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25.10.2023 | von DI Johannes Schmidt, BSc

Neues freiwilliges Modul "Tierhaltung plus" startet ab 2024 im AMA-Gütesiegel

In der AMA-Gütesiegel Richtlinie "Haltung von Kühen", die die Milcherzeugung am landwirtschaftlichen Betrieb regelt, gibt es Neuerungen. Ab 1. Jänner 2024 startet das neue freiwillige Modul "Tierhaltung plus" mit höheren Standards im Bereich Tierhaltung, Tiergesundheit und Fütterung. Dies wurde Mitte Oktober 2023 im Fachgremium AMA-Gütesiegel Milch beschlossen.

Kühe
Ein Eckpunkt des neuen freiwilligen Moduls "Tierhaltung plus" ist die Haltung der Tiere in Laufställen ODER Kombinationshaltung (mindestens 120 Tage pro Jahr à zwei Stunden Bewegungsmöglichkeit (Alm/Weide/Auslauf). © LKÖ/Jung-Leithner
Rund die Hälfte der österreichischen Milcherzeugung geht in den Export. Gleichzeitig gibt es hohe Einfuhren aus anderen EU-Staaten nach Österreich, die sich in den Regalen wiederfinden. Die Initiativen zur Tierwohlkennzeichnung in Deutschland führen seit einiger Zeit zu starker Betroffenheit in der deutschen Landwirtschaft, speziell in den Sektoren Milch, Schweine- und Geflügelfleisch. Neben der Initiative Tierwohl (kurz "ITW") hat auch das deutsche Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung einen Entwurf einer Tierwohlkennzeichnung vorgelegt.

Im Sommer 2023 haben die wesentlichen Player im deutschen Lebensmittelhandel auch ihren österreichischen Lieferant:innen mitgeteilt, dass sie eine ähnliche Tierwohlkennzeichnung der Milchprodukte (und damit ein dahinterstehendes System) für österreichische Erzeugnisse verlangen. Andernfalls wäre zu erwarten, dass für österreichische Produkte erhebliche Nachteile am deutschen Markt entstünden.

Mit der Änderung der AMA-Gütesiegel-Richtlinie und dem neuen Modul "Tierhaltung plus" werden die Anforderungen vom bedeutendsten Exportmarkt Deutschland, der rund die Hälfte aller Ausfuhren ausmacht, erfüllt. Die Auswirkungen auf den österreichischen Markt sind ebenfalls bereits gegeben. Auch am österreichischen Markt werden trotz Teuerung die Themen Tierwohl, Tiergesundheit und klimagerechte Fütterung verstärkt vom Lebensmittelhandel und den Verbraucher:innen verlangt.

Kommentar: Entwicklung des EU-Milchmarktes ist widersprüchlich unterwegs

Die Erzeugungskosten für Milch sind in der gesamten EU gestiegen. Die Produktion dürfte in vielen großen EU-Staaten stagnieren bis leicht rückläufig sein. Gründe sind u.a. steigende Umweltanforderungen. Der Export stottert in leicht rückläufigem Absatzumfeld in der EU und auf Drittmärkten und gleichzeitig steigen die Tierschutzanforderungen. Als ob die Debatten über Teuerung und Inflation nicht schon genug wären und die Milchbäuerinnen und Milchbauern sowie Molkereien nicht unter den steigenden Auflagen und Kosten kämpfen. Die von Nordeuropa ausgehenden, sinkenden Milchpreise üben auch Druck auf den heimischen Markt aus. Trotzdem liegt das österreichische Erzeugerpreisniveau derzeit deutlich über dem deutschen Niveau, auch aufgrund der höheren Standards und vielen Markenprogrammen.

Es sieht am deutschen Markt ganz so aus, als würde der Kampf um Marktanteile derzeit wie folgt laufen: Wer keinen Laufstall, kein Tierwohlzeichen, keine starke Marke oder Gütesiegel hat, der bleibt auf der Strecke. Die im Nachbarland noch in einigen Regionen weit verbreitete dauernde Anbindehaltung ist damit existenziell betroffen, und mit ihr die Molkereien.

Die Ausgangssituation in Österreich ist anders zu sehen. Mit dem Umstieg auf Kombinationshaltung mit Weide oder Auslauf können viele Angriffe aus der Zivilgesellschaft oder die Stellung am Markt leichter verteidigt werden. Es ist nur eine Frage der Zeit und der Politik, wann der Kampf um den Rohstoff Milch wieder die Oberhand gewinnt und die Fakten für die Erzeuger:innen sprechen, wie Markt und Verbraucher:innen sich zwischen den hohen Standards und der Teuerung ausrichten. Und keiner sollte vergessen: es geht ums täglich Essen.

