Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
Quick Links
  • Kleinanzeigen
  • Futtermittel-Plattform
  • Forstprogramme
  • Links
  • Downloads
Bundesländer
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
  • Österreich
    • Österreich
    • Informationen zu Corona
    • Agrarpolitik
    • Wir über uns
      • Aufgaben & Ziele
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Bekanntgaben nach dem LobbyG
      • Organisation
      • Mitarbeiter
      • Verbände
    • Bäuerinnen
    • Presse
      • Presse-Aussendungen
      • Ansprechpartner
      • Zeitungen der Landwirtschaftskammer
    • Bildergalerien
    • Videos
    • Publikationen
    • anzeigen.lko.at
    • Newsletter
    • Wetter
    • Kontakt
    • English Version
  • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse, Obst, Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Pflanzenschutz
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Bewegungsbuchten im Abferkelbereich
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Bienen
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Allgemeines
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebot
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Borkenkäfer
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelles
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Pflanzenbau
    • Tierhaltung
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Cross Compliance
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Investitionsförderung
    • Existenzgründungsbeihilfe
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Steuer
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuell
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
      • Informationen und Fachartikel
    • Soziales und Arbeit
    • LK-Sozialversicherungsrechner
    • Datenschutzrecht
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2020
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof - Einstieg
    • Urlaub am Bauernhof - Vermarktung & Kalkulation
    • Urlaub am Bauernhof - Qualität
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • versuche © Archiv
    Pflanzenbauliche Versuche
  • futtermittel_plattform © Archiv
    Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Login für Berater
    Bundesländer
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Login für Berater
  1. LK Österreich
  2. Recht & Steuer
  3. Grundeigentum
23.09.2020 | von Margit Ram
Empfehlen Drucken

Ist eine Wegbegrenzung gerechtfertigt oder nicht?

In diesem Beitrag wird das Fahren mit überbreiten Fahrzeugen genauer behandelt.

P_ALTP_ALTP_ALTP_ALT[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2020.09.22%2F1600768357467340.jpg]
© Hannes Schirmer

Vermessene Wege

Zum Glück bestehen im bäuerlichen Bereich überwiegend Berechtigungen an Wegen von Privatpersonen, Bringungsgemeinschaften oder der öffentlichen Hand. Solche Wege wurden oftmals im Rahmen von Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren errichtet und genau vermessen. Das heißt, die jeweilige Weganlage besteht beispielsweise aus einem eigenen Grundstück samt Grundstücksnummer, sodass ganz klar festgelegt ist, wie breit das Grundstück ist - zum Beispiel 2 m. Das Vorhandensein solcher Wege ist der Idealfall, denn es ist klar geregelt, wer der Eigentümer des Weges ist, wer ihn erhalten muss, wer fahren darf usw. Es gibt im beschriebenen Fall des vermessenen Weges keine Schwierigkeiten, wenn der Weg mit Fahrzeugen in eben dieser Breite befahren wird. Wie verhält es sich aber, wenn der zu befahrene Weg zu schmal für das landwirtschaftliche Fahrzeug ist? Muss der berechtigte Wegbenützer kleinere Maschinen verwenden oder muss der angrenzende Grundeigentümer es dulden, dass seine Flächen einfach mitbenützt werden?

