Informationen für bäuerliche Tierhalter
Können Tierversteigerungen abgehalten werden? Dürfen landwirtschaftliche Tiere noch verkauft werden?
Landwirtschaftliche Nutztiere können weiterhin verkauft werden. So sind unter Einhaltung von strengen Verhaltensregeln und hohen Hygieneauflagen Tierversteigerungen und die Vermarktung über Sammelstellen weiterhin möglich. Eine umfassende Information stellt die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Rinderzüchter (ZAR) auf ihrer Website zur Verfügung. Für den Agrarhandel gelten die aktuellen Schließungen nicht – so sind auch Schlachttierversteigerungen laut der Verordnung des Gesundheitsministeriums von den Schließungen nicht betroffen.
Die Tierzucht, einschließlich der Besamung, ist Teil der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Rahmen der Landwirtschaft. Tätigkeiten zum Zwecke der tierzüchterisch erforderlichen Selektionsmaßnahmen, einschließlich des Transports der Tiere, sind zulässig.
Quelle: BMLRT