10.01.2019 |
von DI Dr. Christian Rottensteiner
Ersatz für die Esche
Im Rahmen des Projektes "Esche in Not“ welches am Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) läuft, sollen gegen das Eschentriebsterben resistente Eschen gezüchtet werden. Bis widerstandsfähiges Pflanzmaterial vorliegt, empfiehlt es sich auf Baumarten wie Schwarznuss oder Pappel auf sehr feuchten Standorten oder bei feuchten Standorten auf Bergahorn auszuweichen.
Schwarznuss und Pappel
Die Schwarznuss stellt hohe Ansprüche an den Standort. Sie benötigt tiefgründige, gut wasser- und nährstoffversorgte Böden. Wo dies nicht der Fall ist sowie über 600 Meter Seehöhe macht der Anbau keinen Sinn. Außerdem verträgt die Schwarznuss zwar Winterfröste problemlos, reagiert aber gegenüber Spätfrost sehr empfindlich. Kurzfristige Überschwemmungen hält die Schwarznuss gut aus, langfristige ab zwei bis drei Monaten lassen sie absterben. Im Engverband wird mit zwei mal zwei Metern aufgeforstet. Alternativ kann im Reihenweiterband mit Abständen von zwölf Metern und 1,5 Metern in der Reihe gepflanzt werden. Allerdings sind dann ein jährlicher Formschnitt und Astung notwendig.
Auch die Schwarz- bzw. die Hybridpappel kann auf Auwaldstandorten anstelle der Esche angebaut werden, um Blochholz zu produzieren. Der empfohlene Pflanzverband beträgt fünf mal fünf Meter.
Bergahorn
Auf tiefgründigen, nährstoffreichen Mittel- und Unterhängen kann der Bergahorn alternativ zur Esche angebaut werden. Auf regelmäßig überschwemmten Auwaldstandorten ist er hingegen ungeeignet. An dieser Stelle sei der Spitzahorn erwähnt, welcher eine bessere Überflutungstoleranz aufweist, aufgrund geringerer Holzerlöse jedoch einen schlechteren Ruf als der Bergahorn genießt. Aufgeforstet wird in Reihen im Abstand von zwei Metern, wobei der Abstand in der Reihe 1,5 Meter betragen soll. Nach der Dickungsphase ist ein regelmäßiges Freistellen erforderlich.
Weiterführende Informationen was die Ansprüche der oben angeführten Baumarten anbelangt, gibt es in der Broschüre "Standortgerechte Verjüngung des Waldes“ auf lk-online.
Weiterführende Informationen was die Ansprüche der oben angeführten Baumarten anbelangt, gibt es in der Broschüre "Standortgerechte Verjüngung des Waldes“ auf lk-online.
Fremdländische Baumarten und das Forstgesetz
Im Anhang des Forstgesetzes ist definiert, welche Baumarten im Wald aufgeforstet werden dürfen. Es werden Baumarten oder auch ganze Gattungen angeführt, welche im Wald bestandesbildend eingebracht werden können. Darunter ist auch eine Reihe von fremdländischen Baumarten zu finden. So sind etwa der Tulpenbaum oder die Hickorynuss angeführt, welche unter Umständen auch als Ersatz für die Esche fungieren könnten. Der in letzter Zeit populär werdende Blauglockenbaum (Gattung Paulownia) befindet sich übrigens derzeit nicht auf dieser Liste. Die Anlage von Kurzumtriebsflächen mit dieser Baumart ist zulässig, da es sich dabei um keine Waldfläche im Sinne des Forstgesetzes handelt.