Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen für Bäuerinnen und Bauern
Eine Gutschrift bei den Krankenversicherungsbeiträgen gibt es bis zu einer monatlichen Beitragsgrundlage von 2.900 Euro, das entspricht einem Einheitswert von max. 14.300 Euro bei alleiniger und max. 63.700 Euro bei gemeinsamer Betriebsführung von zwei Personen (Ehegatten oder Vater/Mutter mit Kind).
Die jährliche Gutschrift beträgt zwischen 60 bis max. 315 Euro und erfolgt mit der Beitragsvorschreibung für das 2. Quartal 2022 Anfang Juli. Auch für Kinder, Ehegatten und Übergeber, die hauptberuflich am Betrieb beschäftigt sind, gibt es bis zu einer monatlichen Beitragsgrundlage von 2.900 Euro eine entsprechende Gutschrift, welche dem Betriebsführer bzw. den Betriebsführern erstattet wird.
Beispiele:
Betrieb mit einem bewirtschafteten Einheitswert von 8.500 Euro - alleinige Betriebsführung:
monatliche Beitragsgrundlage: 1.945,07 Euro = jährliche Gutschrift: 280 Euro
monatliche Beitragsgrundlage: 1.945,07 Euro = jährliche Gutschrift: 280 Euro
Betrieb mit gemeinsamer Betriebsführung und einem bewirtschafteten Einheitswert von 45.000 Euro sowie einem hauptberufliche beschäftigten Kind:
monatliche Beitragsgrundlage je Ehegatte: 2.573,35 Euro = jährliche Gutschrift 60 Euro je Ehegatte
monatliche Beitragsgrundlage hauptberuflich beschäftigtes Kind:
1.715,57 Euro = jährliche Gutschrift: 315 Euro
Insgesamt erhält der Betrieb eine Gutschrift in Höhe von 435 Euro jährlich.
monatliche Beitragsgrundlage je Ehegatte: 2.573,35 Euro = jährliche Gutschrift 60 Euro je Ehegatte
monatliche Beitragsgrundlage hauptberuflich beschäftigtes Kind:
1.715,57 Euro = jährliche Gutschrift: 315 Euro
Insgesamt erhält der Betrieb eine Gutschrift in Höhe von 435 Euro jährlich.
Nähere Informationen zum genauen Betrag der jährlichen Gutschrift (siehe § 24f BSVG):
RIS Dokument (bka.gv.at)
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