Herbstantrag 2019: Einreichung spätestens am 16. Dezember 2019
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Die Antragstellung für den ÖPUL-Herbstantrag (HA) 2019 ist noch bis spätestens 16. Dezember 2019 möglich. Teilnehmer an der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" mussten den HA bereits bis spätestens 15. Oktober online einreichen.
In folgende einjährige Maßnahmen "Tierschutz - Weide", "Tierschutz - Stallhaltung", "Natura 2000 - Landwirtschaft" sowie "Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft" kann mit dem HA 2019 das letzte Mal in der laufenden Förderperiode eingestiegen werden. Die Beantragung anderer ÖPUL-Maßnahmen sowie der Umstiege in höherwertige Maßnahmen sind nicht mehr möglich. Die Möglichkeit - mittels Antrag auf Maßnahmenübernahme -, bestehende Verpflichtungen von einem anderen Betrieb zu übernehmen, besteht jedoch weiterhin.
Wurden die gewünschten einjährigen Maßnahmen bereits in einem vorhergehenden Herbstantrag beantragt und ist dafür eine laufende Verpflichtung zustande gekommen, so ist keine neuerliche Antragstellung nötig.
In folgende einjährige Maßnahmen "Tierschutz - Weide", "Tierschutz - Stallhaltung", "Natura 2000 - Landwirtschaft" sowie "Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft" kann mit dem HA 2019 das letzte Mal in der laufenden Förderperiode eingestiegen werden. Die Beantragung anderer ÖPUL-Maßnahmen sowie der Umstiege in höherwertige Maßnahmen sind nicht mehr möglich. Die Möglichkeit - mittels Antrag auf Maßnahmenübernahme -, bestehende Verpflichtungen von einem anderen Betrieb zu übernehmen, besteht jedoch weiterhin.
Wurden die gewünschten einjährigen Maßnahmen bereits in einem vorhergehenden Herbstantrag beantragt und ist dafür eine laufende Verpflichtung zustande gekommen, so ist keine neuerliche Antragstellung nötig.
Nachfrist ist nicht vorgesehen
Zum spätesten Einreichtermin gibt es keine Nachfrist. Um eine ÖPUL-Prämie für neue einjährige Maßnahmen zu erhalten, darf der Termin 16. Dezember 2019 nicht versäumt werden.
Erfassung von Weinangaben
Bis zu diesem Termin können Weinbaubetriebe auch noch die Sorten und das Auspflanzjahr für ihre Flächen erfassen. Die Angaben werden dann beim Vordruck des Mehrfachantrages (MFA)-Flächen 2020 bereits berücksichtigt. Alle Weinbautreibenden werden gemäß den Landesweinbaugesetzen verpflichtet sein, Sorte und Auspflanzjahr mit dem MFA-Flächen 2020 anzugeben. Nähere Informationen dazu sind bei den Landesbehörden/Bezirkshauptmannschaften oder den Bezirksbauernkammern erhältlich.
Online-Einreichung
Die Abgabe des Herbstantrages - inklusive aller Beilagen - ist ausschließlich online möglich. Die Erfassung der Daten erfolgt entweder durch die Antragsteller selbst mit Betriebsnummer und PIN-Code beziehungsweise Handy-Signatur unter www.eama.at oder mittels Hilfestellung durch die Bezirksbauernkammer.
Ein Leitfaden zur elektronischen Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen unter https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Herbstantrag/Handbuecher-Online-Antrag zur Verfügung. Falls bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiter der AMA unter der Tel.-Nr.: 050 3151 99 gerne zur Verfügung.
Ein Leitfaden zur elektronischen Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen unter https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Herbstantrag/Handbuecher-Online-Antrag zur Verfügung. Falls bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiter der AMA unter der Tel.-Nr.: 050 3151 99 gerne zur Verfügung.