Auf den Gewässerschutz nicht vergessen!
In den Köpfen der Bäuerinnen und Bauern entsteht ein immer konkreter werdendes Bild, wie die hofeigene Bewirtschaftung in den nächsten Jahren aussehen wird.
Im Interesse der Bevölkerung unseres Landes gilt es, folgenden Satz im Hinterkopf zu behalten: „Auf den Gewässerschutz nicht vergessen!“
Die Ausgangslage
Wie geht es unseren Gewässern in Oberösterreich? Antwort darauf gibt der aktuelle Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP). Er bescheinigt den heimischen Grundwasserköpern überwiegend einen guten chemischen Zustand.
Dies gilt nicht für die Grundwasserkörper "zwischen Alm und Krems" und "zwischen Krems und Mossbachl" – ehemals Traun-Enns-Platte. Die beiden Grundwasserköper zeigen erhöhte Belastungen durch Nitrat und Pflanzenschutzmittel und sind als Beobachtungsgebiet eingestuft.
Die oberösterreichischen Fließgewässer sind laut NGP cirka zu einem Drittel mit Nährstoffen wie Phosphor und feinen Sedimenten belastet. Als wesentliche Quelle dieser Einträge gelten landwirtschaftliche Flächen.
Verbesserungspotenzial am Allgemeingut Wasser ergibt sich also da wie dort. Gleichzeitig sind die guten und sehr guten Zustände von anderen Grundwasserkörpern und Fließgewässern zu erhalten. Die gehäuften Extremwetterereignisse wie Starkniederschläge oder Dürre erschweren dies.
Die oberösterreichischen Fließgewässer sind laut NGP cirka zu einem Drittel mit Nährstoffen wie Phosphor und feinen Sedimenten belastet. Als wesentliche Quelle dieser Einträge gelten landwirtschaftliche Flächen.
Verbesserungspotenzial am Allgemeingut Wasser ergibt sich also da wie dort. Gleichzeitig sind die guten und sehr guten Zustände von anderen Grundwasserkörpern und Fließgewässern zu erhalten. Die gehäuften Extremwetterereignisse wie Starkniederschläge oder Dürre erschweren dies.
Was nun? Was tun?
Die kommende Förderperiode bietet ein breites Spektrum an Gewässerschutzmaßnahmen, die auch der Vielfalt der heimischen Landwirtschaft gerecht werden.
Die Vorgaben laut GLÖZ und GAB beinhalten Grundmaßnahmen zum Schutz der Gewässer, sie bilden die Basis für den Erhalt der Direktzahlungen.
Maßnahmen die über die Grundanforderungen hinausgehen werden über ÖPUL angeboten und abgegolten. Durch die freiwillige Teilnahme bietet sich die Möglichkeit, einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Gewässer zu leisten.
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Maßnahmen die über die Grundanforderungen hinausgehen werden über ÖPUL angeboten und abgegolten. Durch die freiwillige Teilnahme bietet sich die Möglichkeit, einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Gewässer zu leisten.
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Begrünung von Ackerflächen
- Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen (GRUNDWasser 2030)
- Erosionsschutz Acker (inklusive Begrünte Abflusswege)
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
Zwischenfruchtanbau oder doch gleich Immergrün?
Die Begrünungsmaßnahme kann man getrost als Erfolgsmodell bezeichnen. Der Zwischenfruchtanbau ist gelebte Praxis und der Variantenreichtum kennt scheinbar keine Grenzen. So vielfältig wie die Begrünungsmischungen sind auch deren Beiträge zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern. Auf die nicht mehr zeitgemäße Möglichkeit zum vorzeitigen Umbruch im Herbst (Variante 3) sollte aber tunlichst verzichtet werden.
Die „Schwesternmaßnahme“ System Immergrün erhält in der kommenden Periode eine klare Aufwertung. Grund ist die Kombinationsmöglichkeit mit der Maßnahme Erosionsschutz Acker (Mulch- und Direktsaat). Für viele Betriebe ist dies künftig eine lukrative und unkomplizierte Maßnahme. Aus der Sicht des Gewässerschutzes ist sie jedenfalls hochwirksam und über den „klassischen“ Zwischenfruchtanbau zu stellen.
