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02.11.2020 | von Ing. Christoph Wolfesberger
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Bei nassem Herbstwetter sicher auf den Straßen unterwegs

Was Landwirte zu einem besseren Klima im Verkehr beitragen können.

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© LK NÖ
Jeder Landwirt kennt die Schwierigkeiten, denen man im Verkehr auf öffentlichen Straßen begegnet. Kolonnen hinter dem Mähdrescher, gefährliche oft lebensmüde Überholmanöver, Autofahrer, die einen beschimpfen, weil man langsamer auf der Straße unterwegs ist, usw. Der Verkehr auf unseren Straßen nimmt zu, die Wege werden durch größere Betriebe und damit entferntere Flächen länger, die Ernte muss - auch durch geänderte Witterungsverhältnisse - in immer kürzeren Perioden eingebracht werden. Gleichzeitig sind die anderen Verkehrsteilnehmer immer weniger mit der landwirtschaftlichen Praxis vertraut. Noch vor einigen Jahrzehnten verstanden wesentlich mehr Personen die Notwendigkeit landwirtschaftlicher Fahrzeuge, heute werden sie oft nur mehr als störend empfunden. Störend deshalb, weil sie bei der Arbeit laut sind, teilweise Staub verursachen, bei der Wirtschaftsdüngerausbringung sogar noch stinken und nicht zuletzt auf der Straße als Hindernis gesehen werden. Gerade im heurigen nassen Herbst ist das Gefahren- und Konfliktpotenzial auf unseren Straßen sehr groß.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge werden von anderen Verkehrsteilnehmern meist folgendermaßen beschrieben: Sie sind groß, langsam, schwer zu überholen und speziell Erntemaschinen wirken für manche sogar bedrohlich.
Wie immer im Leben kommt es auch hier auf die Betrachtungsweise an. Für uns Landwirte sind die Maschinen alltäglich und daher "normal“. Vielleicht abgesehen von den ersten beiden Stunden der Saison, wo man sich beim Mähdrescher wieder an die größere Breite gewöhnen muss. Versetzt man sich jedoch in Personen, die mit landwirtschaftlichen Maschinen nichts zu tun haben, können gewisse Reaktionen nachvollzogen werden.
  • Der Autofahrer, der unter Zeitdruck hinter einer Maschine nachfährt, nicht überholen kann und sich über die langsame Fahrt ärgert.
  • Die Fußgängerin in der Ortschaft, die mit dem Kinderwagen am Gehsteig Angst hat, wenn ein großer 50 km/h Traktor mit Anhänger oder eine große Erntemaschine knapp an ihr vorbeibraust.
  • Der Autofahrer, der hinter einem nach rechts blinkendem Mähdrescher nachfährt und nicht abschätzen kann, dass dieser bei einem Abbiegemanöver sehr weit ausschert.
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Traktor mit Güllefass © LK NÖ

Was können wir zu einem besseren Klima auf unseren Straßen beitragen?

  1. Das Fahrzeug muss in jedem Fall technisch und verkehrsrechtlich in Ordnung sein. Blinker und Leuchten, die nicht funktionieren oder Überbreiten die nicht ersichtlich sind, sind unnötige Herausforderungen für die anderen Verkehrsteilnehmer und nebenbei auch noch strafbar.
  2. Ist das Fahrzeug mit eingeschränkter Zulassung (Routengenehmigung) unterwegs, sind die Vorschriften des Routengenehmigungsbescheides, wie z.B. der Einsatz eines Begleitfahrzeuges, unbedingt einzuhalten.
  3. Geschwindigkeit im Ortsgebiet: Große und schnelle Traktoren werden von Fußgängern und Anrainern im Ortsgebiet als störend und bedrohlich empfunden. Bereits mit einer Reduktion der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h ist von der Empfindung eines Fußgängers und speziell auch von der Geräuschentwicklung der Stollenbereifung viel getan.
  4. Speziell bei Arbeiten wo immer wieder die gleichen Straßenzüge befahren werden, wie z.B. bei der Gülleausbringung, Silomais- oder Rübenernte, können durch richtige Routenplanung Anrainerbeschwerden vermieden werden. Oft ist es auch möglich gefährliche Kreuzungen, Ausfahrten, typische Verkehrsknotenpunkte im Berufsverkehr oder ähnliche Gefahren zu vermeiden. Nicht immer ist der kürzeste Weg auch der Beste.
  5. Wird die Fahrbahn durch landwirtschaftliche Fahrzeuge verschmutzt, so muss diese umgehend gereinigt werden.
  6. Riskante Überholmanöver steigen, je länger die Kolonne hinter einem Fahrzeug ist. Plötzlich wird nicht nur der Mähdrescher überholt, sondern es fangen auch die Überholmanöver in der Kolonne an. Ein kurzer Ausflug z.B. in eine Bushaltestelle kann gefährliche Szenen verhindern und wird von vielen Autofahrern sehr geschätzt.
  7. Liegen Rüben, Getreide, Maissilage oder Hackschnitzel auf der Straße, dauert es meist auch nicht mehr lange, bis die Polizei eingreift. Verlorene Ladung stellt ein hohes Unfallrisiko dar, ist strafbar und wird auch mit einem Punkt im Führerscheinvormerksystem geahndet.
Jeder Straßenbenützer sollte daran interessiert sein, dass der Verkehr reibungslos, rücksichtsvoll und unfallfrei von Statten geht. Alles was zu diesem Ziel beitragen kann ist erwünscht.
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Traktor mit Scheibenegge © LK NÖ

