15.10.2020 |
von Petra Doblmair
Hinweise für Bio-Schweinehalter
Der Kontakt von Wildschweinen zu Hausschweinen muss unter allen Umständen vermieden werden. Die doppelte Umzäunung von Freilandschweinehaltungen sollte stets kontrolliert und instandgehalten werden. Auch die Ausläufe der Schweine müssen entweder mit einer Höhe von 1,5 m geschlossen ausgeführt werden oder es muss eine zweite Umzäunung mit einem Außenzaun (Höhe 1,5 m, engmaschiges Knotengittergeflecht, Zaun 20-50cm eingraben, mit Bodenanker oder stromführende Litze an der Außenseite des Zaunes) erfolgen.
Weitere wichtige Punkte sind:
- die Kennzeichnung der Schweinehaltung mit dem Schild: "Füttern und unbefugtes Betreten verboten“ (oder ähnliche, sinngemäße Formulierung)
- wildschweinsichere Lagerung von Futtermitteln und Einstreu
- die ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung
- die Desinfektion von Schuhwerk, Rädern von Fahrzeugen und Anhängern oder Transportbehältnissen
- wildschweinsichere Kadaverlagerung
- Quarantäne für Neuzugänge bei Zuchtschweinen (mind. 3 Wochen)
- Ein Verhindern des Entweichens von Tieren
- die tierärztliche Bestandesbetreuung für Betriebe ab 30 Mastschweinen oder 5 Zuchtschweinen
- Freilandhaltungen müssen von der zuständigen Veterinärbehörde genehmigt werden
- Der Stall darf von betriebsfremden Personen nur in betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden, die danach wieder abgelegt wird.
- Wichtige Informationen dazu bietet die Broschüre "Biosicherheit Schwein“: www.verbrauchergesundheit.gv.at
- Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest finden sie auch stets auf der Homepage der AGES: www.ages.at