Düngung: Aufzeichnen, Planen und Bilanzieren
Betriebsbezogene Stickstoffdokumentation
Gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) ist grundsätzlich von allen Betrieben (mit Ausnahmen) eine betriebsbezogene Stickstoffdokumentation durchzuführen. Dabei ist der Stickstoffanfall am Betrieb dem Stickstoffbedarf der Kulturen gegenüberzustellen und zu bilanzieren. Bei Teilnehmern am "Vorbeugenden Grundwasserschutz Acker"/"GRUNDWasser 2030" muss diese Dokumentation bis 31. Dezember des aktuellen Verpflichtungsjahres vorliegen. Für alle anderen Betriebe sind diese Aufzeichnungen bis spätestens 31. Jänner für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr abzuschließen (Aufbewahrungspflicht sind sieben Jahre).
Schlagbezogene Aufzeichnungen
Für alle Betriebe mit Sitz im Nitratrisikogebiet "Traun-Enns-Platte" (mit Ausnahmen) gilt gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) grundsätzlich die Verpflichtung zur laufenden, schlagbezogenen Dokumentation der Stickstoffdüngung.
Ebenso müssen Teilnehmer der Maßnahme "GRUNDWasser 2030" auf allen Ackerschlägen innerhalb der Gebietskulisse ihre schlagbezogene Düngedokumentation tagesaktuell führen. Diese Aufzeichnungen sind elektronisch zu führen und im Bedarfsfall dem BML zu übermitteln.
Ebenso müssen Teilnehmer der Maßnahme "GRUNDWasser 2030" auf allen Ackerschlägen innerhalb der Gebietskulisse ihre schlagbezogene Düngedokumentation tagesaktuell führen. Diese Aufzeichnungen sind elektronisch zu führen und im Bedarfsfall dem BML zu übermitteln.
Düngeplanung
"GRUNDWasser 2030"-Teilnehmer müssen außerdem bis 28. Februar eine schlagbezogene Düngeplanung auf Basis einer realistischen Ertragseinschätzung erstellen. Bei einer AMA-Kontrolle muss die fertige Planung vorliegen.
Unterstützung durch Aufzeichnungsprogramme
Das bewährte EDV-Aufzeichnungsprogramm "ÖDüPlan" befindet sich gerade in der Neuentwicklung und wird mit Ende Jänner als "ÖDüPlan Plus" über die Homepage (www.ödüplan.at) verfügbar sein. Mit diesem Programm können Dokumentationsverpflichtungen einfach und kostengünstig erledigt werden. Die bis zum Ablauf der ÖPUL 2015-Periode gültigen Aufzeichnungsprogramme werden zur Weiterführung der Dokumentationen nicht mehr empfohlen, da sie die aktuellen Zahlenwerte und Vorgaben nicht mehr enthalten und somit die Berechnungen und Kontrollen keine Sicherheit mehr gewährleisten.
Für die gesamtbetriebliche Dokumentation stellt der "LK-Düngerrechner" eine einfache Hilfe dar.
Nähere Informationen und Aufzeichnungsdetails zu den gesetzlichen und freiwillig gewählten Vorgaben unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1426 oder online unter www.bwsb.at.
Für die gesamtbetriebliche Dokumentation stellt der "LK-Düngerrechner" eine einfache Hilfe dar.
Nähere Informationen und Aufzeichnungsdetails zu den gesetzlichen und freiwillig gewählten Vorgaben unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1426 oder online unter www.bwsb.at.
Dokumentationsvorgaben für „GRUNDWasser 2030“-Teilnehmer
Schlagbezogene Aufzeichnungen lt. GW 2030 | Bis wann zu erledigen? |
Stickstoffbilanzierung | 31. Dezember des jeweiligen Verpflichtungsjahres |
Stickstoff-Düngeplanung | 28. Februar des jeweiligen Verpflichtungsjahres |
Stickstoffdüngungs- und Erntemaßnahmen | laufend und aktuell |