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26.11.2018 | von DI Johannes Schmiedl
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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsende und Entsorgung

Welche Mittel man nicht mehr einsetzen darf, wie man sie fachgerecht entsorgt und welche Änderungen bei Neonicotinoiden zu berücksichtigen sind, weiß LK-Experte Johannes Schmiedl. Er informiert auch darüber, welche Wirkstoffe weiterhin erlaubt sind.

Entsorgungsaktion für Pflanzenschutzmittel © agrarfoto.comEntsorgungsaktion für Pflanzenschutzmittel © agrarfoto.comEntsorgungsaktion für Pflanzenschutzmittel © agrarfoto.comEntsorgungsaktion für Pflanzenschutzmittel © agrarfoto.com[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2018.11.26%2F1543231195433447.jpg]
Entsorgungsaktion für Pflanzenschutzmittel © agrarfoto.com
Alle Pflanzenschutzmittel, deren Aufbrauchsfrist bald endet, sollten fachgerecht entsorgt werden. Eine Übersicht der Produkte ist unter psmregister.baes.gv.at bei "Vordefinierte Suchabfragen" und dort bei "Beendete Zulassungen, Genehmigungen und Vertriebserweiterungen" abrufbar.

Für die Entsorgung von Restmengen bei Pflanzenschutzmitteln gilt
  • regelmäßige Lagerkontrolle auf Produkte, deren Zulassung sowie Aufbrauchfrist beendet ist
  • Hinweise zur Entsorgung sind auch in den Sicherheitsdatenblättern enthalten
  • Entsorgung bei den Problemstoff-Sammelstellen
  • außer bei Sammelaktionen übernehmen die Abgeber meist nur originalverschlossene Gebinde, daher vorher Informationen bei den Händlern einholen
  • giftige und sehr giftige Pflanzenschutzmittel beim Abgeber zurückgeben
  • für Gebinde mit Restmengen sowie ungereinigte Gebinde sind beim Transport die Bestimmungen für die Gefahrgutbeförderung einzuhalten.
  • der Transport von Gebinden mit Restmengen und von ungereinigten Gebinden mit landwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 Kilometern pro Stunde ist von den Gefahrgutbestimmungen ausgenommen, Ladegutsicherung und Sorgfaltspflicht sind aber zu beachten.
  • Leergebinde restentleert und gereinigt entsorgen.

Zulassungsende und Änderungen bei Neonicotinoiden

Die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam wurden im Freiland verboten. Die Zulassungen für Produkte mit diesen Wirkstoffen wurden aufgehoben oder abgeändert.
Der Anbau von Saatgut, das mit diesen Wirkstoffen gebeizt wurde, ist im kommenden Jahr nicht mehr erlaubt.

Die Zulassungen für die Produkte Confidor 70 WG, Dantop und Warrant 700 WG wurden abgeändert. Diese drei Produkte dürfen nur mehr für die Zulassungen unter Glas eingesetzt werden.

Die Anwendung ist nur in begehbaren, ortsfesten, in sich abgeschlossenen Gewächshäusern zulässig. Die Behandlung ist nur an Pflanzen, die nicht zur späteren Verwendung im Freiland vorgesehen sind, erlaubt. Die Zulassung für das Produkt Actara wurde aufgehoben. Die Entsorgung von Restmengen, die nicht mehr benötigt werden, muss bis 18. Dezember 2018 erfolgen.

Weiterhin erlaubt

Weiterhin erlaubt ist der Einsatz von Produkten mit den Wirkstoffen Acetamiprid und Thiacloprid im Freiland. Dazu gehören bespielsweise Mospilan, Biscaya, Calypso und das Beizmittel Sonido. Diese Insektizide sind nicht als bienengefährlich eingestuft. Eine sachgerechte Anwendung im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes unterstützt den Erhalt dieser beiden wichtigen Wirkstoffe.

Entsorgungsaktion für Pflanzenschutzmittel

Bis 23. November fährt ein Entsorgungsmobil für Pflanzenschutzmittel Lagerhaus-Standorte an. Landwirte können an den jeweiligen Tagen von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr Pflanzenschutzmittel und Saatgut abgeben. Der Entsorgungsbeitrag macht drei Euro pro Liter oder Kilo aus. Gesäuberte Leergebinde kann man kostenlos abgeben. Das Angebot gilt für Profiprodukte und Produkte aus den Lagerhaus Bau- und Gartenmärkten. Den Tourenplan mit den Abgabezeiten findet man online auf der Website des Lagerhaus in der Rubrik Ackerbau/Planzenschutz.
Banner Syngenta Februar © Syngenta Agro GmbH

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