LK Österreich: Keine Werbeverbote für Lebensmittel
“Das von der Nationalen Ernährungskommission (NEK) geplante Werbeverbot für bestimmte Lebensmittel wird von der LK Österreich klar abgelehnt: Formell erfolgt die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht im Parlament über mehrere Gesetze, unter anderem über das ORF-Gesetz. Da die Europäische Kommission in der Farm to Fork-Strategie bis zum 4. Quartal 2022 die Festlegung von Nährwertprofilen zur Einschränkung der Bewerbung von Lebensmitteln mit hohem Salz-, Zucker- und/oder Fettgehalt plant, macht es keinen Sinn, national sogar mit einer eventuell strengeren Regelung vorzupreschen. Gold Plating hilft niemandem. Die vorgesehene Festlegung von Werbeverboten hätte darüber hinaus auch absurde Folgen, weil damit z.B. eine Trinkmilch mit natürlichem Fettgehalt per Gesetz als ‘ungesund‘ abgestempelt würde. Daher lehnen wir die geplante Vorgangsweise ab“, stellte die LK Österreich fest. Ergänzend wird festgestellt, dass die Kontrolle von Werbeverboten im Internet, unabhängig ob per Selbstverpflichtung oder mit Verboten, schwierig bis unmöglich ist.
Worum geht es?
Konkret sollen bei der nächsten Sitzung der nationalen Ernährungskommission (NEK), einem Expertengremium des Gesundheitsministeriums mit beratender Funktion, Nährwertprofile beschlossen werden, auf deren Basis Lebensmittelwerbung an Kinder nicht mehr möglich sein soll. Hintergrund ist eine Novelle der EU-Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie, mit der der Geltungsbereich auch auf das Internet und die sozialen Medien ausgedehnt werden soll.
Aus dem agrarischen Bereich wären davon betroffen Kuhmilch, Ziegenmilch, Schafmilch, Kakaomilch, Vanillemilch, Fruchtmilch, Jogurt, Joghurtprodukte oder Sauerrahm, Würste, Schinken, Speck, Grammeln, Kuchen, Schaumrollen, Mohnzelten, Aufstriche (wie Grammel Schmalz, Liptauer) Marmeladen, Chutneys, Pesto, eingelegtes Gemüse, wie Sauerkraut und bestimmte Pflanzenöle.
Aus dem agrarischen Bereich wären davon betroffen Kuhmilch, Ziegenmilch, Schafmilch, Kakaomilch, Vanillemilch, Fruchtmilch, Jogurt, Joghurtprodukte oder Sauerrahm, Würste, Schinken, Speck, Grammeln, Kuchen, Schaumrollen, Mohnzelten, Aufstriche (wie Grammel Schmalz, Liptauer) Marmeladen, Chutneys, Pesto, eingelegtes Gemüse, wie Sauerkraut und bestimmte Pflanzenöle.