Die „Schwesternmaßnahme“ System Immergrün erhält in der kommenden Periode eine klare Aufwertung. Grund ist die Kombinationsmöglichkeit mit der Maßnahme Erosionsschutz Acker (Mulch- und Direktsaat). Für viele Betriebe ist dies künftig eine lukrative und unkomplizierte Maßnahme. Aus der Sicht des Gewässerschutzes ist sie jedenfalls hochwirksam und über den „klassischen“ Zwischenfruchtanbau zu stellen.
GRUNDWasser 2030
Oberösterreich erwies sich schon in der laufenden Periode als Vorreiter in der Gestaltung dieser Maßnahme. Dies wird mit dem künftigen Landes-Top-up weitergeführt, bei dem das Land OÖ einen maßgeblichen Beitrag leistet. Die generelle Prämiengestaltung ist vielschichtig und bietet je nach Betriebsstruktur zusätzliche Einnahmemöglichkeiten und schafft Planungssicherheit. Dem gegenüber stehen Verpflichtungen, die, wenn auch zahlreich, vom Großteil der teilnahmeberechtigten Betriebe durchaus umsetzbar sind.
Auflagen wie Bodenproben, Weiterbildung sowie effiziente Düngeplanung und -dokumentation zählen zu den Geboten der Stunde und sollten nicht als Hemmnis gesehen werden. Die mittlerweile langjährigen Erfahrungen zum Verzicht auf auswaschungsgefährdete Pflanzenschutzmittel zeigen, dass auch dies gut möglich ist und ausreichend Alternativwirkstoffe vorhanden sind.
Zur Entscheidung über eine Teilnahme am GRUNDWasser 2030 sollte auch die neue Nitrat-AktionsProgramm-Verordnung (NAPV) beachtet werden. Strengere Vorgaben zu Düngeausbringungszeiten, Stickstoffobergrenzen und -dokumentation werden, speziell im Gebiet der (vormals) Traun-Enns-Platte, gesetzlich verpflichtend.
Ziel ist eine hohe Teilnahmerate im gesamten GRUNDWasser 2030-Gebiet durch freiwillige Maßnahmen mit entsprechender Abgeltung. Langfristige Verbesserungen gilt es zu erreichen, gute Qualitäten zu erhalten und dies ohne weitere rechtliche Maßnahmen setzen zu müssen.
Auflagen wie Bodenproben, Weiterbildung sowie effiziente Düngeplanung und -dokumentation zählen zu den Geboten der Stunde und sollten nicht als Hemmnis gesehen werden. Die mittlerweile langjährigen Erfahrungen zum Verzicht auf auswaschungsgefährdete Pflanzenschutzmittel zeigen, dass auch dies gut möglich ist und ausreichend Alternativwirkstoffe vorhanden sind.
Zur Entscheidung über eine Teilnahme am GRUNDWasser 2030 sollte auch die neue Nitrat-AktionsProgramm-Verordnung (NAPV) beachtet werden. Strengere Vorgaben zu Düngeausbringungszeiten, Stickstoffobergrenzen und -dokumentation werden, speziell im Gebiet der (vormals) Traun-Enns-Platte, gesetzlich verpflichtend.
Ziel ist eine hohe Teilnahmerate im gesamten GRUNDWasser 2030-Gebiet durch freiwillige Maßnahmen mit entsprechender Abgeltung. Langfristige Verbesserungen gilt es zu erreichen, gute Qualitäten zu erhalten und dies ohne weitere rechtliche Maßnahmen setzen zu müssen.
Erosionsschutz zur Bewahrung unserer Produktionsgrundlage
Die Maßnahme Erosionsschutz Acker bietet Möglichkeiten für den ganzflächigen sowie den punktuellen Bodenschutz. Die Mulch- und Direktsaat ist eine funktionierende und verbreitete Methode. Im Anbetracht der mittlerweile jährlichen Extremniederschläge ist es im Eigeninteresse jedes Betriebs, diese Saaten entsprechend wirkungsvoll (dichte Mulchauflage, reduzierte Bearbeitung) durchzuführen.
