28.10.2020 |
von Mag. Max Hörmann
Die Schweinepest und ihre Folgen
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Bei der Afrikanischen
Schweinepest (ASP) handelt
es sich um eine hoch ansteckende,
seuchenhafte Erkrankung,
an der sowohl Wild- als
auch Hausschweine erkranken
und verenden (Mortalitätsrate
bei Hausschweinen meist bei
100%). Für den Menschen als
birgt die ASP kein gesundheitliches
Risiko.
Durch den Nachweis der ASP bei verendeten Wildschweinen in Deutschland (Brandenburg) ist das Risiko einer Virusübertragung auf österreichische Wildschweine- und Hausschweinebestände deutlich gestiegen. Bis zum 20. Oktober wurden in Deutschland 71 verendete Wildschweine positiv getestet. Da die nächsten ASP-Gebiete in Polen nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt liegen, wird vermutet, dass eine Übertragung über Speiseabfälle stattgefunden hat.
Folgende Übertragungswege sind bekannt:
Durch den Nachweis der ASP bei verendeten Wildschweinen in Deutschland (Brandenburg) ist das Risiko einer Virusübertragung auf österreichische Wildschweine- und Hausschweinebestände deutlich gestiegen. Bis zum 20. Oktober wurden in Deutschland 71 verendete Wildschweine positiv getestet. Da die nächsten ASP-Gebiete in Polen nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt liegen, wird vermutet, dass eine Übertragung über Speiseabfälle stattgefunden hat.
Folgende Übertragungswege sind bekannt:
- direkter Kontakt von Haus- und Wildschweinen
- Verfütterung von Fleisch oder Fleischprodukten
- Fahrzeuge, Geräte, Kleidung
- Körpersekrete und Blut
Maßnahmen schützen die Betriebe
Alle schweinehaltenden Betriebe
müssen ihre Ställe, Ausläufe,
Futter- und Strohlager
möglichst wildschweinedicht
absichern und die Mindeststandards
der Schweinegesundheitsverordnung
aus eigenem
Interesse strikt einhalten.
Im Seuchenfall erhalten Betriebe, deren Bestand auf Anordnung gekeult wird, eine staatliche Entschädigung nach den Vorgaben des Tierseuchengesetzes (Wert der getöteten Tiere). Für Einkommensverluste (z. B. durch die Lage des Betriebs in einer Sperrzone mit Verbringungssperre) ist keine staatliche Entschädigung vorgesehen. Das Risiko liegt damit beim Betrieb. Eine Möglichkeit der Absicherung sind sogenannte “Ertragsschadensversicherungen“, die verschiedene Versicherungsunternehmen anbieten.
- Keine Speiseabfälle an Schweine verfüttern bzw. andere Personen (z. B. Saisonarbeitskräfte) darauf hinweisen. Alle Schweinefleischprodukte (Reiseproviant) aus den Ländern mit erhöhtem Risiko, wie Polen oder Tschechien, Ukraine, Weißrussland, Litauen, Lettland, Estland können eine Infektionsquelle sein.
- Zutritt von betriebsfremden Personen in den Stall soweit wie möglich vermeiden.
- Betreten des Stalles nur mit betriebseigener Kleidung (Overall, Stiefel) oder Einweg-Overalls und Überziehschuhen.
- Mäuse und Ratten konsequent bekämpfen.
- Tiertransportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen.
- Futtermittel- und Einstreulager vor möglichem Zutritt von Wildschweinen schützen.
- Die Einbringung von Grünfutter in Haltungsanlagen ist zu unterlassen.
- Schweinehalter, die auch Jäger sind, sind aufgefordert, besonders achtsam zu sein, um ihren eigenen Betrieb, aber auch den Hausschweinebestand andere Schweinebauern zu schützen. Auch Hunde, Jagdkleidung, Schuhwerk und das Aufbrechen am Betrieb sind ein Infektionsrisiko.
