Corona Familienhärtefonds für landwirtschaftliche Betriebe
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Bisher war zudem erforderlich, dass zum Stichtag 28. Februar 2020 Familienbeihilfe für mindestens ein im Haushalt lebendes Kind bezogen wurde.
Der Stichzeitraum wurde nun so ausgeweitet, dass eine Zuwendung auch dann möglich ist, wenn zwar zum Stichtag 28. Februar 2020 noch keine Familienbeihilfe bezogen wurde, aber spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Darüber hinaus muss zumindest ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds Land- und Forstwirtschaft zählen.
Folgende Beilagen sind im Online-Antrag hochzuladen:
Darüber hinaus muss zumindest ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds Land- und Forstwirtschaft zählen.
Folgende Beilagen sind im Online-Antrag hochzuladen:
- Einheitswertbescheid sowie die
- Förderzusage des Härtefallfonds der AMA bis zu drei Monate.
Die Unterstützung aus dem Corona Familienhärtefonds beträgt je nach Familiengröße und Höhe des Haushaltseinkommens bis zu 1.200 Euro je Familie und Monat. Die Zuwendung wird für maximal 3 Monate gewährt.
Ansuchen um Zuwendung sind beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend mit dem dafür vorgesehenen Online-Antragsformular zu stellen.
Die Antragstellung ist bis 31. März 2021 möglich.
Weitere Informationen gibt es unter Corona-Familienhärtefonds.
Ansuchen um Zuwendung sind beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend mit dem dafür vorgesehenen Online-Antragsformular zu stellen.
Die Antragstellung ist bis 31. März 2021 möglich.
Weitere Informationen gibt es unter Corona-Familienhärtefonds.