EU-Parlament unterstützt besseren Schutz für Lebensmittel g. A.
Seit den 1970er Jahren schützt die EU geografische Angaben bei Lebensmitteln. Aktuell umfasst das entsprechende EU-Register fast 3.500 Einträge, die einen Verkaufswert von 74,8 Mrd. Euro darstellen. Der Verkaufswert eines Produkts mit einem geschützten Namen ist oft doppelt so hoch wie der ähnlicher Produkte ohne Zertifizierung. Ende der Vorwoche hat das EU-Parlament seinen Standpunkt für die Verhandlungen über neue Regeln für geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU festgelegt.
Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass ein verstärkter Online-Schutz für diese Angaben erforderlich ist. Domänen, die unrechtmäßig den Namen einer g. A. verwenden, sollten automatisch geschlossen oder an eine Erzeugervereinigung übertragen werden, die die geografische Angabe rechtmäßig nutzt. Zu diesem Zweck sollte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein Warnsystem einführen, das die Registrierung von Domänennamen überwacht.
Besserer Schutz wird ebenso für geografische Angaben in verarbeiteten Produkten gefordert. Demnach sollen verarbeitete Produkte, die eine g. A. enthalten, nicht nach der g. A. benannt werden dürfen, es sei denn, die Hersteller der g. A. erlauben dies.
Weiters sprechen sich die Abgeordneten für eine beschleunigte Registrierung von geografischen Angaben innerhalb eines Zeitrahmens von fünf Monaten aus. Die meisten Anträge zur Änderung bestehender Eintragungen geografischer Angaben sollten von den nationalen Behörden bearbeitet werden, ohne dass die Kommission erneut prüfen muss. Die Abgeordneten sind der Auffassung, dass die Kommission über einzigartiges Fachwissen im Bereich Landwirtschaft verfügt und daher das System der geografischen Angaben weiterhin verwalten sollte, anstatt dies dem EUIPO zu übertragen.
Schließlich sollen nach Ansicht der Europaparlamentarier anerkannte Erzeugervereinigungen mehr Rechte und Ressourcen erhalten. Sie sollten für die Festlegung von Mindestbedingungen für die Verwendung einer g. A.-Bezeichnung und die Überwachung der fairen Verwendung von g. A. zuständig sein.
Der Text wurde mit 603 gegen 18 Stimmen und acht Enthaltungen angenommen.
"Das ist eine erfreuliche Nachricht für unsere Landwirte. Der Text unterstützt ein Agrar- und Lebensmittelsystem, das wettbewerbsfähiger, nachhaltiger und besser integriert ist und somit unseren ländlichen Gebieten zugutekommt. Der Standpunkt des Parlaments markiert eine Weiterentwicklung des Systems der geografischen Angaben. Dieses System wird sowohl in der EU als auch weltweit als Symbol für die Exzellenz der Agrar- und Ernährungswirtschaft der EU anerkannt und hat einen geschätzten Wert von rund 80 Mrd. Euro", erklärte der italienische Berichterstatter Paolo De Castro (S&D). "Die geografischen Angaben repräsentieren nicht nur unser wirtschaftliches und soziales Erbe, sondern stellen auch ein entscheidendes Instrument dar, um einen wirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen, ohne dabei öffentliche Mittel investieren zu müssen. Dank des starken Mandats, über das heute abgestimmt wurde, ergibt sich eine große Chance, mit dem Rat eine ehrgeizige Einigung für ein verbessertes System der geografischen Angaben zu erreichen. Dieses System sollte den Bedürfnissen unserer Erzeuger in höchstem Maße gerecht werden."
Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass ein verstärkter Online-Schutz für diese Angaben erforderlich ist. Domänen, die unrechtmäßig den Namen einer g. A. verwenden, sollten automatisch geschlossen oder an eine Erzeugervereinigung übertragen werden, die die geografische Angabe rechtmäßig nutzt. Zu diesem Zweck sollte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein Warnsystem einführen, das die Registrierung von Domänennamen überwacht.
Besserer Schutz wird ebenso für geografische Angaben in verarbeiteten Produkten gefordert. Demnach sollen verarbeitete Produkte, die eine g. A. enthalten, nicht nach der g. A. benannt werden dürfen, es sei denn, die Hersteller der g. A. erlauben dies.
Weiters sprechen sich die Abgeordneten für eine beschleunigte Registrierung von geografischen Angaben innerhalb eines Zeitrahmens von fünf Monaten aus. Die meisten Anträge zur Änderung bestehender Eintragungen geografischer Angaben sollten von den nationalen Behörden bearbeitet werden, ohne dass die Kommission erneut prüfen muss. Die Abgeordneten sind der Auffassung, dass die Kommission über einzigartiges Fachwissen im Bereich Landwirtschaft verfügt und daher das System der geografischen Angaben weiterhin verwalten sollte, anstatt dies dem EUIPO zu übertragen.
Schließlich sollen nach Ansicht der Europaparlamentarier anerkannte Erzeugervereinigungen mehr Rechte und Ressourcen erhalten. Sie sollten für die Festlegung von Mindestbedingungen für die Verwendung einer g. A.-Bezeichnung und die Überwachung der fairen Verwendung von g. A. zuständig sein.
Der Text wurde mit 603 gegen 18 Stimmen und acht Enthaltungen angenommen.
"Das ist eine erfreuliche Nachricht für unsere Landwirte. Der Text unterstützt ein Agrar- und Lebensmittelsystem, das wettbewerbsfähiger, nachhaltiger und besser integriert ist und somit unseren ländlichen Gebieten zugutekommt. Der Standpunkt des Parlaments markiert eine Weiterentwicklung des Systems der geografischen Angaben. Dieses System wird sowohl in der EU als auch weltweit als Symbol für die Exzellenz der Agrar- und Ernährungswirtschaft der EU anerkannt und hat einen geschätzten Wert von rund 80 Mrd. Euro", erklärte der italienische Berichterstatter Paolo De Castro (S&D). "Die geografischen Angaben repräsentieren nicht nur unser wirtschaftliches und soziales Erbe, sondern stellen auch ein entscheidendes Instrument dar, um einen wirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen, ohne dabei öffentliche Mittel investieren zu müssen. Dank des starken Mandats, über das heute abgestimmt wurde, ergibt sich eine große Chance, mit dem Rat eine ehrgeizige Einigung für ein verbessertes System der geografischen Angaben zu erreichen. Dieses System sollte den Bedürfnissen unserer Erzeuger in höchstem Maße gerecht werden."