Im Seuchenfall erhalten Betriebe, deren Bestand auf Anordnung gekeult wird, eine staatliche Entschädigung nach den Vorgaben des Tierseuchengesetzes (Wert der getöteten Tiere). Für Einkommensverluste (z. B. durch die Lage des Betriebs in einer Sperrzone mit Verbringungssperre) ist keine staatliche Entschädigung vorgesehen. Das Risiko liegt damit beim Betrieb. Eine Möglichkeit der Absicherung sind sogenannte “Ertragsschadensversicherungen“, die verschiedene Versicherungsunternehmen anbieten.
Derzeitige Situation in Österreich
In Österreich ist die ASP
bisher noch nie aufgetreten.
Durch die zahlreichen Fälle
im Osten Europas ist die Gefahr
einer Einschleppung aber
hoch. Seit 15. Dezember 2019
sind gemäß der ASP-Revisions- und
Frühwarnverordnung im
ganzen Bundesgebiet tot aufgefundene
Wildschweine der
Veterinärbehörde zu melden.
Die Bezirksverwaltungsbehörde
hat die Entnahme von Proben
zu veranlassen, diese sind
an das nationale Referenzlabor
(AGES) zu senden. Bei der Jagd
auf Wildschweine ist von den
Ausübungsberechtigten dafür
Sorge zu tragen, dass die Bejagung
so erfolgt, dass die Ausbreitung
einer möglicherweise
vorhandenen Seuche bestmöglich
hintangehalten wird. Jeder
direkte oder indirekte Kontakt
des Tierkörpers oder des
Fleisches mit Hausschweinen
muss vermieden werden.
Konsequenzen eines Ausbruchs
Beim Auftreten der Schweinepest
in einem landwirtschaftlichen
Betrieb müssen
alle Tiere getötet werden. In einem
von ASP betroffenen Wildtierbestand
sind umfassende
und großräumige Handelsbeschränkungen
in den betroffenen
Gebieten einzuhalten. Es
werden entsprechende Restriktionszonen
eingerichtet, die
sich auf das Vorkommen von
ASP im Wild- und/oder Hausschweinebestand
beziehen.
Weiters ist in betroffenen Gebieten die Jagd stark zu reglementieren, um einer Ausbreitung in der Wildschweinpopulation entgegenzuwirken. Sowohl das für Veterinär- Angelegenheiten zuständige Gesundheitsministerium als auch die AGES bieten auf ihrer Homepage umfassende Informationen über die Afrikanische Schweinepest.
Darüber hinaus hat die LK Österreich gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern der Bundesländer und dem Gesundheitsressort eine Infoschiene aufgebaut, um die Schweinehalter über Vorsorgemaßnahmen und den Ablaufplan in einem möglichen Seuchenfall zu unterrichten. Die LK Österreich gibt auch auf ihrer Homepage praktische Empfehlungen zur seuchensicheren Haltung von Schweinen. Das Ländliche Fortbildungsinstitut Österreich (LFI) hat eine Broschüre mit dem Titel “Biosicherheit Schwein“ herausgegeben.
Weiters ist in betroffenen Gebieten die Jagd stark zu reglementieren, um einer Ausbreitung in der Wildschweinpopulation entgegenzuwirken. Sowohl das für Veterinär- Angelegenheiten zuständige Gesundheitsministerium als auch die AGES bieten auf ihrer Homepage umfassende Informationen über die Afrikanische Schweinepest.
Darüber hinaus hat die LK Österreich gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern der Bundesländer und dem Gesundheitsressort eine Infoschiene aufgebaut, um die Schweinehalter über Vorsorgemaßnahmen und den Ablaufplan in einem möglichen Seuchenfall zu unterrichten. Die LK Österreich gibt auch auf ihrer Homepage praktische Empfehlungen zur seuchensicheren Haltung von Schweinen. Das Ländliche Fortbildungsinstitut Österreich (LFI) hat eine Broschüre mit dem Titel “Biosicherheit Schwein“ herausgegeben.