Begrünungen für Greening – Änderungen möglich
Die Begrünungen waren im MFA 2016 zu beantragen (z.B. "Variante 3 – Greening"). Unter bestimmten Umständen können Änderungen (durch Korrektur im MFA) von im MFA 2016 beantragten Zwischenfrüchten auch nach Ablauf der Antragsfrist, bis vor Ankündigung einer VOK, durchgeführt werden.
Eine Korrektur kann dann notwendig werden, wenn festgestellt werden muss, dass die Anlage der Begrünung bis zum festgelegten Anlagezeitpunkt nicht erfolgen kann (z.B. spätere Ernte der Hauptkultur, schlechte Witterungsbedingungen) oder die Begrünung "fruchtfolgetechnisch" auf einer anderen Fläche erfolgen soll.
Was ist möglich?
1. Zwischenfrucht-Variantenwechsel auf der gleichen Fläche
Auf derselben Fläche wird von einer beantragten Begrünungsvariante auf eine andere Begrünungsvariante gewechselt. Es kann grundsätzlich von einer früheren auf eine spätere Variante (z.B. Var 3 - Greening auf Var 4 - Greening) aber auch umgekehrt von einer späteren auf eine frühere Variante (z.B. Var 5 - Greening auf Var 3 – Greening) korrigiert werden.
2. Wechsel einer Zwischenfrucht auf ein anderes Feldstück
Eine beantragte Begrünungsfläche für Greening kann auch auf ein anderes Feldstück verlegt werden (z.B. von Feldstück 1 auf Feldstück 2).
Grundsätzlich sind diese Korrekturen bis Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle möglich. Um Probleme zu vermeiden, ist jedenfalls zu empfehlen, die erforderliche Korrektur zum MFA 2016 umgehend nach Erkennen des Sachverhalts "Das geht sich nicht aus", also vor Anlagezeitpunkt der Begrünung, durchzuführen.
Die AMA kann natürlich diese Korrekturen überprüfen. Dabei wird auch die fristgerechte Anlage im Zuge von Vor-Ort-Kontrollen überprüft werden, z.B. Bestandsbeurteilung in der Natur (Entwicklung der Pflanzen, …), Aufzeichnungen.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass sich diese Korrekturmöglichkeiten ausschließlich auf Greening-Begrünungen beziehen. Sind Begrünungen für ÖPUL (mit)beantragt (z.B. Var 3 – Greening + ÖPUL), sind die ÖPUL- Bestimmungen mit zu berücksichtigen. Jeder Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme Zwischenfruchtbegrünung hat mit dem MFA 2016 ein Maßnahmenerläuterungsblatt erhalten – darin sind die Regelungen zu ÖPUL genau beschrieben. Natürlich ist es auch ratsam, relevante Beiträge zu ÖPUL-Begrünungen zu lesen.
Eine Korrektur kann dann notwendig werden, wenn festgestellt werden muss, dass die Anlage der Begrünung bis zum festgelegten Anlagezeitpunkt nicht erfolgen kann (z.B. spätere Ernte der Hauptkultur, schlechte Witterungsbedingungen) oder die Begrünung "fruchtfolgetechnisch" auf einer anderen Fläche erfolgen soll.
Was ist möglich?
1. Zwischenfrucht-Variantenwechsel auf der gleichen Fläche
Auf derselben Fläche wird von einer beantragten Begrünungsvariante auf eine andere Begrünungsvariante gewechselt. Es kann grundsätzlich von einer früheren auf eine spätere Variante (z.B. Var 3 - Greening auf Var 4 - Greening) aber auch umgekehrt von einer späteren auf eine frühere Variante (z.B. Var 5 - Greening auf Var 3 – Greening) korrigiert werden.
2. Wechsel einer Zwischenfrucht auf ein anderes Feldstück
Eine beantragte Begrünungsfläche für Greening kann auch auf ein anderes Feldstück verlegt werden (z.B. von Feldstück 1 auf Feldstück 2).
Grundsätzlich sind diese Korrekturen bis Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle möglich. Um Probleme zu vermeiden, ist jedenfalls zu empfehlen, die erforderliche Korrektur zum MFA 2016 umgehend nach Erkennen des Sachverhalts "Das geht sich nicht aus", also vor Anlagezeitpunkt der Begrünung, durchzuführen.
Die AMA kann natürlich diese Korrekturen überprüfen. Dabei wird auch die fristgerechte Anlage im Zuge von Vor-Ort-Kontrollen überprüft werden, z.B. Bestandsbeurteilung in der Natur (Entwicklung der Pflanzen, …), Aufzeichnungen.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass sich diese Korrekturmöglichkeiten ausschließlich auf Greening-Begrünungen beziehen. Sind Begrünungen für ÖPUL (mit)beantragt (z.B. Var 3 – Greening + ÖPUL), sind die ÖPUL- Bestimmungen mit zu berücksichtigen. Jeder Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme Zwischenfruchtbegrünung hat mit dem MFA 2016 ein Maßnahmenerläuterungsblatt erhalten – darin sind die Regelungen zu ÖPUL genau beschrieben. Natürlich ist es auch ratsam, relevante Beiträge zu ÖPUL-Begrünungen zu lesen.