Der Anbau von begrünten Abflusswegen entlang von ausgewiesenen Erosionseintragspfaden ist eine neue, innovative Maßnahme. Erstmals sind die Fließwege bei Extremniederschlägen auf den eigenen Ackerflächen im eAMA-Gis sowie im neuen öffentlichen INSPIRE-Agraratlas ersichtlich. Punktueller, hochwirksamer Erosionsschutz ist durch die Begrünung dieser Flächen möglich, unabhängig ob die Maßnahme nun tatsächlich beantragt wird oder nicht. Denn es besteht auch die Möglichkeit, verpflichtende Stilllegungen (laut GLÖZ-Vorgaben) oder Biodiversitätsflächen (laut UBB) auf den ausgewiesenen Erosionseintragspfaden anzubauen. Die Wirkung ist die gleiche.
Der Anbau von begrünten Abflusswegen entlang von ausgewiesenen Erosionseintragspfaden ist eine neue, innovative Maßnahme. Erstmals sind die Fließwege bei Extremniederschlägen auf den eigenen Ackerflächen im eAMA-Gis sowie im neuen öffentlichen INSPIRE-Agraratlas ersichtlich. Punktueller, hochwirksamer Erosionsschutz ist durch die Begrünung dieser Flächen möglich, unabhängig ob die Maßnahme nun tatsächlich beantragt wird oder nicht. Denn es besteht auch die Möglichkeit, verpflichtende Stilllegungen (laut GLÖZ-Vorgaben) oder Biodiversitätsflächen (laut UBB) auf den ausgewiesenen Erosionseintragspfaden anzubauen. Die Wirkung ist die gleiche.
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger, Biogasgülle und Separation
Eine Maßnahme, die in der aktuellen Periode einen stetigen Zuwachs erfahren hat. Dieser Aufwärtstrend muss sich auch in der kommenden Periode fortsetzen, um den Vorgaben der NEC-Richtlinie und der NAPV zu entsprechen. Aus Boden- und Gewässerschutzsicht wäre es optimal, bei der Ausbringung auf die schweren Fässer zu verzichten und vermehrt die Gülleverschlauchungstechnik zu nutzen. Sinnvoll erscheint die Erweiterung der Maßnahme auf die Gülleseparation, dies schafft Flexibilität und Effizienz für die Betriebe bei gleichzeitig geringeren Ammoniakemissionen.
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
Eine hohe Teilnahmerate bei dieser Maßnahme sichert, dass umbruchsfähige Grünlandflächen erhalten bleiben. Diese leisten bekanntlich den besten Erosionsschutz, speichern Kohlenstoff und Nährstoffe.
Man kann festhalten, dass die Sicherung und Verbesserung der Qualität unserer Grund- und Oberflächengewässer nur mit Hilfe der Landwirtschaft möglich ist. Das kommende ÖPUL bietet eine Menge an Maßnahmen, durch die viele Betriebe ihren Beitrag gegen Abgeltung leisten können. Diese Maßnahmen sind für manche eine Umstellung und auf den ersten Blick nicht leicht umsetzbar. Aber wo ein Wille, da ein Weg.
Das Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer, im Speziellen der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, sei Ihnen ans Herz gelegt. Im Interesse unserer heimischen Wasservorkommen brauchen wir Ihre Unterstützung durch die Teilnahme an den genannten Maßnahmen. Seitens des Landes Oberösterreich ist man bereit, einen maßgeblichen Beitrag zu leisten.
Man kann festhalten, dass die Sicherung und Verbesserung der Qualität unserer Grund- und Oberflächengewässer nur mit Hilfe der Landwirtschaft möglich ist. Das kommende ÖPUL bietet eine Menge an Maßnahmen, durch die viele Betriebe ihren Beitrag gegen Abgeltung leisten können. Diese Maßnahmen sind für manche eine Umstellung und auf den ersten Blick nicht leicht umsetzbar. Aber wo ein Wille, da ein Weg.
Das Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer, im Speziellen der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, sei Ihnen ans Herz gelegt. Im Interesse unserer heimischen Wasservorkommen brauchen wir Ihre Unterstützung durch die Teilnahme an den genannten Maßnahmen. Seitens des Landes Oberösterreich ist man bereit, einen maßgeblichen Beitrag zu leisten.