Streit um den Pflanzenschutz verschärft sich

Im Sommer 2022 hatte die
EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag
präsentiert, der
unter anderem eine Halbierung
des Pestizideinsatzes bis
2030 vorsieht. Während die
EU-Kommission keinerlei Signale
zur Abschwächung dieser
Ziele aussendet, kamen jüngst
sogar Rufe, die Reduktionsziele
weiter zu verschärfen - die Grüne
Europaabgeordnete Sarah
Wiener forderte eine Reduktion
besonders gefährlicher Pestizide
um 80%. Während
sie dafür von Umweltorganisationen
wie etwa Global 2000
Beifall bekam, hagelte es auch
massenhaft Kritik daran. So
meinte etwa Alexander Bernhuber,
ÖVP-Umweltsprecher im
EU-Parlament, dass dies die Sicherstellung
der europäischen
Lebensmittelversorgung und
die heimische Landwirtschaft
gefährden würde. Auch Josef
Moosbrugger, Präsident der
Landwirtschaftskammer Österreich,
sparte nicht mit Kritik:
"Wenn der Schutz unserer Nutzpflanzen
weiter so sorglos zurückgefahren
wird, werden wir
primär Schädlinge ernten können - nicht hochwertige Ackerfrüchte,
Obst und Gemüse."
Dramatische Folgen z.B. für Zuckerrüben
Welch dramatische Auswirkungen
ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln
haben kann,
wurde einmal mehr bei der
Generalversammlung des Rübenbauernbunds
für NÖ und
Wien deutlich. Rund ein Drittel
bis zur Hälfte des österreichischen
Zuckerrübenanbaugebiets
kämpfe seit Jahren gegen
den Rübenderbrüssler, der
besonders schwer bekämpfbar
sei und in kürzester Zeit enorme
Schäden durch Kahlfraß
von ganzen Zuckerrübenflächen
verursache, so Präsident
Ernst Karpfinger. In den letzten
Jahren habe sich der Schädling
durch die trockene Witterung
immer mehr ausgebreitet und
sei nur durch die Anwendung
von geringen Mengen an Neonicotinoiden
in der Saatgutbehandlung
regulierbar; es gebe
keine alternativen, wirksamen
Bekämpfungsmethoden.
Laut der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach einer Klage einer Umweltschutzorganisation in Belgien darf Zuckerrübensaatgut künftig nicht mehr mit Neonicotinoiden behandelt werden. Karpfinger zufolge wurde mittlerweile geklärt, dass die Sondersituation in Österreich mit den begleitenden Maßnahmen keinen rechtlichen Spielraum für eine Notfallzulassung schaffe. Die Folgen werden fatal sein: eine Verringerung der Rüben-Anbauflächen, steigende Zuckerimporte aus Übersee sowie ein Verlust von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in Österreich.
Laut der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach einer Klage einer Umweltschutzorganisation in Belgien darf Zuckerrübensaatgut künftig nicht mehr mit Neonicotinoiden behandelt werden. Karpfinger zufolge wurde mittlerweile geklärt, dass die Sondersituation in Österreich mit den begleitenden Maßnahmen keinen rechtlichen Spielraum für eine Notfallzulassung schaffe. Die Folgen werden fatal sein: eine Verringerung der Rüben-Anbauflächen, steigende Zuckerimporte aus Übersee sowie ein Verlust von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in Österreich.