Gemäß § 14 Tierschutzgesetz müssen Betreuungspersonen - dies gilt auch für den Hobby- und Liebhaberbereich sowie für Privatpersonen - für Tiere über entsprechende Kenntnisse im Umgang mit Tieren verfügen. Dieser Kurs zur Erlangung der Sachkunde richtet sich daher vor allem an Neueinsteiger i...
Gemäß § 14 Tierschutzgesetz müssen Betreuungspersonen - dies gilt auch für den Hobby- und Liebhaberbereich sowie für Privatpersonen - für Tiere über entsprechende Kenntnisse im Umgang mit Tieren verfügen. Dieser Kurs zur Erlangung der Sachkunde richtet sich daher vor allem an Neueinsteiger in die Nutztierhaltung, die über keine einschlägige Ausbildung in diesem Bereich verfügen. Der Sachkundekurs Tierhaltung ist eintägig und vermittelt Grundlagen zur Nutztierhaltung. Nach der erfolgreichen Absolvierung des Sachkundekurses kann die Behörde (Amtstierarzt/BH in den burgenländischen Bezirken) einen Sachkundenachweis für Kursteilnehmer ausstellen.
Inhalte: Tierschutz, Tierkrankheiten, Tierarzneimittel, Tiergesundheitsdienst (TGD), Fütterung, Management, Tierkennzeichnung, Struktur und Organisation der Tierhaltung, etc.