21.12.2020 |
von Simon Kriegner-Schramml, BSc.
Planung, Aufzeichnung, Bilanzierung abschließen (mit ÖDüPlan und LK-Düngerrechner)
Schlagbezogene Aufzeichnungen
Bei Teilnahme an der Maßnahme "GRUNDWasser 2020“ besteht für alle Ackerflächen innerhalb deren Gebietskulisse die Verpflichtung zur schlagbezogenen Dokumentation der Stickstoffdüngung. Die Fristen (laut folgender Tabelle) sind zu berücksichtigen.
Schlagbezogene Dokumentationsvorgaben für „GRUNDWasser 2020“-Teilnehmer
Schlagbezogene Aufzeichnungen | Bis wann zu erledigen? |
Stickstoffbilanzierung | 31. Dezember des jeweiligen Verpflichtungsjahres |
Stickstoff-Düngeplanung | 28. Februar des jeweiligen Verpflichtungsjahres |
Stickstoffdüngungs- und Erntemaßnahmen | Tagesaktuell zu halten |
Für Betriebe mit Sitz im Nitratrisikogebiet (z.B.Traun-Enns-Platte), welche nicht an der ÖPUL Maßnahme GW-2020 teilnehmen, gilt gem. Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) ebenfalls die Verpflichtung zur schlagbezogenen Dokumentation der Stickstoffdüngung.
Düngeplanung
"GRUNDWasser 2020“-Teilnehmer müssen bis 28. Februar eine schlagbezogene Düngeplanung auf Basis einer realistischen Ertragseinschätzung erstellen. Bei einer AMA-Kontrolle muss die fertige Planung vorliegen.
Folgende Grundsätze sind bei der Erstellung der Düngeplanung zu berücksichtigen:
Folgende Grundsätze sind bei der Erstellung der Düngeplanung zu berücksichtigen:
- Plausible Ertragseinschätzung (Obergrenze in Oberösterreich stellt die Ertragslage "hoch“ dar)
- Am Betrieb anfallender Wirtschaftsdünger und organischer Dünger sollte zuerst verplant werden. Im Anschluss den zusätzlichen Mineraldünger verplanen. Auf diese Weise können etwaige Überschreitungen der Düngerobergrenzen im Vorfeld vermieden werden.
Betriebsbezogene Stickstoffdokumentation
Gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) ist grundsätzlich von allen Betrieben eine betriebsbezogene Stickstoffdokumentation durchzuführen. Dabei ist einerseits der Stickstoffanfall am Betrieb und andererseits der Stickstoffbedarf der Kulturen am Betrieb zu erheben und eine betriebsbezogene Stickstoff-Saldierung vorzunehmen. Bei Teilnehmern an der Maßnahme "GRUNDWasser 2020“ muss diese Dokumentation bis 31. Dezember des aktuellen Verpflichtungsjahres vorliegen. Für alle anderen Betriebe sind diese Aufzeichnungen bis spätestens 31. März für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr abzuschließen. Die Aufzeichnungen sind sieben Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde zu übermitteln.
Ausgenommen von der Dokumentations-Verpflichtung sind Betriebe:
- 1. deren gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) höchstens 15 ha bzw. für Betriebe mit Betriebssitz im sog. Nitratrisikogebiet, z.B. Traun-Enns-Platte, höchstens 5 ha beträgt, sofern auf weniger als zwei Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird, oder
- 2. bei denen mehr als 90% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt wird.
Hilfestellung durch LK-Düngerrechner bzw. ÖDüPlan
Mit Hilfe des EDV-Aufzeichnungsprogramms "ÖDüPlan“ können die Dokumentationsverpflichtungen für die Maßnahme GRUNDWasser 2020 einfach und kostengünstig erledigt werden.
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Für die gesamtbetriebliche Dokumentation stellt der LK-Düngerrechner ein einfaches und effizientes Werkzeug dar.
Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch unter der tel.-Nr.: 050/6902-1426 oder online unter www.bwsb.at.
Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch unter der tel.-Nr.: 050/6902-1426 oder online unter www.bwsb.at.