MFA 2021: Neue ÖPUL-Inhalte und Tipps für das Beantragen von Direktzahlungen
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Aufgrund einer Prüfung der Europäischen Kommission haben Teilnehmer an bestimmten ÖPUL-Maßnahmen im MFA 2021 bekanntzugeben, ob sie die verpflichtende Weiterbildung bis Ende 2018 erfüllt haben. Wer davon betroffen ist und wie viele Kursstunden bis Ende 2018 zu absolvieren waren, zeigt die Tabelle.
Weiterbildungsverpflichtungen im ÖPUL 2015
Maßnahme | erforderliche Kursstunden bis Ende 2018 |
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) | 5 Stunden |
Biologische Wirtschaftsweise | 5 Stunden |
Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker | 12 Stunden |
Vorbeugender Grundwasserschutz – Grünland – in den Bundesländern Salzburg und OÖ | 3 Stunden |
Pilotprojekt Humusaufbau und Erosionsschutz | 3 Stunden |
Anrechnung von ein und demselben Kurs für zwei verschiedene Maßnahmen ist nicht zulässig und Kursbesuche ab
1. Jänner 2019 sind nicht mehr berücksichtigbar.
Bestätigung von Weiterbildungen notwendig
Auf der Angabenseite des MFA muss man bestätigen, dass die Weiterbildungsverpflichtung erfüllt wurde. Bei den betroffenen Maßnahmen ist ein eigener Textbaustein angeführt - siehe Bildausschnitt MFA 2021.
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Landwirtschaftskammer Niederösterreich hat Teilnahmebestätigungen versandt
Anhand von Kursbesuchsbestätigungen kann jeder Teilnehmer beurteilen, ob er die Weiterbildungsverpflichtung rechtzeitig erfüllt hat. Im Jänner 2019 hat beispielsweise die LK NÖ Teilnahmebestätigungen versendet. Darauf sind alle Kurse, die ab 2015 bis Ende 2018 über das LFI, die AGES oder Bio Austria besucht wurden, inklusive der anrechenbaren Stunden, ersichtlich. Daneben gab es aber auch noch andere Kursanbieter.
Wurden bis Ende 2018 die geforderten Kursstunden absolviert, ist die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung im MFA zu bestätigen.
Zu wenige, zu späte oder keine Kurse?
Wurden zu wenige, zu späte oder keine Kurse besucht, ist kein Kreuz zu setzen. Die Folge wird eine Kürzung der Maßnahmenprämie im Antragsjahr 2021 sein - sofern nicht bereits auf Basis einer Vor-Ort-Kontrolle deswegen eine Sanktion vergeben wurde. Ein Ankreuzen obwohl die Kursverpflichtung nicht erfüllt wurde - davon wird dringend abgeraten! Das könnte bei einer Vor-Ort-Kontrolle als schwerer Verstoß beurteilt werden. Dies würde dazu führen, dass für zwei Jahre für die betroffene ÖPUL-Maßnahme keine Prämie gewährt wird - beispielsweise zwei Jahre keine Bioprämie.
Reichen Bodenuntersuchungen aus?
Teilnehmer an Maßnahmen des vorbeugenden Grundwasserschutzes und am Pilotprojekt Humusaufbau und Erosionsschutz hatten bis Ende 2018 Bodenuntersuchungen zu ziehen. Die Tabelle zeigt, wie viele Bodenuntersuchungen (BU) erforderlich waren. Mit der Untersuchung war zu analysieren: Gehalte an Stickstoff (nur im Fall von Ackerflächen), Phosphor, Kalium, Humus und der pH-Wert.
Neben der Weiterbildungsverpflichtung wird bei diesen Teilnehmern im MFA 2021 auch die Einhaltung einer zweiten Auflage abgefragt. Es sind auf der Angabenseite zwei Unterpunkte angedruckt - der zweite betrifft die Bodenuntersuchungen.
Bodenuntersuchungsverpflichtung im ÖPUL 2015
Maßnahme | Anzahl an BU pro angefangene 5 ha im Gebiet |
Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker | 1*) |
Vorbeugender Grundwasserschutz – Grünland - in den Bundesländern Salzburg und OÖ | 1 |
Pilotprojekt Humusaufbau und Erosionsschutz | 2 |
*) bei z.B. 56 ha Acker im Gebiet waren 12 Bodenuntersuchungen bis Ende 2018 zu ziehen
Kreuz nur bei Erfüllung der Verpflichtung setzen
Auch hier gilt, dass das Kreuz nur dann gesetzt werden darf, wenn die Verpflichtung erfüllt wurde. Ansonsten riskiert man bei einer Vor-Ort-Kontrolle einen schwerwiegenden Verstoß. Und auch hier wird die Maßnahmenprämie 2021 gekürzt, wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wurde und daher kein Kreuz zu setzen ist.