Ersitzung

Auch bei der aufgezeigten Situation kann die Lösung anhand der Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Ersitzung gefunden werden. Laut Beispiel ist das Befahren des parzellierten/vermessenen Weges unbestritten. Das Befahren eines jeweils ca. 25 cm breiten Grundstreifens neben dem Weg kann jedoch zu Problemen führen. In der Praxis werden die Grundeigentümer der angrenzenden Grundstücke ihr Privateigentum vor widerrechtlichen Eingriffen schützen. Diese Selbsthilfe erfolgt in der Regel durch die Errichtung von Zäunen oder der Positionierung von großen Steinen entlang der Grundstücksgrenze. Dieses Vorgehen kann gerechtfertigt sein, muss es aber nicht.
Wenn der Wegbenützer nämlich bereits in den letzten 30 Jahren die angrenzenden Flächen neben dem vermessenen Weg benützt hat, kann zusätzlich zu der unbestrittenen Benützung des Weges, das Recht des Befahrens der angrenzenden Flächen ersessen worden sein. Wenn der Wegbenützer seit eh und je, mindestens aber seit drei Jahrzehnten (bei öffentlichen Gütern und bei Kirchengütern seit vier Jahrzehnten), ohne den Eigentümer des angrenzenden Grundstückes zu fragen und ohne Bezahlung eines Entgeltes, die angrenzenden Streifen benützt hat, dann kann aus diesem Tun ein Recht geworden sein. In diesem Fall würde sich das Fahren mit überbreiten Maschinen einerseits auf die für jedermann oder für einen bestimmten Benutzerkreis (z.B. Weggemeinschaft) bestehende Berechtigung der Benützung des Weges stützen und darüber hinaus wäre die Benützung des angrenzenden Grundstreifens auf Grund der Ersitzung rechtlich gedeckt. Ist das Recht ersessen, wäre die Abgrenzung des eigenen Grundstückes, welche es unmöglich macht, mit den breiten Fahrzeugen auf dem vermessenen Weg samt angrenzenden Streifen zu fahren, ein widerrechtlicher Eingriff in das bestehende Recht und könnte die Entfernung des Hindernisses vom Berechtigten gerichtlich durchgesetzt werden.
Bei der Beurteilung, in welchem Umfang das Fahrrecht im dreißigjährigen Ersitzungszeitraum ausgeübt wurde, wird neben den tatsächlichen Nachweisen berücksichtigt, wie die üblichen Maschinen in der Landwirtschaft ausgestaltet waren. Zum Beispiel war es bereits vor 30 Jahren üblich, mit Traktor und nicht mehr mit Pferdegespannen zu fahren. Der technische Fortschritt wird hier jedenfalls berücksichtigt.

Ersessene Wegerechte

Sollte sich die Benützung eines Weges auf ein ersessenes Recht stützen oder sollten Dienstbarkeitsverträge über die Benützung einer bestimmten Fahrbahnbreite vorhanden sein, dann richtet sich der Umfang des Rechtes grundsätzlich nach den Vereinbarungen bzw. nach dem über den Ersitzungszeitraum ausgeübten Umfang. Wird erstmalig der vereinbarte Umfang erweitert, ist das allgemeine Rücksichtnahmegebot zwischen Berechtigten und Verpflichteten anzuwenden, wonach der Verpflichtete so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, der Berechtigte jedoch sein Grundstück vorteilhaft nutzen können soll. Bei einer Erweiterung ist jedenfalls im Einzelfall zu beurteilen, ob das Befahren - mit für den bisher befahrenen Weg zu breiten Fahrzeugen - eine unzulässige Erweiterung der Dienstbarkeit darstellt oder nicht. Innerhalb der Schranken des Rücksichtnahmegebotes kann der Berechtigte aber das Recht grundsätzlich seinen Bedürfnissen bzw. den Bedürfnissen des berechtigten Grundstückes entsprechend ausüben. Er ist laut höchstgerichtlichen Entscheidungen insbesondere nicht gezwungen, sein landwirtschaftliches Gut auf veraltete und unwirtschaftliche Weise zu führen. Eine unzulässige Erweiterung der Dienstbarkeit liegt aber dann vor, wenn das belastete Grundstück erheblich schwerer belastet wird als bisher. Der Oberste Gerichtshof hat beispielsweise ausgesprochen, dass das Befahren des Grünstreifens neben einem gebahnten Weg nicht als erheblich schwerere Belastung gewertet wird und der Grundeigentümer des angrenzenden Wiesengrundstückes die Befahrung dulden muss. In einer anderen Entscheidung hingegen führte der OGH aus, dass das Befahren des angrenzenden Grundstreifens sehr wohl eine erheblich schwerere Belastung ist, wenn die Beschaffenheit des Weges geändert werden muss.
Wurde der Umfang einer ersessenen oder vertraglich vereinbarten Dienstbarkeit hingegen über einen dreißigjährigen Zeitraum erweitert und hat sich der Grundeigentümer des angrenzenden Grundstückes nicht dagegen ausgesprochen, kann die Benützung mit überbreiten Fahrzeugen, wie oben ausgeführt, durch Ersitzung für die zusätzliche Fläche gerechtfertigt sein.
Zum vorigen Artikel voriger Artikel

Schneeräumung auf öffentlichen Straßen

Zum nächsten Artikel nächster Artikel

Ist der Traktor zu breit oder der Weg zu schmal?

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
  • Links
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Österreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Obmännerkonferenz der Arbeitgeberverbände der Land- und Forstwirtschaft
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2021 www.lko.at

Landwirtschaftskammer Österreich
Schauflergasse 6, 1015 Wien

Telefon: +43 (1) 53 441 - 0
E-Mail: office@lk-oe.at

Impressum | Kontakt | Login für Berater | Datenschutzerklärung

Newsletter
[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2020.09.22%2F1600768357467340.jpg]
© Hannes Schirmer