23.11.2019 |
von Dipl. Ing. Dagmar Henn
Die Großvieheinheit als Schwellenwert
Die Großvieheinheit (GVE) stellt eine Referenzgröße dar, die die Zusammenfassung der verschiedenen Arten von Viehbeständen unterschiedlicher Arten und Alters zu Vergleichszwecken erlaubt. Dazu gibt es Koeffizienten, die für verschiedene Tierarten festgelegt wurden.
Für die Agrarstrukturerhebung gilt ein Schwellenwert von 1,7 GVE. Aber wie viele Tiere sind das? Im Anhang der EU-Verordnung findet sich der für die AS 2020 gültige Umrechnungsschlüssel wie folgt:
Koeffizienten für Großvieheinheiten
Tierart | Tiermerkmal | Koeffizient |
Rinder | Unter 1 Jahr alt | 0,4 |
1 Jahr bis unter 2 Jahre alt | 0,7 | |
Männlich, 2 Jahre und älter | 1 | |
Färsen, 2 Jahre und älter | 0,8 | |
Milchkühe | 1 | |
Sonstige Kühe | 0,8 | |
Schafe und Ziegen | 0,1 | |
Schweine | Ferkel mit einem Lebendgewicht von unter 20 kg | 0,027 |
Zuchtsauen mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr | 0,5 | |
Sonstige Schweine | 0,3 | |
Geflügel | Masthühner | 0,007 |
Legehennen | 0,014 | |
Sonstiges Geflügel | Truthühner | 0,03 |
Enten | 0,01 | |
Gänse | 0,02 | |
Strauße | 0,35 | |
Sonstiges Geflügel a. n. g. | 0,001 | |
Kaninchen | Weibliche Zuchttiere | 0,02 |
Der Umrechnungsschlüssel kann im Onlinefragebogen als Hilfetext aufgerufen werden.