Während Nachfrist werden Abschläge verbucht.
Kürzungsfaktor wird nachträglich um 0,2%-Punkte erhöht.
Auf die Weidevorgaben und die korrekte Angabe der förderfähigen Tiere ist zu achten.
Artikel 31 und 32 der EU VO Ländliche Entwicklung 2014-2020.
Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung in den Bundesländern.
Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte und Junglandwirtinnen in den Bundesländern.