EU-Kommission legt überarbeitete Initiative für Bestäuber vor
Für den Erhalt wildlebender Bienen und anderer Bestäuber in Europa hat die Europäische Kommission in einer überarbeiteten EU-Initiative Ziele für 2030 und konkrete Maßnahmen definiert. "Bestäuber, diese kleinen Insekten, werden die Zukunft der Natur und die langfristige Ernährungssicherheit bestimmen. Wir brauchen sofortige, gezielte Maßnahmen, um die Bestäuber zu retten, da sie für unsere Ökosysteme, Gesellschaften und Volkswirtschaften von unschätzbarem Wert sind", erklärte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.
Konkret hat die EU-Kommission drei Prioritäten festgelegt, darunter etwa die Verbesserung der Erhaltung von Bestäubern und die Bekämpfung der Ursachen ihres Rückgangs. Dazu will die Kommission beispielsweise die Ausarbeitung von Erhaltungsplänen für bedrohte Bestäuberarten abschließen. Es sollen Bestäuber ermittelt werden, die für Lebensräume typisch, gemäß der Habitat-Richtlinie geschützt sind und die die Mitgliedstaaten schützen sollten. Außerdem wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten ein Konzept für ein Netz von ökologischen Korridoren für Bestäuber - sogenannte "Buzz Lines" - ausarbeiten.
Darüber hinaus soll die Wiederherstellung von Lebensräumen in Agrarlandschaften, insbesondere durch die verstärkte Förderung einer bestäuberfreundlichen Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gelingen. Auch die Minderung der Auswirkungen des Einsatzes von Pestiziden auf Bestäuber ist ein Thema, etwa durch rechtliche Anforderungen zur Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes oder durch zusätzliche Testmethoden zur Bestimmung der Toxizität von Pestiziden für Bestäuber, einschließlich subletaler und chronischer Auswirkungen. Ferner sollen auch die Lebensräume von Bestäubern in städtischen Gebieten verbessert sowie die Auswirkungen des Klimawandels, invasiver gebietsfremder Arten und anderer Bedrohungen wie Biozide oder Lichtverschmutzung auf die Bestäuber verringert werden.
Eine weitere Priorität der Initiative stellt die Verbesserung der Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuber sowie seine Ursachen und Folgen dar. Zu den Maßnahmen gehören die Einrichtung eines umfassenden Überwachungssystems, die Unterstützung von Forschung und Bewertung, zum Beispiel durch Kartierung wichtiger Bestäubergebiete bis 2025, sowie gezielte Maßnahmen zur Förderung des Kapazitätsaufbaus und der Verbreitung von Wissen.
Eine dritte Priorität ist die Mobilisierung der Gesellschaft sowie die Förderung der strategischen Planung und der Zusammenarbeit. Die Mitgliedstaaten werden mit Unterstützung der Kommission nationale Strategien für Bestäuber entwickeln und die Bürger sowie die Wirtschaft zum Handeln ermutigen, beispielsweise indem die Öffentlichkeit sensibilisiert und die Bürgerwissenschaft gefördert wird.
Konkret hat die EU-Kommission drei Prioritäten festgelegt, darunter etwa die Verbesserung der Erhaltung von Bestäubern und die Bekämpfung der Ursachen ihres Rückgangs. Dazu will die Kommission beispielsweise die Ausarbeitung von Erhaltungsplänen für bedrohte Bestäuberarten abschließen. Es sollen Bestäuber ermittelt werden, die für Lebensräume typisch, gemäß der Habitat-Richtlinie geschützt sind und die die Mitgliedstaaten schützen sollten. Außerdem wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten ein Konzept für ein Netz von ökologischen Korridoren für Bestäuber - sogenannte "Buzz Lines" - ausarbeiten.
Darüber hinaus soll die Wiederherstellung von Lebensräumen in Agrarlandschaften, insbesondere durch die verstärkte Förderung einer bestäuberfreundlichen Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gelingen. Auch die Minderung der Auswirkungen des Einsatzes von Pestiziden auf Bestäuber ist ein Thema, etwa durch rechtliche Anforderungen zur Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes oder durch zusätzliche Testmethoden zur Bestimmung der Toxizität von Pestiziden für Bestäuber, einschließlich subletaler und chronischer Auswirkungen. Ferner sollen auch die Lebensräume von Bestäubern in städtischen Gebieten verbessert sowie die Auswirkungen des Klimawandels, invasiver gebietsfremder Arten und anderer Bedrohungen wie Biozide oder Lichtverschmutzung auf die Bestäuber verringert werden.
Eine weitere Priorität der Initiative stellt die Verbesserung der Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuber sowie seine Ursachen und Folgen dar. Zu den Maßnahmen gehören die Einrichtung eines umfassenden Überwachungssystems, die Unterstützung von Forschung und Bewertung, zum Beispiel durch Kartierung wichtiger Bestäubergebiete bis 2025, sowie gezielte Maßnahmen zur Förderung des Kapazitätsaufbaus und der Verbreitung von Wissen.
Eine dritte Priorität ist die Mobilisierung der Gesellschaft sowie die Förderung der strategischen Planung und der Zusammenarbeit. Die Mitgliedstaaten werden mit Unterstützung der Kommission nationale Strategien für Bestäuber entwickeln und die Bürger sowie die Wirtschaft zum Handeln ermutigen, beispielsweise indem die Öffentlichkeit sensibilisiert und die Bürgerwissenschaft gefördert wird.