Moosbrugger: Imitate kennzeichnen - Landwirte verlangen ‚Fair play‘ am Markt
„Jeder kann essen, was er will. Bäuerinnen und Bauern decken den Tisch auch bei veränderten Essgewohnheiten und Kundenwünschen. Denn wir produzieren das, was die Verbraucher wollen und bezahlen. Die Konsumenten dürfen aber nicht hinters Licht geführt werden, indem ihnen beispielsweise industriell verarbeitete Fleisch-, Milch- oder Käseimitate als Naturprodukte angepriesen werden. Daher sprechen wir uns ganz klar gegen jede Irreführung der Kunden aus. Hier braucht es einfache, klare und verbindliche Regeln für die Bezeichnung von Imitaten, die EU-weit Gültigkeit haben“, erklärte LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.
Fair play am Markt
„Für ein Fair play am Lebensmittelmarkt verlangen wir rasch rechtliche Spielregeln für die Bezeichnung von Imitaten. Da aufgrund technisch-industrieller Fortschritte die Imitate dem Original immer ähnlicher werden und somit die Irreführung immer wahrscheinlicher, müssen Original und Imitat klar erkennbar sein. So soll es keine Anspielungen auf existierende Begriffe bei der Bezeichnung der Imitate, wie ‚Soja-Milch‘, ‚vegetarischer Leberkäse‘ oder ‚vegane Wurst‘ geben. Nur das Original heißt Fleisch oder Wurst, ein Imitat bleibt immer eine Kopie. Daher ist EU-weit ein Bezeichnungsschutz speziell für Fleisch und Fleischprodukte nötig. Wie das gehen könnte, zeigt das Beispiel Milchprodukte: Butter muss zu 100 % aus Rahm, also aus einem tierischen Rohstoff, bestehen und darf keine pflanzlichen Zutaten enthalten, sonst muss das Produkt laut EU-Marktordnung anders bezeichnet werden“, ergänzte Moosbrugger.
Tierwohl liegt uns am Herzen
„Die Entfernung zwischen Konsumenten und Landwirtschaft nimmt zu, das Wissen über die Erzeugung vor allem von tierischen Lebensmitteln daher stetig ab. Daher informieren wir die Konsumenten aktiv darüber, was Tierhaltung, Tierwohl und Verarbeitung für verantwortungsvolle Bäuerinnen und Bauern bedeuten. Denn Tierwohl liegt uns am Herzen. Das bedeutet selbstverständlich die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen, das heißt aber auch, dass es kein allgemeines ‚Golden plating‘, also keine strengeren Bestimmungen als in anderen EU-Ländern geben soll. Wir wollen nämlich ein ‚Mehr‘ an Tierwohl über eigene freiwillige Marktsegmente den Konsumenten anbieten, wie das erfolgreiche Beispiel Eier mit ‚bio‘, ‚Freiland‘ und ‚Bodenhaltung‘ zeigt. So ein Angebot an die Konsumenten kann entweder über staatliche Kriterien, wie bei den Eiern, oder im Rahmen kontrollierter Programme, wie dem Tierwohlmodul im AMA-Gütesiegel, organisiert sein. Der Konsument kann beim Einkauf somit völlig sicher sein: der gesetzliche Tierschutz ist voll garantiert, freiwillige höhere Standards findet er ebenfalls im Regal“, stellte Moosbrugger abschließend fest.