13.03.2019 |
von DI Karl Schuster
Borkenkäfer bekämpfen Fangbaumvorlage im Frühjahr
So legt man Schritt für Schritt Fangbäume richtig aus.
- In den Borkenkäfergebieten im Waldviertel sollten die Fangbäume in den ersten beiden Märzwochen geschnitten werden.
- Bäume sollten mindestens 25 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) aufweisen und vital sein.
- Bäume auf eine Freifläche oder in ein Käferloch des Vorjahres schneiden und von anderen Bäumen zirka 15 Meter Abstand halten. Dadurch ergibt sich eine Mindestgröße von rund 1.000 m2 für ein Käferloch.
- Im Abstand von 30 Metern je einen Fangbaum schneiden und nicht entasten.
- Der untere, stärkere Teil des Baumes ist für den Buchdrucker, der obere dünnere Bereich für den Kupferstecher fängisch.
- Sobald die Temperaturen 15 Grad überschreiten ist eine wöchentliche Kontrolle unbedingt notwendig, auf jeden Fall ab Anfang April.
- Bei der Kontrolle auf Bohrmehlhaufen und kleine Einbohrlöcher achten.
- Ab dem ersten Erkennen von Einbohrlöchern unbedingt wöchentlich kontrollieren.
- Entwicklungsverlauf beobachten.
- Wenn die Bäume bereits Anfang April mehr als ein Bohrloch pro 10 mal 10 cm haben, sollte sofort ein zusätzlicher Fangbaum nachgeschnitten werden.
- Spätestens drei Wochen nach den ersten Einbohrversuchen muss man den Baum aus dem Wald bringen, damit die Mutterkäfer nicht ausfliegen und eine Geschwisterbrut anlegen.
- Kann man den Baumes nicht wegbringen, muss er bekämpfungstechnisch behandelt werden. Er ist zu Entrinden. Die Rinde ist zu verbrennen oder man gibt sie in einen Plastiksack oder behandelt den Stamm mit einem Insektizid oder man zieht alle Stämme zusammen und bedeckt sie mit einem Storanet.
Förderung für Fangbäume
Diese Fangbaumvorlage wird auch gefördert. Gegen Buchdrucker ist der Standardkostensatz 30 Euro pro Baum mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von mehr als 25 cm und bei Kupferstecherbefall 10 Euro/Baum mit einem BHD kleiner als 25 cm.
Wenn bruttaugliches Material für Kupferstecher gemulcht wird, wird ein Standardkostensatz von 1.300 Euro pro Hektar angesetzt. Beim Verhacken von bruttauglichem Material beträgt der Standardkostensatz 15 Euro je AMM (Atrotonne, mit Rinde). Die Baumentrindung wird in unbringbaren Lagen mit einem Standardkostensatz von 31,50 Euro pro Baum bewertet. Von diesen Beträgen werden je nach Gebiet 60 oder 80% Förderung gewährt.
Die Fangbaumvorlage muss bis 15. April abgeschlossen sein. Maximal werden 100 Bäume gefördert, in begründeten Fällen bis 200. Die anrechenbaren Kosten müssen mindestens 500 Euro je Vorhaben betragen.
Vor Beginn der Maßnahme ist unbedingt der Förderantrag bei der Bezirksforstinspektion (BFI) der zuständigen BH abzugeben. Es ist außerdem ein Fangbaumprotokoll zu führen.
Wenn bruttaugliches Material für Kupferstecher gemulcht wird, wird ein Standardkostensatz von 1.300 Euro pro Hektar angesetzt. Beim Verhacken von bruttauglichem Material beträgt der Standardkostensatz 15 Euro je AMM (Atrotonne, mit Rinde). Die Baumentrindung wird in unbringbaren Lagen mit einem Standardkostensatz von 31,50 Euro pro Baum bewertet. Von diesen Beträgen werden je nach Gebiet 60 oder 80% Förderung gewährt.
Die Fangbaumvorlage muss bis 15. April abgeschlossen sein. Maximal werden 100 Bäume gefördert, in begründeten Fällen bis 200. Die anrechenbaren Kosten müssen mindestens 500 Euro je Vorhaben betragen.
Vor Beginn der Maßnahme ist unbedingt der Förderantrag bei der Bezirksforstinspektion (BFI) der zuständigen BH abzugeben. Es ist außerdem ein Fangbaumprotokoll zu führen.