Einsatz von gebeiztem Saatgut im Biolandbau - Codierung PSMBIO
Neben der aktiven Ausbringung von biotauglichen Pflanzenschutzmitteln (mit der Feldspritze) ist auch der Einsatz von Saatgut betroffen, das mit biologisch zugelassenen Beizmitteln behandelt ist. Biotauglich gebeiztes Saatgut hat eine BLAUE oder GRÜNE Farbe. Ist das Saatkorn ROT, handelt es sich um keine im Biolandbau zugelassene Beize.
Im Biolandbau sind Beizmittel auf Basis von Bakterien des Stamms Pseudomonas chlororaphis zugelassen. Diese Bakterien schützen in der Phase des Auflaufens die Saat vor einer Infektion mit verschiedenen Pilzkrankheiten (z.B. Fusarien, Schneeschimmel, Brandkrankheiten).
In Jahren, wo in der Saatgutvermehrung erhöhter Druck durch Pilzkrankheiten auftritt, kann es vorkommen, dass Saatgut präventiv vom Saatguterzeuger oder Händler mit biotauglichen Beizen gebeizt wird.
Ob das Saatgut nun bewusst oder unbewusst gebeizt zugekauft wird, ist im Fall der Codierung im Mehrfachantrag nicht relevant.
Im Biolandbau sind Beizmittel auf Basis von Bakterien des Stamms Pseudomonas chlororaphis zugelassen. Diese Bakterien schützen in der Phase des Auflaufens die Saat vor einer Infektion mit verschiedenen Pilzkrankheiten (z.B. Fusarien, Schneeschimmel, Brandkrankheiten).
In Jahren, wo in der Saatgutvermehrung erhöhter Druck durch Pilzkrankheiten auftritt, kann es vorkommen, dass Saatgut präventiv vom Saatguterzeuger oder Händler mit biotauglichen Beizen gebeizt wird.
Ob das Saatgut nun bewusst oder unbewusst gebeizt zugekauft wird, ist im Fall der Codierung im Mehrfachantrag nicht relevant.
Bei Aussaat von biotauglich gebeiztem Saatgut muss immer der Code PSMBIO auf dem betroffenen Schlag vergeben werden.
Weitere Infos zur Codierung sind unter folgenden Links ersichtlich: