Sozialpartner für Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag
Um Familie und Beruf besser vereinbar zu machen und die Elementarbildung zu stärken, fordern die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz bereits ab dem ersten Geburtstag des Kindes. Der Platz soll qualitativ hochwertig, ganztägig sowie ganzjährig verfügbar und leistbar sein, der Rechtsanspruch in zwei Etappen eingeführt werden: Ab Herbst 2023 soll er ab dem zweiten Geburtstag gelten, ab Herbst 2025 ab dem ersten Geburtstag. Zur Umsetzung dieses Ziels präsentierten heute Wirtsc h aftskammer, ÖGB, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer und Industriellenvereinigung ein gemeinsames Forderungspapier mit einem konkreten Fünf-Punkte-Plan.
Derzeit liege die Kinderbetreuungsquote der unter Dreijährigen in Österreich bei 27,6%, sagte WKÖ-Vizepräsidentin Martha Schultz. Das Angebot solle flächendeckend sein, also vom Neusiedlersee bis zum Bodensee reichen, sagte sie. Um das "Barcelona-Ziel" der EU zu erreichen, nämlich eine Betreuungsquote von 33%, würden 10.000 Betreuungsplätze fehlen, erklärte Industriellenvereinigung-Vizepräsidentin Sabine Herlitschka. Für die Bekämpfung des Fachkräftemangels sei die Kinderbetreuung ein entscheidender Faktor, um mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen, das würden alle Studien belegen.
Um den Ländern und Gemeinden genug Zeit für die Ausbildung der fehlenden Pädagoginnen und Pädagogen zu geben, sollte die Umsetzung laut ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann in zwei Etappen erfolgen, mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab zwei Jahren ab Herbst 2023 und ab Herbst 2025 für alle Kinder, die älter als ein Jahr sind. Österreich müsse bei den Ausgaben für Elementarpädagogik unbedingt bis 2025 auf den EU-Durchschnitt von 1% des Bruttoinlandsprodukts aufschließen, sagte AK-Präsidentin Renate Anderl. Laut einer aktuellen Studie von Eco Austria würde die Erhöhung der Betreuungsquote um 20 Prozentpunkte etwa 893 Mio. Euro pro Jahr kosten. Gleichzeitig gäbe es 567 Mio. Euro an direkten Rückflüssen über öffentliche Abgaben sowie 815 Mio. Euro an zusätzlichen Konsumausgaben. Binnen kürzester Zeit würden über zwei Drittel der Kosten über Steuereinnahmen refinanziert.
Um den Ländern und Gemeinden genug Zeit für die Ausbildung der fehlenden Pädagoginnen und Pädagogen zu geben, sollte die Umsetzung laut ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann in zwei Etappen erfolgen, mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab zwei Jahren ab Herbst 2023 und ab Herbst 2025 für alle Kinder, die älter als ein Jahr sind. Österreich müsse bei den Ausgaben für Elementarpädagogik unbedingt bis 2025 auf den EU-Durchschnitt von 1% des Bruttoinlandsprodukts aufschließen, sagte AK-Präsidentin Renate Anderl. Laut einer aktuellen Studie von Eco Austria würde die Erhöhung der Betreuungsquote um 20 Prozentpunkte etwa 893 Mio. Euro pro Jahr kosten. Gleichzeitig gäbe es 567 Mio. Euro an direkten Rückflüssen über öffentliche Abgaben sowie 815 Mio. Euro an zusätzlichen Konsumausgaben. Binnen kürzester Zeit würden über zwei Drittel der Kosten über Steuereinnahmen refinanziert.
Pein: Ausbau des Angebots besonders im ländlichen Raum wichtig
"Besonders im ländlichen Raum bestehen nach wie vor Engpässe in der Kinderbetreuung. Diese ist regional unterschiedlich ausgebaut und leider nicht überall flexibel und ganztags möglich", betonte die Vizepräsidentin der Landwirtschaftskammer Steiermark, Maria Pein. "Bekannt ist auch, dass mehr Frauen aus ländlichen Räumen abwandern als Männer. Wir sehen durch unsere Forderungen auch die Chance, gut ausgebildeten Frauen eine Perspektive am Land zu geben. Junge Frauen und Familien sollen hier ihren Lebensmittelpunkt finden und nicht gezwungen sein, abzuwandern. Es braucht natürlich auch attraktive Arbeitsplätze für diese Frauen, aber ebenso wichtig ist es, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet wird. Und davon profitieren letztlich auch die Betriebe vor Ort", so Pein. Darüber hinaus gelte es, regionale Unterschiede zu berücksichtigen und den spezifischen Bedarf der vor Ort lebenden Familien mitzudenken.
nkierende Angebote notwendig
"Unseres Erachtens nach braucht es zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auch flankierende Angebote. Vor allem nichtinstitutionelle Betreuungsangebote sind uns ein wichtiges Anliegen, dabei denken wir etwa an Tageseltern oder an die Betreuung am Bauernhof", unterstrich Pein. Damit diese Angebote gut umgesetzt werden können, brauche es entsprechende Rahmenbedingungen. Kluge Gemeindekooperationen zu forcieren und bestmöglich zu unterstützen, sei ebenso wichtig. Auch durch gemeinsame Angebote könne der Ausbau der Kinderbetreuung voranschreiten. Zielführend wäre, flexible Modelle für die Betreuung über die Gemeinde- und Bundesländergrenzen hinaus zu entwickeln.
"Letztlich geht es bei diesem Thema auch um die Planbarkeit, daher müssen jetzt die entsprechenden Schritte gesetzt werden. Außerdem braucht es für die Umsetzung gemeinsame Anstrengungen der Gebietskörperschaften. Es ist wichtig, die Länder und Gemeinden bei diesen ambitionierten und zukunftsorientierten Vorhaben zu unterstützen", erklärte die Landwirtschaftskammer-Vizepräsidentin.
"Ein wichtiger Aspekt bei der Finanzierung ist die 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik. Letzte Woche hat die Bundesregierung bekannt gegeben, mit den Ländern in Verhandlungen zu gehen. Es geht um die Fortsetzung und Verbesserung der Vereinbarung. Eine wesentliche Erhöhung des Zweckzuschusses ist angekündigt. Dieser Schritt ist jedenfalls zu begrüßen", sagte Pein. Sie wies abschließend darauf hin, dass besonders kleinere Gemeinden beim Ausbau des Kinderbetreuungsangebots eine finanzielle Unterstützung benötigen.
"Letztlich geht es bei diesem Thema auch um die Planbarkeit, daher müssen jetzt die entsprechenden Schritte gesetzt werden. Außerdem braucht es für die Umsetzung gemeinsame Anstrengungen der Gebietskörperschaften. Es ist wichtig, die Länder und Gemeinden bei diesen ambitionierten und zukunftsorientierten Vorhaben zu unterstützen", erklärte die Landwirtschaftskammer-Vizepräsidentin.
"Ein wichtiger Aspekt bei der Finanzierung ist die 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik. Letzte Woche hat die Bundesregierung bekannt gegeben, mit den Ländern in Verhandlungen zu gehen. Es geht um die Fortsetzung und Verbesserung der Vereinbarung. Eine wesentliche Erhöhung des Zweckzuschusses ist angekündigt. Dieser Schritt ist jedenfalls zu begrüßen", sagte Pein. Sie wies abschließend darauf hin, dass besonders kleinere Gemeinden beim Ausbau des Kinderbetreuungsangebots eine finanzielle Unterstützung benötigen.