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23.06.2022 | von AIZ

EU-Kommission präsentiert Gesetzesentwurf zur Pflanzenschutzmittelreduktion um 50%

Umfassende Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen.

Pflanzenschutzmittel-Ausbringung.jpg
© LK OÖ
Die EU Kommission hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 halbiert und 80% der geschädigten Ökosysteme in Europa wiederhergestellt werden sollen. "Die Menschen in Europa haben klar zum Ausdruck gebracht: Sie möchten, dass die EU sich für die Natur stark macht und sie in ihren Alltag zurückbringt", erklärte die EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides. In dem Entwurf zur Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation: SUR) wird ein Verbot für Pflanzenschutzmittel in öffentlichen Gärten und auf Spielplätzen genannt. Ferner sollen Landwirtinnen und Landwirte über die Gemeinsame Agrarpolitik für fünf Jahre eine finanzielle Unterstützung erhalten, damit sie alle infolge der neuen Vorschriften anfallenden Kosten decken können. "Wir werden niemanden im Stich lassen", sagte Kyriakides.

Zur Verringerung der Verwendung und des Risikos chemischer Pflanzenschutzmittel und der Verwendung der gefährlicheren Pflanzenschutzmittel um 50% bis 2030 sollen die Mitgliedstaaten ihre eigenen nationalen Reduktionsziele innerhalb vorgegebener Parameter festlegen. Mit neuen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass alle Landwirte und andere berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes einhalten, wonach zunächst auf alternative umweltfreundliche Methoden zur Schädlingsprävention und -bekämpfung zurückgegriffen werden muss und chemische Pflanzenschutzmittel nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen. Die Maßnahmen umfassen auch die verpflichtende Führung von Aufzeichnungen durch Landwirte und andere gewerbliche Verwender. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten für alle Nutzpflanzen spezifische Vorschriften festlegen, in denen die anstelle von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu verwendenden Alternativen genannt werden.

Verbot aller Pflanzenschutzmittel in empfindlichen Gebieten

Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln an Orten wie städtischen Grünflächen, einschließlich öffentlicher Parks und Gärten, Spielplätzen, Schulen, Freizeit- und Sportplätzen, öffentlichen Wegen und Natura-2000-Schutzgebieten, sowie in allen ökologisch empfindlichen Gebieten, die für bedrohte Bestäuber erhalten werden müssen, soll generell verboten werden.

Unterstützung des Übergangs

Ein Paket politischer Maßnahmen soll Landwirte und andere Nutzer beim Übergang zu nachhaltigeren Lebensmittelerzeugungssystemen unterstützen, etwa durch neue Regeln in der Gemeinsamen Agrarpolitik, wodurch Landwirte für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren einen Ausgleich für etwaige Kosten erhalten sollen, die ihnen aufgrund der Umsetzung der neuen Vorschriften entstehen. Gleichzeitig sind intensivere Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes an biologischen und risikoarmen Alternativen auf dem Markt geplant. Auch die Forschung und Entwicklung im Rahmen des EU-Forschungsprogrammes zur Förderung neuer Technologien und Verfahren, einschließlich Präzisionslandwirtschaft, spiele in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. Schließlich soll es einen Aktionsplan für den Bio-Sektor geben, um die Ziele der Farm to Fork-Strategie für Pflanzenschutzmittel zu erreichen.

Zur Dokumentation der Zielerreichung verlangt die EU-Kommission von den Mitgliedstaaten ausführliche jährliche Fortschritts- und Durchführungsberichte.

Rückstände auf importierten Lebensmitteln im Visier

Im Einklang mit ihrer Politik der nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln will die Kommission in Kürze erstmals eine Maßnahme vorschlagen, mit der sie ihrer Zusage nachkommt, Höchstwerte für Rückstande in Lebensmitteln auf globaler Ebene zu berücksichtigen. Eingeführte Lebensmittel mit messbaren Rückständen verbotener Stoffe dürften dann in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies wird zu einem positiven Kreislauf beitragen und soll Drittländer dazu anregen, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die in der EU bereits verboten sind, ebenfalls einzuschränken oder zu verbieten, so die Kommission.

Konkret wird die Brüsseler Behörde in Kürze die EU-Mitgliedstaaten und Drittländer zu einer Maßnahme konsultieren, mit der die Schwelle für Rückstände von Thiamethoxam und Clothianidin, zwei Stoffen, die negative Auswirkungen auf Bestäuber haben, auf null gesenkt wird. Diese Stoffe sind in der EU nicht mehr zugelassen. Nach Annahme der Maßnahme dürfen eingeführte Lebensmittel, die messbare Rückstände dieser beiden Stoffe enthalten - nach bestimmten Übergangszeiträumen - in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Gesetz zur Wiederherstellung Europas geschädigter Natur bis 2050

Die EU-Kommission schlägt vor, 80% der europäischen Lebensräume in schlechtem Zustand wiederherzustellen und alle Ökosysteme zu renaturieren - von Wald- und landwirtschaftlichen Flächen bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen. Laut diesem Gesetzesvorschlag gelten für jeden Mitgliedstaat rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen. Diese Ziele ergänzen die bestehenden Rechtsvorschriften. Bis 2030 sollen für mindestens 20% der Land- und Meeresgebiete die EU-Wiederherstellungsmaßnahmen zum Tragen kommen und diese bis 2050 auf alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme ausgedehnt werden.

Das Gesetz werde die bisherigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur wie zum Beispiel Renaturierung, Wiederaufforstung, Begrünung von Städten oder Beseitigung von Umweltbelastungen ausweiten, damit sich die Natur erholen kann. Die Wiederherstellung der Natur sei nicht gleichbedeutend mit Naturschutz und führe nicht automatisch zu mehr Schutzgebieten. Die Wiederherstellung der Natur sei zwar auch in Schutzgebieten notwendig, deren Zustand sich zunehmend verschlechtere, aber nicht alle wiederhergestellten Gebiete müssten zu Schutzgebieten erklärt werden. Bei vielen davon werde dies nicht geschehen, da die Wiederherstellung Wirtschaftstätigkeiten nicht ausschließe, betonte die EU-Kommission. Bei der Wiederherstellung gehe es darum, im Einklang mit der Natur zu leben und zu produzieren, indem überall für mehr biologische Vielfalt gesorgt werde, und zwar auch in den Gebieten, in denen Wirtschaftstätigkeiten stattfinden, wie beispielsweise in Wäldern, auf landwirtschaftlichen Flächen sowie in Städten.

Nächste Schritte

Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geprüft. Nach der Annahme wird sich die Wirkung vor Ort schrittweise entfalten: Bis 2030 müssen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur ergriffen worden sein, die Ziele für Pflanzenschutzmittel sollen bis 2030 erreicht werden.
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