AMA Gütesiegel Neu: Wie kommen die Bauern damit zurecht?
Änderungen seit 01. Jänner 2022
- Ab 30 kg ist den Schweinen 10% mehr Platz als gesetzlich gefordert anzubieten.
- Mindestens zwei Beschäftigungsmaterialien sind anzubieten, wovon eines organisch sein muss.
- Teilnahme am Antibiotika-Monitoring der AGES
- Eiweißreduzierte Fütterung
- Neubauten müssen den Vorgaben des Förderstandards entsprechen
Längerfristige Änderungen
- Stufenweise Erhöhung des Platzangebotes
- + 15% ab 2025
- + 20% ab 2033
- Einbindung der Zuchtsauenhaltung und Aufzuchtbetriebe in das AMA-Gütesiegel bis 2027
- Ende des Vollspaltenbodens = verpflichtende Liegefläche (mit max. 10% Perforationsanteil) auf mind. einem Drittel der Buchtenfläche ab 2033
10% mehr Platz - aber wie
Darüber zerbrechen sich jetzt viele Gütesiegelbauern den Kopf.
Die gesetzlichen Mindestflächen waren geläufig. Bei der Planung der Ställe wurde darauf Rücksicht genommen. Jeder wusste damit umzugehen und es gab bei den Gütesiegelkontrollen kaum Beanstandung. Wie soll man jetzt die Sache angehen:
Hierzu ist die uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zu vermessen (Länge x Breite). Der Trog bis zur Außenkante, Flächen unter den Futterautomaten (Außenkanten) und Kurztröge werden nicht in die Bodenfläche eingerechnet. Hineinragende Abweiser (z.B. Kotstufe, oder Abweiskante am Quertrog) werden in die uneingeschränkte Bodenfläche miteingerechnet.
Die gesetzlichen Mindestflächen waren geläufig. Bei der Planung der Ställe wurde darauf Rücksicht genommen. Jeder wusste damit umzugehen und es gab bei den Gütesiegelkontrollen kaum Beanstandung. Wie soll man jetzt die Sache angehen:
- Genaue Buchtenmaße erheben:
Hierzu ist die uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zu vermessen (Länge x Breite). Der Trog bis zur Außenkante, Flächen unter den Futterautomaten (Außenkanten) und Kurztröge werden nicht in die Bodenfläche eingerechnet. Hineinragende Abweiser (z.B. Kotstufe, oder Abweiskante am Quertrog) werden in die uneingeschränkte Bodenfläche miteingerechnet.
- Aus den gemessenen Flächen den neuen Tierbesatz errechnen. Bei kleinen Boxen mit Quertrog kommt oft die Ernüchterung, wieviel Plätze man verliert. Da die Vorgaben Mindestflächen sind, ist ein Aufrunden nicht zulässig (d.h. wenn z.B. max. 10,8 Mastschweine für die Bucht errechnet werden, dürfen höchsten zehn gehalten werden).
Wie helfen sich Praktiker, die den Bestand nicht reduzieren wollen:
- Bei Flüssigfütterung und Quertrog
- Buchten zusammenlegen und Quertrog zu Kurztrog umbauen. Die freiwerdende Fläche des Quertroges kann als Bewegungsfläche genutzt werden.
- Bei Automaten oder Kurztrog
- Unterkellerte Gangfläche als Stallfläche nutzen
- D. h. Tür rausnehmen und Buchten zusammenlegen
- Nachteil: die Gruppen werden größer und unübersichtlicher
- Beim Einstallen dichter belegen, dann mit 85 kg umstallen und auf die 0,77m²/Mastschwein einstellen
- Nachteil: Umstallen ist eine zusätzliche Arbeit, bremst die Mastleistung und Gesundheit
- Es muss zusammengesperrt werden
- Man benötigt einen Reststall mit kleineren Buchten
Das zweite Beschäftigungsmaterial montieren:
Viele Betriebe haben mit der Änderung der landwirtschaftlichen Produktionsbestimmungen 2018 das bestehende Beschäftigungsmaterial mit einem organischen ersetzt oder ergänzt. Jetzt ist ein zweites Beschäftigungsmaterial vorgeschrieben. Es ist frei wählbar und an einer anderen Stelle zu montieren. Die gängigsten gewählten Materialen sind:
- Kette
- Kunststoffring (z.B. Polokalrohr)
- Förderkette einer Futterbahn
- Heu/Stroh-Raufe bzw. Korb
Eiweißreduzierte Fütterung
Im Durchschnitt darf die Ration max. 161 g Rohprotein/kg Futter (88% TM) enthalten. Bei Phasenfütterung bedeutet das als Richtwert in der Vormast 170 g und in der Endmast (ab 70 kg) 155 g Rohprotein/kg Futter. Der Nachweis erfolgt über eine Rationsberechnung.