Kennzeichnung von Anbaugeräten

Bei seitlichem Geräteüberstand bzw. einer Breite über 2,55 Meter sind vorne und hinten reflektierende Warnmarkierungen anzubringen. Ab einer Länge des Anbaugerätes von 1,5 Metern sind eine Langgutfuhrtafel oder zwei reflektierende Warnmarkierungen anzubringen. Werden die Beleuchtung und der Blinker des Zugfahrzeuges durch das Gerät verdeckt, so ist eine Ersatzbeleuchtung auch bei Tag anzubringen. Weiters ist eine Zusatzbeleuchtung bei Dunkelheit und schlechter Sicht vorgeschrieben, wenn das Gerät mehr als 40 cm über die Beleuchtung des Zugfahrzeuges hinausragt. Bei einer Gesamtlänge des Gespannes aus Traktor und Anbaugerät von mehr als 6 Metern sind seitlich orange Rückstrahler (Katzenaugen) zu montieren. Ab einer Außenbreite von 2,60 Metern und einem Geräteüberstand von 2,50 Metern nach vorne oder hinten ist es erlaubt (jedoch nicht vorgeschrieben) ein gelbrotes Drehlicht zu verwenden.

Ladungssicherung Schüttgüter

Die korrekte Beladung der Anhänger ist in den gesetzlichen Bestimmungen zur Ladungssicherung geregelt. Bei Schüttgütern ist hier das sogenannte Wassermaß einzuhalten. Dies bedeutet, dass zwar ein "Gupf“ aufgeladen werden darf, dieser jedoch durch einen Freiraum an den Bordwänden Platz haben muss. Keinesfalls darf im normalen Fahrbetrieb, wozu auch Situationen wie eine Vollbremsung oder ein abruptes Ausweichmanöver gehören, Ladung verloren werden. Bei Verunreinigung der Straße besteht die Verpflichtung diese zu säubern. Bedenken Sie bitte, dass bereits eine Handvoll Getreidekörner auf der Fahrbahn für einen Moped- oder Motorradfahrer tödlich sein kann.

Technik-Check: Korrekte Ausstattung von Landmaschinen im Straßenverkehr

Sie sind sich bei den gesetzlichen Bestimmungen nicht sicher, ob sie mit Traktoren, Anbaugeräten, Anhängern oder Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf der Straße rechtlich konform unterwegs sind? Wo sind welche Tafeln und Lampen zu montieren? Mit welcher Geschwindigkeit darf mit den einzelnen Gespannen gefahren werden?
Gemeinsam mit dem LK-Mitarbeiter besprechen Sie Ihre Traktoren, Anbaugeräte und Anhänger auf Straßentauglichkeit durch. Vorgeschriebene Kennzeichnungen, Einhaltung von Breiten, Gewichten und Geschwindigkeiten werden erläutert.
Kosten: 30 Euro plus 30 Euro Hofpauschale
Anmeldungen unter der Tel.-Nr.: 05/0259-25310 oder der E-Mail: landtechnik@lk-noe.at.
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