EU-Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse bis 20. April beantragen
Zur Absatzförderung nachhaltiger und hochwertiger EU-Agrar- und Lebensmittelprodukte sowohl in Europa als auch weltweit stellt die Europäische Kommission im Jahr 2023 insgesamt 185,9 Mio. Euro bereit. Bis 20. April 2023 können Stakeholder ihre Anträge für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse an die EU-Kommission übermitteln. Für die Finanzierung von "Simple"-Kampagnen sind 82,4 Mio. Euro reserviert, während sich das EU-Budget für "Multi"-Kampagnen auf 84 Mio. Euro beläuft.
Detaillierte Informationen zu förderfähigen Aktivitäten, verfügbarem Budget, Fristen sowie den Vergabekriterien und den einzureichenden Unterlagen sind unter dem Link rea.ec.europa.eu/funding-and-grants/promotion-agricultural-products-0/calls-proposals-promotion-agricultural-products_en abrufbar.
Detaillierte Informationen zu förderfähigen Aktivitäten, verfügbarem Budget, Fristen sowie den Vergabekriterien und den einzureichenden Unterlagen sind unter dem Link rea.ec.europa.eu/funding-and-grants/promotion-agricultural-products-0/calls-proposals-promotion-agricultural-products_en abrufbar.