Laut Rezepturerhebung bei den Arbeitskreisen Schweinemast füttern 90% der Arbeitskreisbetriebe bereits eiweißreduziert. Wer diese Vorgabe noch umsetzen muss, sollte sich von den Fütterungsberatern seiner Landwirtschaftskammer oder seiner Futtermittelfirma beraten lassen. Bei manchen Betrieben ist es aufgrund der Fütterungstechnik schwierig, zwei unterschiedliche Rezepturen anzumischen bzw. auszudosieren. Hier gibt es die Möglichkeit, mit einer Einheitsration mit max. 161g Rohprotein zu füttern. Gerade jetzt, wo der Sojapreis sehr hoch ist, kann dazu nur geraten werden. Laut Erhebungen in den Arbeitskreisen sind die täglichen Zunahmen und der Magerfleischanteil gleich wie bei anderen Fütterungsregimen.
Laut Rezepturerhebung bei den Arbeitskreisen Schweinemast füttern 90% der Arbeitskreisbetriebe bereits eiweißreduziert. Wer diese Vorgabe noch umsetzen muss, sollte sich von den Fütterungsberatern seiner Landwirtschaftskammer oder seiner Futtermittelfirma beraten lassen. Bei manchen Betrieben ist es aufgrund der Fütterungstechnik schwierig, zwei unterschiedliche Rezepturen anzumischen bzw. auszudosieren. Hier gibt es die Möglichkeit, mit einer Einheitsration mit max. 161g Rohprotein zu füttern. Gerade jetzt, wo der Sojapreis sehr hoch ist, kann dazu nur geraten werden. Laut Erhebungen in den Arbeitskreisen sind die täglichen Zunahmen und der Magerfleischanteil gleich wie bei anderen Fütterungsregimen.
Auszug aus einer Rezepturerhebung:
Teilnahme am Antibiotikamonitoring der AGES
Die Abgabemengen von Medikamenten werden im Schweinebereich von jedem TGD-Tierarzt betriebsbezogen an die AGES gemeldet. Diese Daten werden für den Betrieb jährlich ausgewertet und ins Verhältnis zu den produzierten Schweinen gebracht. Damit der Landwirt diese Daten nutzen kann, ist seine Zustimmungserklärung erforderlich. Das Formular dafür ist bei den Erzeugergemeinschaften bzw. über die TGD-Homepage erhältlich. Es lohnt sich, gemeinsam mit dem Betreuungstierarzt mithilfe der Grafiken und Tabellen, die die AGES dem Betrieb mit der Jahresauswertung zur Verfügung stellt, den Antibiotikaverbrauch zu analysieren. Anhand von Vergleichszahlen ist gut ersichtlich, wo der eigene Betrieb liegt und wo Einsparungspotenzial besteht.
Neubauten
Ab 2022 muss bei Neubauten, die für die AMA Gütesiegel-Produktion genutzt werden, der "Förderstandard für Ferkelaufzucht und Schweinemast“ eingehalten werden. Dieser beinhaltet:
- Flächenbedarf Mast: 0,8m²/Mastschwein 85 -110 kg
- Flächenbedarf Ferkel: 0,4m²/Ferkel 20 - 32 kg
- Kühlmöglichkeit:
geschlossene Mast- und Ferkelaufzuchtställe (ab 15 kg) müssen über eine der folgenden Kühlmöglichkeit verfügen.- Cool Pads
- Unterflur-Zuluftkühlung
- Hockdruck-Wasservernebelung
- Klimatisierte Liegefläche (Kühlung / Heizung; Wärmepumpe mit Systemumkehr)
Fazit
Einzelbetrieblich gesehen ist die neue Version der AMA-Gütesiegelrichtlinie "Schweinehaltung“ oft nur mit entsprechendem Aufwand umzusetzen. Mäster mit Ferkelzukauf ohne Direktbeziehung haben es einfacher als kombinierte Betriebe, die den ganzen Betriebsablauf anpassen müssen. Es lohnt sich aber darüber nachzudenken, denn die Erhöhung des AMA-Gütesiegelzuschlags um ca. 2,5 Cent ist auch nicht zu verachten. Gleichzeitig soll die gewährte Übergangsfrist für die Anpassung des Platzbedarfes genützt werden.