Bevorzugte Abflussschneisen in den Griff bekommen
Neue ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“
Im neuen ÖPUL im Rahmen der Maßnahme "Erosionsschutz Acker" können solche Flächen mit einer Abgeltung begrünt werden. Die begrünten Abflusswege gemäß Anhang F werden mittels Layer eigens ausgewiesen werden.
Folgende Auflagen werden bestehen (vorbehaltlich der Genehmigung):
Folgende Auflagen werden bestehen (vorbehaltlich der Genehmigung):
- Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung mit einem Leguminosenanteil unter 50 % bis spätestens 15. Mai des Kalenderjahres oder Belassen eines bestehenden Begrünungsbestandes, Umbruch frühestens am 15. September des 2. Jahres.
- Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und keine Düngung vom 1. Jänner des Jahres der ersten Angabe des Schlages als "Begrünter Abflussweg" im Mehrfachantrag-Flächen bis zum Umbruch oder anderweitiger Deklaration der Flächen.
- Mahd/Häckseln mindestens 1 x jedes zweite Jahr; Verbringung des Mähgutes erlaubt; Beweidung und Drusch sind nicht erlaubt. Das Befahren der Flächen ist zulässig.
- 550 Euro/ha - bis maximal der vierfachen auf einem Erosions-Eintragspfad gemäß Anhang F liegenden Fläche
- Nicht förderfähig sind Ackerflächen, die im Mehrfachantrag-Flächen 2020 Grünlandflächen waren.
Fazit
Jede Landwirtin und jeder Landwirt kennt die eigenen Flächen am besten. Die hohen Nährstoffpreise und der Schutz der Oberflächengewässer erfordern umfangreiche und vielfältige Maßnahmen, um die Nährstoffe auf den Feldern zu behalten. Das neue ÖPUL bietet dazu die Möglichkeiten. Informieren Sie sich rechtzeitig, um die Bewirtschaftung Ihrer Flächen zu optimieren.