtschnittes und der Gehölzpflege ist zu führen.

Downloads zum Thema

  • FOLDER SRL naturnahe, extensive Bewirtschaftung von Teichen

Links zum Thema

  • Förderungen für die Aquakultur - NÖ Teichwirteverband
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Fördersätze für Aquakulturinvestitionen erhöht

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EMFF: Broschüre als Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln

Weitere Fachinformation

  • Fördersätze für Aquakulturinvestitionen erhöht
  • Teichwirtschaft Flächenprämie: Achten Sie auf die Förderverpflichtung
  • EMFF: Broschüre als Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln
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  • Registrierung und Genehmigung von Teichanlagen

    www.verbrauchergesundheit.gv.at
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