Ende der dauernden Anbindehaltung im AMA-Gütesiegel ab 1.Jänner 2024

Die Vorbereitungen der Molkereien erfordern eine längerfristige Planung. Deswegen wurde im Zuge der Weiterentwicklungen bereits voriges Jahr beschlossen, dass ab 1. Jänner 2024 sowohl in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Rinderhaltung" als auch in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie "Haltung von Kühen", die die Haltung von Milchkühen und deren Nachzucht regelt, die Ausnahmegründe für eine dauernde Anbindehaltung nicht mehr anerkannt werden. Allen von der Richtlinie umfassten Rindern muss ab 1. Jänner 2024 Bewegungsmöglichkeit an mindestens 90 Tagen gewährt werden. Mit den Lieferant:innen soll darüber hinaus nach Übergangslösungen gesucht werden. Es gibt diesbezüglich von allen Molkereien bereits Informationen an ihre Lieferant:innen und Konzepte.

Freiwilliges Modul "Tierhaltung plus" im AMA-Gütesiegel

Zusätzlich gibt es ein neues freiwilliges Modul "Tierhaltung plus" mit höheren Standards im Bereich Tierhaltung, Tiergesundheit und Fütterung. Das freiwillige Modul soll Anfang 2024 starten, Anmeldungen werden bereits Ende 2023 möglich sein. Die Zielsetzungen sind Wertsteigerung und mehr Wertschöpfung am Markt.

Die Eckpunkte des Moduls "Tierhaltung plus" in Kürze

  • Haltung der Tiere in Laufställen ODER Kombinationshaltung (mindestens 120 Tage pro Jahr à zwei Stunden Bewegungsmöglichkeit (Alm/Weide/Auslauf)),
  • Verpflichtende Teilnahme am Tiergesundheitsdienst und Teilnahme am Programm "erweitertes Tiergesundheits-Monitoring". Dies umfasst ein Monitoring der Antibiotikaeinsatzmengen sowie der Daten der Schlachttier- und Fleisch-Untersuchung (SFU),
  • Scheuermöglichkeit (pro 60 Tiere mindestens eine Scheuer-Kratz-Bürste),
  • gentechnikfreie Fütterung,
  • Verbot des Einsatzes von Futtermitteln, die Palmöl oder/und Palmkernöl beinhalten,
  • Fütterung der Kühe mit Getreide und Eiweißfuttermitteln aus Europa (geerntet und verarbeitet) und entwaldungsfreiem Soja,
  • jährliche Kontrolle

Wesentlicher Bestandteil des freiwilligen Moduls "Tierhaltung plus" ist ein nachvollziehbares und gut dokumentiertes System zum Antibiotikamonitoring. Durch die Teilnahme am TGD-Programm "erweitertes Tiergesundheitsmonitoring" ist für jede Milchbäuerin und jeden Milchbauern gesichert, dass sie/er die gesetzlichen Anforderungen und die des Marktes (puncto Antibiotikaabgabe und Anwendungsdaten) erfüllt.

Die Haltung muss in Laufställen oder in Kombinationshaltung erfolgen. Erfolgt die Haltung in Kombination, so muss den Tieren mindestens 120 Tage Bewegungsfreiheit gewährt werden. Einige Molkereien haben bereits angekündigt ab 1.Jänner 2024 auf das freiwillige Modul "Tierhaltung plus" zu setzen. Hinsichtlich Kontrolle ändert sich in der Umsetzung im Zusammenspiel mit Molkereien und LKV wenig, beim freiwilligen Modul "Tierhaltung plus" wird zunächst auf jährliche unangekündigte Kontrollen umgestellt. Die Kontrollen erfolgen wie bisher durch unabhängige, akkreditierte Kontrollstellen. Bei Abweichungen erfolgt die Einforderung von Korrekturmaßnahmen in derselben Weise wie bei den Kontrollen der Basisrichtlinie.

Breites Beratungsangebot nutzen

Für weitere Fragen steht die Agrarmarkt Austria Marketing, die Molkerei oder die jeweilige Landwirtschaftskammer zur Verfügung. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) unterstützt Maßnahmen der Umsetzung der neuen Standards sowie Investitionen in tierfreundliche Haltungssysteme im Rahmen der Investitionsförderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Darüber hinaus werden in einzelnen Bundesländern auch Landesmittel zur Verfügung gestellt.
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