Biozuschlag für UBB-Teilnehmer
2021 und 2022 können UBB-Teilnehmer einen Biozuschlag zur UBB-Prämie beantragen, wenn sie spätestens am 1. Jänner 2021 für den gesamten Betrieb einen Bio-Kontrollvertrag mit einer anerkannten Kontrollstelle abgeschlossen haben. Der Kontrollvertrag muss für alle landwirtschaftlichen Flächen und für alle gehaltenen Tierarten gelten. Für Bio-Teilbetriebe wird der Biozuschlag nicht gewährt. Die Höhe des Zuschlages beträgt 60 Euro je Hektar Acker-, Grünland-, Wein-, Obst- und Hopfenfläche. Zu beantragen ist er im MFA 2021 auf der Angabenseite, unterhalb der vorgedruckten UBB-Maßnahme. Da es sich um einen Zuschlag zur UBB-Prämie handelt, müssen weiterhin alle UBB-Auflagen - wie die 5% Biodiversitätsflächen - eingehalten werden. Für die Umsetzung dieses Zuschlages ist die Genehmigung der Europäischen Kommission noch ausständig, sie wird mit Ende März erwartet.
Konventionelle Tierhaltung für Bio-Teilnehmer
Ausgelöst durch die verschärfte Auslegung der Weideverpflichtung gemäß EU-Bioverordnung wird es in den beiden Übergangsjahren 2021 und 2022 für Bioteilnehmer im ÖPUL 2015 die Möglichkeit geben, die Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen konventionell zu betreiben und trotzdem an Bio im ÖPUL 2015 teilnehmen zu können. Bisher war eine konventionelle Tierhaltung im ÖPUL nur bei Pferden möglich.
Kontakt mit Bio-Kontrollstelle aufnehmen
Der erste und wichtigste Schritt für die Umsetzung der konventionellen Tierhaltung bei Rindern, Schafen und Ziegen ist die Kontaktaufnahme mit der Bio-Kontrollstelle, mit Vermarktungspartnern und dem Bioverband - falls man Mitglied ist. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag "Konventionelle Rinder-/Schafe-/Ziegenhaltung am Biobetrieb aus Sicht der Produktion und Vermarktung“.
Wie wirkt sich konventionelle Tierhaltung für Bio-Teilnehmer auf die Prämie aus?
Entscheidet man sich für die konventionelle Tierhaltung, werden Rinder, Schafe und Ziege nicht mehr für die Berechnung der Prämienhöhe bei Grünland und Ackerfutter, das über 25% der Ackerfläche ausmacht, berücksichtigt. Die Folge ist, dass die Prämie nur mehr bei 70 Euro/ha liegt - anstatt bei 225 Euro/ha. Die höhere Prämie für Grünland und Ackerfutter über 25% der Ackerfläche wird nur dann gewährt, wenn mindestens 0,5 RGVE je Hektar Grünland und Ackerfutter nach Biokriterien gehalten werden.
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Bekanntgabe der konventionellen Tierhaltung im MFA 2021
Die Bekanntgabe der konventionellen Tierhaltung aus ÖPUL-Sicht ist im MFA 2021 auf der Angabenseite unterhalb der vorgedruckten Biomaßnahme durchzuführen, indem man das Kästchen "konventionelle Tierhaltung Rinder/Schafe/Ziegen“ ankreuzt. Auch hier gilt, dass die Genehmigung durch die Europäische Kommission noch ausständig ist aber mit Ende März erwartet wird.
Angebot gilt nur für die Übergangsjahre
Die Möglichkeit der konventionellen Tierhaltung Rinder/Schafe/Ziegen wird im ÖPUL nur in den Übergangsjahren 2021 und 2022 angeboten. Sie soll jenen Betrieben helfen, die Zeit dafür brauchen, um die Weidehaltung spätestens 2023 biokonform zu schaffen oder um die Tierhaltung aufzugeben. Im geplanten neuen ÖPUL-Programm ab 2023 soll eine Teilnahme an Bio nur dann möglich sein, wenn der gesamte Betrieb, inklusive aller Flächen und der gesamten Tierhaltung, biologisch bewirtschaftet wird.
Neue SLK-Sorten ab 2021 förderfähig
Ab 2021 gelten folgende drei Sorten für Teilnehmer an der Maßnahme "Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (SLK)“ als förderfähig.
- Urdroad (Winterroggen)
- Verival Weiz (Purpurweizen)
- Greenino 1 (Sonnenblume)