Antragstellung für den Verlustersatz II Schwein und Legehennen in Bodenhaltung startet am 25. April
2021 war ein herausforderndes Jahr für die österreichische Landwirtschaft. Zusätzlich zu oftmals ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen hat die Corona-Krise einzelne Branchen, vor allem durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie, besonders schwer getroffen. Zum Teil sind die Umsatzeinbußen und Verluste existenzbedrohend. Mit dem “Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft II“ wird eine für einige Monate darstellbare Maßnahme zur Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern verlängert. In diesen Monaten betragen die Einkommensverluste mehr als 30% durch das Zusammenspiel schlechter Marktpreise und hoher Kosten.
Die Antragstellung für den Verlustersatz II für die Betriebszweige Schweinehaltung und Legehennen/Bodenhaltung kann ab heute, Montag, den 25. April 2022 bis 31. Mai 2022 über die Agrarmarkt Austria (AMA) erfolgen. Die Auszahlung wird voraussichtlich ab Juli 2022 erfolgen.
Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Ist ein Verlust von mindestens 30% des Deckungsbeitrages gegeben, werden 70% des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt. Aktuell wird dieser Verlust für die Produktionskategorien Schweinemast und Zuchtsauenhaltung des Betriebszweiges Schweinehaltung und für den Betriebszweig Legehennen/Bodenhaltung nachgewiesen. Das Gesamtvolumen des nunmehr zweiten Pakets soll die Verluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle teilweise ersetzt werden.
Die Antragstellung für den Verlustersatz II für die Betriebszweige Schweinehaltung und Legehennen/Bodenhaltung kann ab heute, Montag, den 25. April 2022 bis 31. Mai 2022 über die Agrarmarkt Austria (AMA) erfolgen. Die Auszahlung wird voraussichtlich ab Juli 2022 erfolgen.
Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Ist ein Verlust von mindestens 30% des Deckungsbeitrages gegeben, werden 70% des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt. Aktuell wird dieser Verlust für die Produktionskategorien Schweinemast und Zuchtsauenhaltung des Betriebszweiges Schweinehaltung und für den Betriebszweig Legehennen/Bodenhaltung nachgewiesen. Das Gesamtvolumen des nunmehr zweiten Pakets soll die Verluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle teilweise ersetzt werden.